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UFSL RV/0456-L/041. Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges für Vorleistungen bei beabsichtigter Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen 2. Interpretation des § 6 Abs. 2 UStG 1994 nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2004

…nicht nur am Beginn des Interpretationsvorganges, ihr gebührt auch in Fällen, in denen verschiedene Auslegungsmethoden unterschiedliche Auslegungsergebnisse bringen, der Vorrang. Begründet wird dies damit, dass das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs. 1B-VG die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut der Gesetze erzwinge. Bei…

UFSL RV/0829-L/04Versteuerung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten als Veräußerungsgewinn - Bindung an den Feststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2005

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation am Beginn des Interpretationsvorganges. Begründet wird dies mit dem Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs. 1 B-VG, welches die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut des Gesetzes…

UFSW RV/2301-W/11Haftung nach § 11 BAO; teilweise Stattgabe wegen lange verstrichtener Zeit zwischen Abschluss des Strafverfahrens und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches der im Finanzstrafverfahren ergangenen Berufungsentscheidung äußert über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat…

UFSW RV/3944-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/3

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 1/3

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/0305-W/09Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.01.2010Teil 1/2

…die Voraussetzungen des § 95 Abs. 5 EStG 1988 erfüllt seien. Die in § 95 Abs. 5 EStG 1988 umschriebenen Tatbestände müssten dann taxativ verstanden werden. In allen in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich erwähnten Fällen bliebe der Behörde keine andere Wahl, als sich ausdrücklich an den zum…

UFSW RV/3264-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.01.2010Teil 1/3

…dass die Belastung mit KESt anlässlich einer Depotentnahme ebenfalls unter dem Aspekt der Rückverrechnung der anlässlich des Erwerbs der Nullkuponanleihe erteilten Gutschrift zu sehen sei. Erweise sich der Erteilung einer KESt-Gutschrift an den Erwerber zum Zeitpunkt der Anschaffung der Nullkuponanleihe als rechtlich nicht gedeckt…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder die finanzmathematische Methode zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen habe, die von der Verwaltung nahe gelegt worden sei und an der sich der Steuerpflichtige…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/2001-W/08Finanzmathematische Berechung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 1/2

…geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen Zinsen für den Kapitalertragsteuerabzug sind daher grundsätzlich nach progressiven finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Dem Einwand, systematische und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw. ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen über…

UFSG RV/0250-G/04Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/4684-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/4743-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes -einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen ist, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSL RV/2218-L/02Säumniszuschlag von einer vermeintlich unrichtigen Umsatzsteuernachhforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…1995) und 4.746,-- S (USt 1996) an, weil diese Umsatzsteuerschuldigkeiten bis zu den entsprechenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen nicht entrichtet worden wären. Mit Telefaxeingaben vom 22. März 2000 legte die Berufungswerberin unter Hinweis, dass ausführliche Rechtsmittelbegründungen und detaillierte Aussetzungsanträge seitens des steuerlichen Vertreters noch nachfolgen würden…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes -einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen ist, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes -einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen ist, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSW RV/2543-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2003Teil 1/2

…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes -einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen ist, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…

UFSL RV/1487-L/021. Ersatz für Substanzminderung an Fruchtgenussgeber - Werbungskosten beim Fruchtnießer (Vertrag zwischen nahen Angehörigen) ? 2. Steuerliche Anerkennung von Verlusten bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen eines Land- und Forstwirtes für die Jahre 1997 bis 2000 3. Unterhaltsabsetzbetrag - gesetzlicher Unterhalt unter Regelbedarfssätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006Teil 1/2

…welches die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut des Gesetzes vorschreibt. Der Wille des Gesetzgebers findet nur insoweit Berücksichtigung, als er aus dem geschriebenen Gesetzestext hervorgeht. Gesetzesmaterialien sind nur dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über…

UFSL RV/0666-L/07Auslegung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.05.2009

…VG, welches die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut des Gesetzes vorschreibt. Der Wille des Gesetzgebers findet insoweit Berücksichtigung, als er aus dem geschriebenen Gesetzestext hervorgeht. Gesetzesmaterialien sind dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über seinen…