…Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. In diesem Zusammenhang besteht -dem Wortlaut des § 116 Abs.2 BAO zufolge- insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden…
…dass eine Bindung der Abgabenbehörde an solche Gerichtsentscheidungen nicht besteht, in denen über privatrechtliche Fragen unter der Maxime der formellen Wahrheit entschieden wurde, dass sie aber dann doch besteht ("...besteht nur insoweit..."), wenn in einem solchen Verfahren (ausnahmsweise) nach der Maxime der materiellen Wahrheit entschieden…
…dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver „formeller Wahrheit“ (Parteienmaxime) beruhen ( Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität…
…dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Damit wird verhindert, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver ´formeller Wahrheit´ (Parteienmaxime) beruhen; es besteht somit keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess (Ritz, BAO3…
…bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Ist hingegen im gerichtlichen Verfahren bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen, so kann man von einer Bindung im Sinne des § 116 nicht ausgehen. Diese Regelung soll verhindern, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert…
…vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung seien. Die Verpflichtung, die Nachweise zu erbringen (= Beweislast), obliege demnach jedenfalls und eindeutig ***Bf***. Zum Vorfragentatbestand nach § 116 BAO gelte: Die Abgabenbehörde sei an das freisprechende Urteil des Strafgerichtes nicht gebunden (VwGH 14. 4…
…Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechtecharta nach Art 51, Graz 2015, Seite 66ff; Clemens Latzel, Die Anwendungsbereiche des Unionsrechts, EuZW, 2015, 658ff; EuGH, 26.02.2013, C-617/10, Rs Akerberg Fransson). Feststeht, dass die Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2011 an die Bf. im Wege der…
…der lediglich eine Bindung der Abgabenbehörde nicht aber des BFG - an BFG-Erkenntnisse zum Gegenstand hat. Hingegen erscheint eine Aufhebung des angefochtenen Bescheids nach § 278 Abs. 1 BAO und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde ausgeschlossen, da der zu beurteilende Sachverhalt keiner zusätzlichen sachverhaltsmäßigen Ermittlungsschritte…
…inwieweit die Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen gebunden sind. Dagegen ist im § 116 BAO ebenso wenig wie im § 38 AVG die Frage der Bindung der Abgabenbehörden an bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Fragen (zB an Strafurteile) geregelt. Nach der zu…
…Ferrari, Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechtecharta nach Art 51, Graz 2015, Seite 66ff; Clemens Latzel, Die Anwendungsbereiche des Unionsrechts, EuZW, 2015, 658ff; EuGH, 26.02.2013, C-617/10, Rs Akerberg Fransson). Feststeht, dass die Zustellung des Einkünftefeststellungsbescheides 2011 an die Bf. als…
…dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver „formeller Wahrheit“ (Parteienmaxime) beruhen (Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität…
…werden, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller Wahrheit" (Parteienmaxime) beruhen. Ist im gerichtlichen Verfahren bei Ermittlung des Sachverhaltes daher nicht von Amts wegen vorzugehen, so kann man von einer Bindung im Sinne des § 116 BAO nicht ausgehen. Derartige Entscheidungen der Gerichte…
…werden, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller Wahrheit" (Parteienmaxime) beruhen. Ist im gerichtlichen Verfahren bei Ermittlung des Sachverhaltes daher nicht von Amts wegen vorzugehen, so kann man von einer Bindung im Sinne des § 116 BAO nicht ausgehen. Derartige Entscheidungen der Gerichte…
…bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO ausgehen würde, würde eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellen, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Ritz, BAO6, § 303 Rz 38 uHa VwGH-Rsp)…
…bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO ausgehen würde, würde eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellen, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Ritz, BAO6, § 303 Rz 38 uHa VwGH-Rsp)…
…Gemäß § 116 Abs 2 BAO besteht für Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann keine Bindungswirkung der Abgabenbehörden, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. § 116 Abs 2 soll verhindern, dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver…
…keine Bindung an ein solches Urteil eines deutschen Finanzgerichts besteht, ist die ins Treffen geführte Aussage somit schon aufgrund des anders gelagerten Sachverhaltes nicht auf den Beschwerdefall übertragbar. Ebenso konnte ein vorsätzliches Handeln ausschließender Irrtum mit den Ausführungen, der Grund für die Nichtangabe der in…
…Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte gehören. Ereignisse iSd § 295a seien sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergebe. Die Beurteilung als Betriebsstätte durch die Abgabenbehörden in Mitgliedstaat X sei ein derartiger rechtlicher Vorgang, der zu einer Änderung des Sachverhalts dahingehend…
…hatten jedenfalls von den 146 befragten Personen, die überwiegend Pokerspiele spielen, 62,8% infolge des Glücksspiels Schulden im Durchschnitt von 15.000 Euro gemacht. Aus dem Überblick über deutsche Gerichtsentscheidungen, kommt der UFS zur Ansicht, dass sich die Bw. nicht auf die deutsche Rechtsprechung stützen…
…und soll verhindern, dass Abgabenbehörden sowie das Bundesfinanzgericht durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller" Wahrheit beruhen (siehe dazu Ritz, BAO6 zu § 116 Rz 6). Daher besteht im gegenständlichen Fall keine Bindung des Urteils vom 9.12.2014 für das gegenständliche Verfahren. Bei…