RIS AI
147 Treffer1655 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 1/2

…Listenpreis, Bruttogewinn, Provisionsprozentsatz etc enthalten. Ferner seien auch Unterlagen über die Kunden und die "Briefkastenfirmen" zB gesellschaftsrechtliche Fakten oder die Anfrage, auf welches Bankkonto der S. Ltd der Mehrpreis zu überweisen sei und die Bekanntgabe des Bankkontos sowie Bestätigungen, dass von den Provisionen nichts an…

UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 2/2

…sind, kann die Behörde den Abzug versagen. Hat die namhafte Person eine Leistung nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine "Briefkastenfirma", dh um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann, sei es aus anderen Gründen…

UFSW RV/0502-W/07Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2007Teil 1/2

…Gesellschafter sind Mitarbeiter der genannten Anwaltskanzlei und halten die Anteile an der Gesellschaft treuhänderisch. Die Firma hat keine Arbeitnehmer. Die Firma X Ltd ist eine Briefkastenfirma. Eigentümer der Firma ist Hr E S in Griechenland. Es fand kein Leistungsaustausch zwischen ihm und dem Bw statt…

UFSW RV/0502-W/07Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2007Teil 2/2

§ 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…

UFSW RV/0756-W/04Zurechnung von Teilen von Beratungshonoraren an die Abgabenpflichtige statt an OFF-Shore-Firmen auf den Kanalinseln (Guernsey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der CI in Liquidation und MVV, , vertreten durch Mag. Margit Müller, Wirtschaftstreuhänderin, 2362 Biedermannsdorf, Klosterstraße 12, vom 23. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Eleonore Ortmayr…

UFSS RV/0613-S/02Zurechnung einer Domizilgesellschaft in Vaduz/Liechtenstein an inländischen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009Teil 2/2

…insbesondere im Rahmen der zahlreichen Promotions seine Produkte mediengerecht präsentieren zu können. Dieses Vorbringen, welches - wie nachfolgend noch dargelegt wird - nicht auf die von Lehre und Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung von Beziehungen zu Briefkastenfirmen in Liechtenstein eingeht, erweist sich nicht als stichhältig…

UFSK RV/0360-K/06Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.09.2012

…der Großteil der Lieferempfänger in Deutschland, England, Frankreich und Spanien Schein- oder Briefkastenfirmen waren. Das Unternehmen firmierte seit seiner Errichtung am 23.1.2001 bis 23.12.2003 ursprünglich unter der Firma F Handels GmbH, Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten. Am 23.12.2003 änderte…

UFSS RV/0125-S/02Zinsen aus vom EKC begebenen Lettern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…Entscheidend sei, wozu sich der Vertragspartner (EKC) beim Erwerb eines Letters verpflichtet habe, nämlich zur Rückzahlung des eingesetzten Betrages in doppelter Höhe des eingesetzten Betrages. Diese Zahlungen seien von ausländischen Briefkastenfirmen garantiert worden. Auf Grund der Aussagen bzw. des Geständnisses des H.G.Sp., einem…

UFSW RV/2347-W/11Scheinrechnungen mit denen Fremdleistungen abgerechnet werden, berechtigen weder zur Geltendmachung der Vorsteuer noch zum Betriebsausgabenabzug. Die glaubhaft gemachten Arbeitsleistungen sind im Schätzungsweg zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013Teil 1/2

…zum Vorsteuerabzug wurde dargelegt, dass der Bw. die Büros der Cx0, der Cx sowie der Cx1 kenne und keine Briefkastenfirmen vorlägen. Im Zuge eines Vorhalts des UFS vom 14. Dezember 2012 wurden generelle Fragen zur Auftragsabwicklung des Bw. mit C bzw. den von ihm vertretenen…

UFSF RV/0471-F/10"Verlegung" des Betriebes eines Unternehmensberaters ins Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…in Höhe von 300 CHF (BP 152, 188 - 194) ein Dienstleistungssystem mit entsprechender Infrastruktur zur Verfügung (www.x.li). An dieser Adresse domizilieren 128 Gesellschaften, welche zum Teil am Firmennamen als Briefkastenfirmen erkennbar sind. Aktenkundig sind vom 5., 9. und 11.8.2005 datierende Überweisungsbelege…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen einen potenziell Haftungspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 1/2

…wohin?) objektiv ausgeschlossen seien: - Der Bf steht im sechzigsten Lebensjahr und sei finanzstrafrechtlich unbescholten; - Bislang seien sämtliche rechtskräftig abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen; - Er habe niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt. - Er sei mit dem Salzkammergut…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen einen potenziell Haftungspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 2/2

…Vermögensverschiebungen objektiv ausgeschlossen seien, weil er im sechzigsten Lebensjahr stehe und finanzstrafrechtlich unbescholten sei, weil bislang sämtliche rechtskräftig abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen sein, weil er niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt habe, mit dem Salzkammergut…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/12Wesen und Zweck eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 1/2

…wohin?) objektiv ausgeschlossen seien: - HaS steht im sechzigsten Lebensjahr und sei finanzstrafrechtlich unbescholten; - Bislang seien sämtliche rechtskräftig abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen; - Er habe niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt. - Er sei mit dem Salzkammergut auf…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/12Wesen und Zweck eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2012Teil 2/2

…Vermögensverschiebungen objektiv ausgeschlossen seien, weil er im sechzigsten Lebensjahr stehe und finanzstrafrechtlich unbescholten sei, weil bislang sämtliche rechtskräftig abgeschlossenen Steuerprüfungen in seinem Umfeld und bei ihm unspektakulär verlaufen sein, weil er niemals mit Briefkastenfirmen, Domizilgesellschaften etc. in Steueroasen zu tun gehabt habe, mit dem Salzkammergut…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…umgeleitet und tatsächlich in Österreich steuerpflichtige Umsätze und Erträge unversteuert bleiben sollen und zur Verdunkelung des realen Sachverhaltes papierene Scheinwelten aus Rechtsgeschäften mit Briefkastenfirmen vorgegaukelt werden. So gesehen ist es auch im gegenständlichen Fall in Anbetracht des ungewöhnlichen Lebenssachverhaltes auf den ersten Blick nicht auszuschließen…

UFSI RV/0830-I/07Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…einem persönlichen Gespräch die Umsatzsteuerfreiheit bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug für diese Provisionseinnahmen bestätigt. Die Feststellung der Betriebsprüfung, es handle sich um Briefkastenfirmen, sei für ihn nicht voraussehbar gewesen. Der Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2007 teilweise stattgegeben und die Haftung auf die Umsatzsteuer 07…

UFSW RV/2295-W/10Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2011

…einzigen Geschäftsfall vorgenommen worden. Es ist aber im Wirtschaftsleben laufend zu beobachtende Tatsache, dass Unternehmer, die im Ausland Briefkastenfirmen zur Steuerminimierung durch Legung von Scheinrechnungen gründen, sich diesen auch regelmäßig bedienen. Im konkreten Fall ist aber kein einziger weiterer Geschäftsfall unter Einbindung der P-O…

UFSG RV/0753-G/10Fehlende Unternehmerbescheinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2011

…sonstige steuerliche Registrierung bestätigen, was mit einer umsatzsteuerlichen Registrierung nicht ident ist bzw. sein muss. Auch Briefkastenfirmen beispielsweise können eine Ansässigkeitsbescheinigung eines kantonalen Steueramtes erhalten, und zu verschiedenen Abgaben verpflichtet sein, was jedoch nichts über deren umsatzsteuerliche Erfassung als Unternehmer aussagt. Weiters ist daraus nicht…

UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…der Geschäftsleitung eine eigenständige, von einander unabhängige Bedeutung zukommt, wäre die Bw. im Übrigen selbst dann in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie nur als so genannte "Briefkastenfirma", dh. einem Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistungen erbringen kann (vgl. VwGH 22.3…

UFSS RV/0613-S/02Zurechnung einer Domizilgesellschaft in Vaduz/Liechtenstein an inländischen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009Teil 1/2

…Geschäftspartnern die hiezu erforderlichen Vereinbarungen treffen. Nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Steuerrechtes bzw. des Personen- und Gesellschaftsrechtes sind Domizil- bzw. Sitzgesellschaften (Briefkastenfirmen) solche Unternehmen, die in Liechtenstein - mit oder ohne Haltung eines Büros - lediglich ihren Sitz haben, ohne jedoch dort einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten…