…der Berufungswerber eine Erbantrittserklärung zu einem Drittel des Nachlasses abgegeben hat und ihm der Nachlass zu einem Drittel eingeantwortet wurde. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist die Abgabenbehörde - mit im vorliegenden Fall nicht gegebenen Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung - an die im Abhandlungsverfahren…
…wurde bereits in der als Vorhalt wirkenden Berufungsvorentscheidung eingehend Stellung genommen. Die Bw. hat dazu im Vorlageantrag nichts Gegenteiliges mehr vorgebracht. Moniert wird aber neuerlich die Unrichtigkeit des Schätzungsgutachtens des DI JM. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass eine Bindung der Abgabenbehörde an die im Inventar…
…zurückgewiesen. Mit der Einantwortung des Nachlasses haben sich die Eigentumsverhältnisse am Bewertungsgegenstand geändert. Es liegen daher hier die Voraussetzungen für eine Zurechnungsfortschreibung vor. Weiter wird festgehalten, dass eine Bindung der Abgabenbehörde an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde vom 3…
…Anfrage der Abgabenbehörde I. Instanz teilte das Bezirksgericht mit, "dass der in Frage stehende Beschluss am 3.3.2005 rechtskräftig wurde. Dies deshalb, da der Beschuss vom 3.12.2003 irrtümlich der Betroffenen nicht zugestellt wurde und eine Zustellung erst an die Rechtsnachfolgerin der Betroffenen…
…1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die Abgabenbehörde ist mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zugrunde…
…Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 29. Oktober 1993 verstorbenen Johann S zum Gegenstand. Dieses Protokoll beinhaltet ein Pflichtteilsergänzungsübereinkommen, worin die erbliche Tochter ME erklärte, sich des ihr zustehenden Erbrechtes zu entschlagen und keine wie immer gearteten Ansprüche, die über das Pflichtteilsergänzungsabkommen hinausgehen, an den…
…Durch die Vorschreibung der Erbschaftssteuer liegt, entgegen den Ausführungen in der Berufung, kein Verstoß gegen das Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. Die Abgabenbehörde ist - mit im vorliegenden Fall nicht gegebenen Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung - an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen…
…die Steuerschuld am 13. Juni 2003 mit dem Tod der Erblasserin entstanden und ist daher das bis zum 31. Juli 2008 in Geltung befindliche Erbschaftssteuergesetz darauf anzuwenden. Die Abgabenbehörde ist mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und…
…des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu prüfen und ist an Parteienangeben nicht gebunden. An die im gerichtlichen Abhandlungsverfahren ausgewiesenen Werte besteht jedenfalls keine Bindung im Sinne des § 116 BAO. Im gegenständlichen Fall ist also zu prüfen, ob die "Forderung" der Berufungswerberin bzw…
…prüfen und ist an Parteienangeben nicht gebunden. An die im gerichtlichen Abhandlungsverfahren ausgewiesenen Werte besteht jedenfalls keine Bindung im Sinne des § 116 BAO. Im gegenständlichen Fall ist also zu prüfen, ob die "Forderung" des Berufungswerbers bzw. umgekehrt betrachtet, die allfällige "Verbindlichkeit" der Erblasserin für die…
…es zu einem Entfall der Subsidiarität des wohnungseigentumsrechtlichen Erwerbes des Anteiles des Verstorbenen gegenüber dem erbrechtlichen Erwerb (siehe UFS 23.11.2007, RV/1522-W/06). Entsprechend ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, sind die Abgabenbehörden mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebene…
…AHVG an. Demgegenüber steht das Finanzamt unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 19.11.1998, 96/15/0182, auf dem Standpunkt, die Rente sei unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte allein dem Bw zuzurechnen. Über die Berufung wurde erwogen: Im erstinstanzlichen Abgabenverfahren begehrt der Bw…
…sind die Abgabenbehörden - im Falle einer Verurteilung - an die Sachverhaltsfeststellungen in dem die Partei betreffenden, rechtskräftigen Strafurteil gebunden (siehe zB Ritz, Bundesabgabenordnung, 4. Auflage, Rz 14 zu § 116, und die dort zitierte Judikatur). Danach steht fest, dass dem Bw.- entgegen den Behauptungen in der Berufung…
…Das Zollrecht setzt hinsichtlich der Inanspruchnahme der Gesamtschuldner keine Grenzen. Die Abgabenbehörde hatte daher Billigkeitsgründe Zweckmäßigkeitserwägungen gegenüber zu stellen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen (VwGH 11…
…Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den Sachverhalt, nicht aber dessen steuerliche Beurteilung (ebd., Tz.14, mit reichhaltig zitierter VwGH-Judikatur). Der…
…verbleibt. Es liegt vielmehr in der Natur der Sache dieser Arbeiten, dass diese (erst und nur) nach Beendigung derselbigen kontrolliert werden: ob die Gerüstteile auf die Palette befördert worden sind bzw. ob das Arbeitsmaterial (oder der Schutt) an die dafür vorgesehen Stelle befördert worden ist…
…In diesem Zusammenhang wird auch auf das mit Bescheid vom 5. Mai 2003 gegen den Bw. eingeleitete Strafverfahren gem. § 83 Abs. 1 FinStrG verwiesen. Aus all diesen Umständen muss geschlossen werden, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Einbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Somit war…
…Das der Abgabenbehörde dabei eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aus…
…Im Gespräch wird die Änderung von Zahlungen an Mitbeteiligte und die Änderung von Aufgabengebieten der Mitbeteiligten diskutiert und verhandelt. HaS gibt ThK Ratschläge und Anweisungen, wie erwirtschaftetes Geld am besten angelegt werden kann - in ein Haus, das an die Frau oder die Kinder übergeben wurde…
…gesehen unerheblich. Außerdem sind die Abgabenbehörden nicht verpflichtet hypothetische und nicht verwirklichte Sachverhalte zu beurteilen. Die hier aufgestellte Argumentation der versuchten Rechtfertigung abzugsfreier Auszahlung von Arbeitslöhnen übersieht dabei, dass deren Vorteile ohnehin anderen Gläubigern z.B. das Fertigstellen von Bauvorhaben zu Gute kamen. Eine solche…