…dass bei jährlichem Überschreiten der Buchführungsgrenzen von € 400.000,00 und Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2000 bis 2005 ein wesentlich höherer strafbestimmender Wertbetrag als € 75.000,00 (ab diesem Betrag sei Gerichtszuständigkeit gegeben) anzunehmen wäre und daher die Finanzstrafbehörde…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen J.S., vertreten durch Dkfm. Aladar Schwab, 7400 Oberwart, Schulgasse 7, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Dezember 2003 gegen den…
…Abs 1 EStG; sie ist zwingend anzuwenden wenn der Betriebsinhaber mit dem betreffenden Betrieb die Buchführungsgrenzen des§ 125 BAO überschreitet, oder wenn andere Vorschriften die Buchführung vorschreiben. Bei dem Berufungsführer handelt es sich um keinen protokollierten Gewerbetreibenden. Der Berufungsführer hat weder die Buchführungsgrenzen des § 125…
…September 1998 sei das "CIS Coiffeur Informationssystem" als Buchhaltungssystem verwendet worden. Mit Oktober 1998 habe die Bw. auf ein neues System umgerüstet. Die Buchführungsgrenzen habe die Bw. im Prüfungszeitraum überschritten und werde auf die Bestimmungen des § 125 BAO verwiesen. Für die drei Filialen habe die…
…eine Erfolgsrechnung enthält. Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als die allgemeine steuerliche Gewinnermittlung kommt dann zur Anwendung, wenn die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO überschritten sind oder freiwillig Bücher geführt werden und die Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG nicht vorliegen (Doralt, Einkommensteuergesetz7, Kommentar…
…empfohlen und in den Anfangsmonaten geführt habe, obwohl der Bw. mit rund € 200.000,00 bis € 250.000,00 Jahresumsatz weit unter den Buchführungsgrenzen gelegen sei. Aufgrund seiner mangelhaften Buchhaltungskenntnisse sei es für ihn nahezu unmöglich gewesen, die sehr strengen formellen Voraussetzungen für…
…einkommensteuerlich relevante Einkunftsquelle zu begründen. Die Tatsache, dass die Hallen ab dem Jahr 2009 wie ursprünglich auch geplant von seinem Betrieb, der mittlerweile aufgrund der Überschreitung der Buchführungsgrenzen in eine GmbH eingebracht worden war, genutzt wurden, vermag eine Vermietungsabsicht im Streitjahr noch ebenso wenig zu…
…188) des Unternehmers das zur Feststellung berufene Finanzamt. Der Gewinn aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wurde im gegenständlichen Fall durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, da der Bw. wegen Überschreitung der Buchführungsgrenzen gem. §§ 124, 125 BAO zur Buchführung verpflichtet war. Gem. …
…4.2005 wurde die "Buchhaltung" vom Buchhaltungsbüro B bis Ende Dezember 2004 erstellt (laut steuerlicher Vertretung bis zur Konkurseröffnung). Eine Buchführungspflicht gem. § 5 EStG 1988 bestand für die KEG zunächst nicht, zumal die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO nicht gegeben waren (§ 5 Abs. 2 EStG 1988…
…eine Erfolgsrechnung enthält. Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als die allgemeine steuerliche Gewinnermittlung kommt dann zur Anwendung, wenn die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO überschritten sind oder freiwillig Bücher geführt werden und die Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG nicht vorliegen (Doralt, Einkommensteuergesetz7, Kommentar…
… 19 Abs. 1 BAO. Vielmehr sei ein neues Gewinnermittlungssubjekt entstanden, wobei die Buchführungsgrenzen nicht bereits dadurch überschritten würden, dass die zusammengeschlossenen Vermögen gemeinsam die Grenzen übersteigen. Somit sei auch bezüglich der für die Pauschalierung maßgeblichen Umsätze bzw. Umsatzgrenzen keine einheitliche Betrachtung des Rechtsvorgängers und des…
…Zweck des Splittings zwischen Kaufpreis der unsanierten Wohnungen und den gesondert in Rechnung gestellten Bauaufträgen war, dass durch diese Vorgangsweise die KEGs nicht die Buchführungsgrenzen der BAO überschreiten sollten, weil sonst der Erwerbspreis der Wohnungen bzw Gebäude nicht im Jahr der Anschaffung absetzbar gewesen wäre…
…Zweck des Splittings zwischen Kaufpreis der unsanierten Wohnungen und den gesondert in Rechnung gestellten Bauaufträgen war, dass durch diese Vorgangsweise die KEGs nicht die Buchführungsgrenzen der BAO überschreiten sollten, weil sonst der Erwerbspreis der Wohnungen bzw Gebäude nicht im Jahr der Anschaffung absetzbar gewesen wäre…
…Zweck des Splittings zwischen Kaufpreis der unsanierten Wohnungen und den gesondert in Rechnung gestellten Bauaufträgen war, dass durch diese Vorgangsweise die KEGs nicht die Buchführungsgrenzen der BAO überschreiten sollten, weil sonst der Erwerbspreis der Wohnungen bzw Gebäude nicht im Jahr der Anschaffung absetzbar gewesen wäre…
…Zweck des Splittings zwischen Kaufpreis der unsanierten Wohnungen und den gesondert in Rechnung gestellten Bauaufträgen war, dass durch diese Vorgangsweise die KEGs nicht die Buchführungsgrenzen der BAO überschreiten sollten, weil sonst der Erwerbspreis der Wohnungen bzw Gebäude nicht im Jahr der Anschaffung absetzbar gewesen wäre…
…Zweck des Splittings zwischen Kaufpreis der unsanierten Wohnungen und den gesondert in Rechnung gestellten Bauaufträgen war, dass durch diese Vorgangsweise die KEGs nicht die Buchführungsgrenzen der BAO überschreiten sollten, weil sonst der Erwerbspreis der Wohnungen bzw Gebäude nicht im Jahr der Anschaffung absetzbar gewesen wäre…
…Zweck des Splittings zwischen Kaufpreis der unsanierten Wohnungen und den gesondert in Rechnung gestellten Bauaufträgen war, dass durch diese Vorgangsweise die KEGs nicht die Buchführungsgrenzen der BAO überschreiten sollten, weil sonst der Erwerbspreis der Wohnungen bzw Gebäude nicht im Jahr der Anschaffung absetzbar gewesen wäre…
…Bw. damit, dass hinsichtlich des Buschenschankes im Rahmen des Obstbaues unter Berücksichtigung des Nichtüberschreitens der Buchführungsgrenzen und unter Zugrundelegung einer etwas extensiven Auslegung der Verkehrsauffassung der bäuerliche Charakter der Buschenschenke eindeutig gegeben sei und auch das Normenmaterial und einschlägige Kommentarmeinungen(Hofstätter-Reichel, EStG 1988, Band…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch HFP, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2000 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
Bezüglich Losungsermittlungen seien keinerlei Mängel festgestellt worden. Die Zuschätzung sei ausschließlich aufgrund der angenommenen, angeblich nicht aufklärbaren Mittelherkunft vorgenommen worden. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die von der Bp abverlangten umfangreichen Unterlagen nahezu lückenlos vorgelegt werden konnten. Auch die von der Bp vorgenommene Einvernahme von ehemaligen…