…denen die Leistungen an die gesetzliche Sozialversicherung nicht enthalten sind, erweisen sich daher objektiv als unrichtig bzw. unvollständig, die Haftungslohnsteuer als insoweit überhöht. Laut hL und RSpr vermögen Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht…
…von der Bw. in der Erklärung angeführte Steuernummer XXX ist die Steuernummer der B GmbH und Mitgesellschafter). Der davon abweichenden Auffassung des steuerlichen Vertreters ist freilich schon aus einem anderen Grund der Boden entzogen: § 192 BAO betont nämlich die Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide…
…4. folgenden Ausführungen ist zunächst anzumerken, dass die vom Bw. (materiellrechtlich) bekämpften Feststellungen auf sog. Grundlagenbescheiden beruhen. Auf Grund der gesetzlich normierten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für hievon abgeleitete Bescheide (siehe insbesondere § 192 BAO) hätte es im vorliegenden Fall auf Grund der Bestimmung des § 295 Abs…
…über die mit Bindungswirkung für weitere Folgejahre entschieden wird. Für die Frage der Bindungswirkung von Bescheiden betreffend die Abzugsfähigkeit von IFB-Verlusten bedeutet dies sinngemäß: Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nicht Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit eines IFB-Verlustes. Bei (teilweiser oder zur gänzlicher) Anwendung der Verlustklausel…
…einer Zahlungsverpflichtung keinen unersetzbaren Schaden dar. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbes §§ 53 ff. AbgEO iVm 290 ff EO), haben durch den Vollzug von Bescheiden, die auf Geldleistungen gerichtet sind, keinen unersetzbaren Schaden zu befürchten (Witte/Alexander, Zollkodex, Art. 244 Rz…
…andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." Die - im § 192 BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…
…andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." Die - im § 192 BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…
…2002/13/0214) oder an Bescheide betreffend den Dienstgeberbeitrag (§ 43 FLAG). Von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen (§ 289 Abs. 1 vorletzter Satz und Abs. 3 BAO) abgesehen, kommt zudem nur dem Spruch von Bescheiden Bindungswirkung zu. Zum Spruch von Dienstgeberbeitragsbescheiden gehören Aussagen über die…
…den angefochtenen Bescheid mit dem Argument bekämpft, die von der Behörde angenommene Unterfakturierung habe nicht stattgefunden, übersieht sie gleichfalls die Bindungswirkung des genannten Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen Wien. Die Berufungsbehörde hatte auf Grund dieser Bindungswirkung von dem im Urteil in der als Bestandteil angeschlossenen…
…den angefochtenen Bescheid mit dem Argument bekämpft, die von der Behörde angenommene Unterfakturierung habe nicht stattgefunden, übersieht sie gleichfalls die Bindungswirkung des genannten Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen Wien. Die Berufungsbehörde hatte auf Grund dieser Bindungswirkung von dem im Urteil in der als Bestandteil angeschlossenen…
…Der Bescheid wurde von der Mitunternehmerschaft nicht bekämpft und erwuchs in Rechtskraft. Nachdem vom auswärtigenFinanzamt im Jahr 2000 der Mitunternehmerschaft kein (und sohin auch dem Berufungswerber kein anteiliger) steuerlich begünstigter Sanierungsgewinn zuerkannt wurde, kann im gegenständlichen Einkommensteuerveranlagungsverfahren dem Abgabepflichtigen - auf Grund der oben ausgeführten Bindungswirkung…
…1. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Diesbezüglich sei die Berufung als unbegründet abzuweisen, da aufgrund der Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden - wie in der Berufungsvorentscheidung vom 1. Juli 2008 zutreffend ausgeführt - ein Bescheid dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einem Feststellungsverfahren getroffen worden sind, nicht…
…die Anwesenheit von Hofrätin Mag. Irene Eberl. Ebenso bestand kein Einwand gegen eine anonymisierte Veröffentlichung der Entscheidung in der Findok. Der Vorsitzende hielt dem steuerlichen Vertreter vor, dass das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung darauf verwiesen habe, dass bereits am 14. Oktober 2008 ein Bescheid betreffend…
…Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1999 sowie Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Dezember 1999 nach der am 4. Oktober 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung a.) entschieden: 1. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…Co. Anlässlich einer die K-Bau GmbH & Co betreffende, die Jahre 2005-2007 umfassende Außenprüfung, ergingen für diese für die Jahre 2005-2007 neue Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO. Aufgrund der geänderten Mitteilungen über die gesonderte Feststellung, erließ…
…für 2007 der zu einer Abgabennachforderung von 1.871.050 ATS führte. Hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 wurden in dem bereits am 6. Dezember 1999 erlassenen Einkommensteuerbescheid die Einkünfte aus der S GmbH & CoKG mit 0 ATS angesetzt. Gegen diesen Bescheid wurde vom Bw am 10…
…Art stellen Grundlagenbescheide für abgeleitete Bescheide dar, für die eine Bindungswirkung an die Feststellungen des Grundlagenbescheides besteht. Gemäß der Bestimmung des § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt…
…Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Aus dieser Bindungswirkung ergibt sich, dass die abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, angefochten werden können. Liegen einem Bescheid Entscheidungen…
…Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängere sich [die Frist] jeweils um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängere sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen würden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert sei. Bescheidberichtigungen gemäß …
…für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO stellen demnach Grundlagenbescheide für die abgeleiteten Abgabenbescheide dar, deren Feststellungen angesichts der in § 192 BAO betonten Bindungswirkungen der Feststellungsbescheide den abgeleiteten Bescheiden zwingend…