…dass er mit Notariatsakt vom 13. Dezember 2001 seine Geschäftsanteile an der Z-GmbH abgetreten hätte. Verbunden mit dem Wechsel des Geschäftsführers wäre dies im Firmenbuch Anfang 2002 eingetragen worden. Zu den im Ersuchen angeführten Zeiträumen wäre festzuhalten, dass seit 1999 das Gewerbe stillgelgt gewesen…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid…
…die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 20. 3. 2007 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2001 und 2002 richtet. Somit ist über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungen (nur) im Rechtsmittelverfahren betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch abzusprechen, während im Haftungsverfahren eine Bindung an diese Bescheide besteht…
…Linde-Verlag, RZ.2 zu § 115): Für den Unabhängigen Finanzsenat bestand hier also keinerlei Bindung an den vorliegenden (rechtskräftigen) Abgabenbescheid des Zollamtes Lnz (in dessen Funktion als erstinstanzliche Abgabenbehörde). Aus dieser Sachlage ergibt sich, dass im gegenständlichen Fall die Bf. bezüglich der in Rede stehenden…
…Entscheidung über den Aussetzungsantrag sowohl aufgrund des eindeutigen Wortlautes des die Frage der Verjährung betreffenden Artikels 221 Abs. 3 ZK, (ABIEG L 205/75),und des § 74 Abs. 2 ZollR-DG, (BGBl i 1998/13), als auch aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an im…
…Entscheidung über den Aussetzungsantrag sowohl aufgrund des eindeutigen Wortlautes des die Frage der Verjährung betreffenden Artikels 221 Abs. 3 ZK, (ABIEG L 205/75), und des § 74 Abs. 2 ZollR-DG, (BGBl i 1998/13), als auch aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an im…
…Dieser Ansicht wurde in oben genannter Entscheidung nicht gefolgt. Eine Bindung an den Steuerbescheid des ehemaligen (Ehe)Partners sei höchst bedenklich, da dem Berufungswerber in diesem Verfahren nicht einmal Parteienstellung zukomme. Im Gegenständlichen Fall hat die Gattin des Berufungswerbers Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze bezogen (zumindest…
…2003, 2003/15/0061). Da dem angefochtenen Haftungsbescheid somit kein rechtswirksamer Haftungs- und Abgabenbescheid vorangegangen ist, bestand bei der Entscheidung über die Heranziehung des Bw. zur Haftung keine Bindung an einen bescheidmäßig festgestellten Abgabenanspruch. Das Finanzamt hat sich mit den vom Bw. erhobenen Einwendungen gegen…
…2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid vom 20. 3. 2007 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2000 richtet. Somit ist über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung (nur) im Rechtsmittelverfahren betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch abzusprechen, während im Haftungsverfahren eine Bindung an diese Bescheide…
…der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt (vgl. VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Trotz dieser Bindung an die Höhe der Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2006…
…den Feststellungsbescheid Berufung erhoben hat. Sollte dieses Berufungsverfahren zu einer anderen Gewinnverteilung führen, wäre der Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 BAO entsprechend abzuändern. 4.) Gemäß § 205 Abs. 1 BAO idF des BGBl. I Nr. 84/2002 sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden…
…Unternehmen des Berufungswerbers (Baugewerbe) stehen. Ebenso hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, den Berufungswerber über eine beabsichtigte, geplante Bindung an einen anderen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Der Auftragnehmer des Berufungswerbers war sachlich gegenüber dem Berufungswerber weisungsgebunden. Er hat sich verpflichtet, Zwischenwände in Wohnungen nach Vorgabe der…
…der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten hat. Geht der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid voran, so gibt es eine solche Bindung nicht. Dadurch, dass dem zur Haftung Herangezogenen ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt ist…
…einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Derartige Bescheide stellen gemäß § 192 BAO Grundlagenbescheide z.B. für die abgeleitete Einkommensteuer der Beteiligten dar. Das bedeutet, dass im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten eine Bindung an die in den Feststellungsbescheiden (gemäß § 188 BAO…
…hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Ist der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangegangen, gibt es eine solche Bindung nicht…
…der Bindung an den Stammabgabenbescheid könne ein Zinsenbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, der maßgebliche Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweise sich der Stammabgabenbescheid als rechtswidrig und werde er entsprechend abgeändert (z.B. in einem Berufungsverfahren), so werde diesem Umstand mit einem an den Abgabenbescheid…
…0084). Wird eine Abgabenzahlungsschuld bescheidmäßig festgesetzt, dann besteht im Säumnisfall für den zu erlassenden Säumniszuschlagsbescheid eine zwingende rechtliche Bindung an den ihm vorgelagerten Stammabgabenbescheid. Diese Bindung besteht unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der im Stammabgabenbescheid vorgenommenen Abgabenfestsetzung. Bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des …
…Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches der im Finanzstrafverfahren ergangenen Berufungsentscheidung äußert über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat (…
…Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches der im Finanzstrafverfahren ergangenen Berufungsentscheidung äußert über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat (…
…Geldmittel zu deren Entrichtung gefehlt hätten, daher muss auf die diesbezüglichen Entrichtungsvorschriften fallbezogen nicht näher eingegangen werden. Auf die Einwendungen gegen die Feststellungen der Prüfung ist wegen der Bindung an einem Haftungsbescheid vorangegangene Abgabenbescheide in diesem Verfahren nur insoweit einzugehen, als das Vorliegen einer schuldhaften…