…Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. In diesem Zusammenhang besteht -dem Wortlaut des § 116 Abs.2 BAO zufolge- insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden…
…dass eine Bindung der Abgabenbehörde an solche Gerichtsentscheidungen nicht besteht, in denen über privatrechtliche Fragen unter der Maxime der formellen Wahrheit entschieden wurde, dass sie aber dann doch besteht ("...besteht nur insoweit..."), wenn in einem solchen Verfahren (ausnahmsweise) nach der Maxime der materiellen Wahrheit entschieden…
…dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Damit wird verhindert, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver ´formeller Wahrheit´ (Parteienmaxime) beruhen; es besteht somit keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess (Ritz, BAO3…
…bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Ist hingegen im gerichtlichen Verfahren bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen, so kann man von einer Bindung im Sinne des § 116 nicht ausgehen. Diese Regelung soll verhindern, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert…
…werden, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller Wahrheit" (Parteienmaxime) beruhen. Ist im gerichtlichen Verfahren bei Ermittlung des Sachverhaltes daher nicht von Amts wegen vorzugehen, so kann man von einer Bindung im Sinne des § 116 BAO nicht ausgehen. Derartige Entscheidungen der Gerichte…
…werden, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller Wahrheit" (Parteienmaxime) beruhen. Ist im gerichtlichen Verfahren bei Ermittlung des Sachverhaltes daher nicht von Amts wegen vorzugehen, so kann man von einer Bindung im Sinne des § 116 BAO nicht ausgehen. Derartige Entscheidungen der Gerichte…
…Gemäß § 116 Abs 2 BAO besteht für Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann keine Bindungswirkung der Abgabenbehörden, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. § 116 Abs 2 soll verhindern, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver…
…Das Zollrecht setzt hinsichtlich der Inanspruchnahme der Gesamtschuldner keine Grenzen. Die Abgabenbehörde hatte daher Billigkeitsgründe Zweckmäßigkeitserwägungen gegenüber zu stellen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen (VwGH 11…
…sind die Abgabenbehörden - im Falle einer Verurteilung - an die Sachverhaltsfeststellungen in dem die Partei betreffenden, rechtskräftigen Strafurteil gebunden (siehe zB Ritz, Bundesabgabenordnung, 4. Auflage, Rz 14 zu § 116, und die dort zitierte Judikatur). Danach steht fest, dass dem Bw.- entgegen den Behauptungen in der Berufung…
…hatten jedenfalls von den 146 befragten Personen, die überwiegend Pokerspiele spielen, 62,8% infolge des Glücksspiels Schulden im Durchschnitt von 15.000 Euro gemacht. Aus dem Überblick über deutsche Gerichtsentscheidungen, kommt der UFS zur Ansicht, dass sich die Bw. nicht auf die deutsche Rechtsprechung stützen…
…= ÖStZB 1986, 288). Solcherart besteht also eine derartige Bindung der Finanzstrafbehörde an eine "fremde" Gerichtsentscheidung hinsichtlich Schuldspruch und den diesen stützenden Sachverhaltsfeststellungen in einem anderen Strafverfahren. An ein freisprechendes Urteil eines Strafgerichts besteht in anderen Verfahren keine Bindung (VwGH 26.4.1994, 93/14…
…beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war (§ 116 Abs 2). Nach dieser Norm besteht unter bestimmten Umständen eine Bindung der Abgabenbehörden an ein gerichtliches Urteil…
…des Amtsbeauftragten wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Den vorgelegten Akten ist folgender finanzstrafrechtlich relevanter Sachverhalt zu entnehmen: Gegenstand der Erhebungen bzw. Würdigung durch Abgabenbehörden bzw. Finanzstrafbehörden erster Instanz war im gegenständlichen Fall bezogen auf das Veranlagungsjahr 1997 die Geschäftstätigkeit der A mit Sitz in W…
…die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der…
…Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Die Bindung betrifft nur den Sachverhalt, nicht aber dessen steuerliche Beurteilung (ebd., Tz.14, mit reichhaltig zitierter VwGH-Judikatur). Der…
…wo angebliche Entzugshandlungen hinsichtlich der in Frage stehenden dreiundachtzig LKW-Transporte mit Feinschnitt gesetzt haben soll, ist an die Bestimmung des § 289 Abs. 2 BAO in Verbindung mit § 85c ZollR-DG zu verweisen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz entscheidet in der Sache selbst und setzt im…
…den Wahrheitsgehalt der Ausführungen der als Zeugen vernommenen Zollbeamten, spricht die in den Berufungsentscheidungen vom 29. Juni 2012, Zahlen: ZRV/cc-Z3K/09 und ZRV/dd-Z3K/09, detailliert vorgenommene Beweiswürdigung. Die Ausführungen der als Zeugen befragten Zollbeamten sind Ergebnisse, die von den Abgabenbehörden nach…
…wo angebliche Entzugshandlungen hinsichtlich der in Frage stehenden dreiundachtzig LKW-Transporte mit Feinschnitt gesetzt haben soll, ist an die Bestimmung des § 289 Abs. 2 BAO in Verbindung mit § 85c ZollR-DG zu verweisen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz entscheidet in der Sache selbst und setzt im…
…Auf Grund der Bindung des Zinsenbescheides an die im Spruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesene Nachforderung konnte somit der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Ergänzend wird vom Referenten bemerkt, dass im Falle einer etwaigen (teilweisen) Stattgabe der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 ein neuer Bescheid über die…
…Erforschung der materiellen Wahrheit ist es nicht die Pflicht einer Abgabenbehörde, Jahr für Jahr dieselben Ermittlungen zu pflegen, um jedes Jahr zum selben rechtserheblichen Sachverhalt zu gelangen, was im Fall des Bw das Vorliegen von Scheingeschäften sowie die in zeitlicher Hinsicht unrichtige Erfassung der Einnahmen…