…der Berufungswerber eine Erbantrittserklärung zu einem Drittel des Nachlasses abgegeben hat und ihm der Nachlass zu einem Drittel eingeantwortet wurde. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist die Abgabenbehörde - mit im vorliegenden Fall nicht gegebenen Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung - an die im Abhandlungsverfahren…
…sich im Abgabenverfahren das Ermittlungsverfahren zu ersparen, sondern es ist der beurteilungsrelevante Sachverhalt soweit wie möglich zu ermitteln (VwGH vom 17.12.1992, Zl. 91/16/0137 mzwH). Infolge- wie oben aufgezeigt- Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtlich zu beurteilende Erbfolge sind die Voraussetzungen des…
…Eine Bindung an den Beschluss des Bezirksgerichtes ***1*** hinsichtlich des Wertes des Reinnachlasses (= Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) besteht nicht. Vielmehr hat die Abgabenbehörde bzw. das Bundesfinanzgericht den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen (VwGH 16…
…eines Pflichtteilsanspruches, wenn die Leistung an Erfüllungs Statt vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart wird (Z 4). Gemäß § 3 Abs 1 Z 8 GrEStG idF SchenkMG 2008 ist der Übergang von Grundstücken aufgrund eines Vorgangs, der unter das Stiftungseingangssteuergesetz fällt, von der Grunderwerbsteuer befreit. Gemäß § 1…
…wurde bereits in der als Vorhalt wirkenden Berufungsvorentscheidung eingehend Stellung genommen. Die Bw. hat dazu im Vorlageantrag nichts Gegenteiliges mehr vorgebracht. Moniert wird aber neuerlich die Unrichtigkeit des Schätzungsgutachtens des DI JM. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass eine Bindung der Abgabenbehörde an die im Inventar…
…zurückgewiesen. Mit der Einantwortung des Nachlasses haben sich die Eigentumsverhältnisse am Bewertungsgegenstand geändert. Es liegen daher hier die Voraussetzungen für eine Zurechnungsfortschreibung vor. Weiter wird festgehalten, dass eine Bindung der Abgabenbehörde an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde vom 3…
…Anfrage der Abgabenbehörde I. Instanz teilte das Bezirksgericht mit, "dass der in Frage stehende Beschluss am 3.3.2005 rechtskräftig wurde. Dies deshalb, da der Beschuss vom 3.12.2003 irrtümlich der Betroffenen nicht zugestellt wurde und eine Zustellung erst an die Rechtsnachfolgerin der Betroffenen…
…auf Grund der Amtsurkunde erworbenen Grundstücke beträgt somit in Bindung an die Feststellungen des Lagefinanzamtes € 418.782,00 (Summe der Einheitswerte IHv € 139.594,00 x 3) und ist daher vom diesem Betrag die Grunderwerbsteuer zu berechnen. Das Finanzamt hat bei der Erlassung…
…1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die Abgabenbehörde ist mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zugrunde…
…Anwendungen der Finanzverwaltung. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren die Höhe der Aktiva aus der Verlassenschaft des Vaters des Bf. Eine Bindung an den Beschluss des Bezirksgerichtes ***BG*** hinsichtlich des Wertes des Reinnachlasses (= Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) besteht nicht. Vielmehr hat die Abgabenbehörde bzw. das Bundesfinanzgericht…
…wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. § 116 Abs 2 soll verhindern, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver „formeller Wahrheit“ (Parteienmaxime) beruhen (Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen…
…Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 29. Oktober 1993 verstorbenen Johann S zum Gegenstand. Dieses Protokoll beinhaltet ein Pflichtteilsergänzungsübereinkommen, worin die erbliche Tochter ME erklärte, sich des ihr zustehenden Erbrechtes zu entschlagen und keine wie immer gearteten Ansprüche, die über das Pflichtteilsergänzungsabkommen hinausgehen, an den…
…Durch die Vorschreibung der Erbschaftssteuer liegt, entgegen den Ausführungen in der Berufung, kein Verstoß gegen das Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. Die Abgabenbehörde ist - mit im vorliegenden Fall nicht gegebenen Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung - an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen…
…die Steuerschuld am 13. Juni 2003 mit dem Tod der Erblasserin entstanden und ist daher das bis zum 31. Juli 2008 in Geltung befindliche Erbschaftssteuergesetz darauf anzuwenden. Die Abgabenbehörde ist mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und…
…des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu prüfen und ist an Parteienangeben nicht gebunden. An die im gerichtlichen Abhandlungsverfahren ausgewiesenen Werte besteht jedenfalls keine Bindung im Sinne des § 116 BAO. Im gegenständlichen Fall ist also zu prüfen, ob die "Forderung" der Berufungswerberin bzw…
…prüfen und ist an Parteienangeben nicht gebunden. An die im gerichtlichen Abhandlungsverfahren ausgewiesenen Werte besteht jedenfalls keine Bindung im Sinne des § 116 BAO. Im gegenständlichen Fall ist also zu prüfen, ob die "Forderung" des Berufungswerbers bzw. umgekehrt betrachtet, die allfällige "Verbindlichkeit" der Erblasserin für die…
…wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. § 116 Abs 2 soll verhindern, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver „formeller Wahrheit“ (Parteienmaxime) beruhen ( Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen…
…1 B-VG, der als wesentliches Element des rechtsstaatlichen Prinzips die Bindung der gesamten Vollziehung an das Gesetz anordnet (Legalitätsprinzip), sind die Abgabenbehörden und das Bundesfinanzgericht zur Anwendung der streitgegenständlichen Gesetzesbestimmungen verpflichtet. Die Prüfung einer Gesetzesbestimmung auf eine eventuelle Verfassungswidrigkeit obliegt dem Verfassungsgerichtshof. Die verfassungsrechtlichen…
…Abs. 1 B-VG, der als wesentliches Element des rechtsstaatlichen Prinzips die Bindung der gesamten Vollziehung an das Gesetz anordnet ( Legalitätsprinzip ), sind die Abgabenbehörden und das Bundesfinanzgericht zur Anwendung der streitgegenständlichen Gesetzesbestimmungen verpflichtet. Die Prüfung einer Gesetzesbestimmung auf eine eventuelle Verfassungswidrigkeit obliegt dem Verfassungsgerichtshof. Die…
…es zu einem Entfall der Subsidiarität des wohnungseigentumsrechtlichen Erwerbes des Anteiles des Verstorbenen gegenüber dem erbrechtlichen Erwerb (siehe UFS 23.11.2007, RV/1522-W/06). Entsprechend ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, sind die Abgabenbehörden mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebene…