…nicht nur am Beginn des Interpretationsvorganges, ihr gebührt auch in Fällen, in denen verschiedene Auslegungsmethoden unterschiedliche Auslegungsergebnisse bringen, der Vorrang. Begründet wird dies damit, dass das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs. 1B-VG die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut der Gesetze erzwinge. Bei…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation am Beginn des Interpretationsvorganges. Begründet wird dies mit dem Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs. 1 B-VG, welches die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut des Gesetzes…
…Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches der im Finanzstrafverfahren ergangenen Berufungsentscheidung äußert über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat…
…hätte die gesetzgebende Körperschaft den Wortlaut des Gesetzestextes entsprechend wählen müssen. G ) Stellungnahme zum hg. Schreiben v. 21.10.14 seitens der belangten Behörde v. 4.11.2014: Mit seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2014 bringt das Finanzamt für 2003 folgende Verlängerungshandlungen des Jahres 2012…
…HVertrG gesetzlich definiert ist, für Zwecke der VO BGBl II 2000/95 im Lichte seines abgabenrechtlichen Bedeutungszusammenhanges oder nach dem Zweck der betreffenden abgabenrechtlichen Bestimmungen einen anderen Begriffsinhalt haben könnte. Eine Subsumtion von Versicherungsmaklern unter den Handelsvertreterbegriff würde dem Wortlaut der oben angeführten Bestimmungen des…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…die Voraussetzungen des § 95 Abs. 5 EStG 1988 erfüllt seien. Die in § 95 Abs. 5 EStG 1988 umschriebenen Tatbestände müssten dann taxativ verstanden werden. In allen in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich erwähnten Fällen bliebe der Behörde keine andere Wahl, als sich ausdrücklich an den zum…
…dass die Belastung mit KESt anlässlich einer Depotentnahme ebenfalls unter dem Aspekt der Rückverrechnung der anlässlich des Erwerbs der Nullkuponanleihe erteilten Gutschrift zu sehen sei. Erweise sich der Erteilung einer KESt-Gutschrift an den Erwerber zum Zeitpunkt der Anschaffung der Nullkuponanleihe als rechtlich nicht gedeckt…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder die finanzmathematische Methode zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen habe, die von der Verwaltung nahe gelegt worden sei und an der sich der Steuerpflichtige…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen Zinsen für den Kapitalertragsteuerabzug sind daher grundsätzlich nach progressiven finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Dem Einwand, systematische und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw. ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen über…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sehe, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes - einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen sei, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…den Wortlaut des § 12a NoVAG 1991 stütze, während sich die Abgabenbehörde auf eine rechtlich nicht relevante Richtlinienmeinung stütze. Aus diesen Gründen seien die angefochtenen Bescheide mit Rechtswidrigkeit behaftet. Materiellrechtlich führte der steuerliche Vertreter zur Bemessungsgrundlage für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe aus, aus dem klaren Gesetzeswortlaut…
…nicht direkt im Betrieb (zB in einer Werksküche) verköstigt werden können. Für freie Mahlzeiten außerhalb der Gutscheinregelung besteht somit weiterhin eine Bindung an den Betrieb. Als "Arbeitsplatz" ist somit nicht der einzelne Tätigkeitsort des Dienstnehmers anzusehen, sondern vielmehr der eigentliche Betrieb im Sinne einer Betriebsstätte…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes -einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen ist, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…
…1995) und 4.746,-- S (USt 1996) an, weil diese Umsatzsteuerschuldigkeiten bis zu den entsprechenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen nicht entrichtet worden wären. Mit Telefaxeingaben vom 22. März 2000 legte die Berufungswerberin unter Hinweis, dass ausführliche Rechtsmittelbegründungen und detaillierte Aussetzungsanträge seitens des steuerlichen Vertreters noch nachfolgen würden…
…man - gestützt auf den bloßen Wortlaut des Gesetzes -einen Auslegungsspielraum sieht, ob die lineare Methode oder eine der finanzmathematischen Methoden zur Abgrenzung heranzuziehen ist, jene Auslegung als dem Gesetz entsprechend anzusehen sei, die von der Verwaltung nahegelegt wurde und an der sich der Steuerpflichtige orientiert…