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UFSZ2L ZRV/0018-Z2L/04Erstattung von Eingangsabgaben wegen Unbilligkeit nach Lage der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2004

…Einer der im Ausschussverfahren festgelegten Fälle (Art.900 f. ZK-DVO) liegt hier nicht vor, sodass der Sachverhalt anhand der Billigkeitsklausel im Art.905 Abs.1 ZK-DVO (besonderer Fall, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit…

UFSZ1W ZRV/0147-Z1W/09Zollerlass gemäß Art. 239 ZK, gefälschte Präferenzursprungszeugnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.03.2010

…Art. 239 ZK ein und begründet dies mit der falschen Auskunft der Zollbehörde über die Gültigkeit des Präferenzursprungszeugnisses und der mangelhaften Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung des Assoziierungsabkommens durch die Zollbehörde. Bei Art. 239 ZK handle es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Billigkeitsklausel. Nach Art…

UFSZ3K ZRV/0072-Z3K/12Aussetzung der Zahlungsverpflichtung bei einem Erlassantrag gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.08.2013

…insbesondere der Versandschein-T1 bei Abgabe des LKW bei der Bw im LKW befunden haben". Im Zusammenhang mit der hier anzuwendenden allgemeinen Billigkeitsklausel sei sohin auch vom Vorliegen eines besonderen Umstandes auszugehen, der jedenfalls zu einem Erlass der Einfuhrzollschuld und der Abgabenerhöhung hätte führen müssen…

UFSZ3K ZRV/0073-Z3K/12Allgemeiner und besonderer Erlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.08.2013Teil 1/2

…existiere, dass es sich bei Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handle, sodass ein allfälliger Erlass des Zolls davon abhängt, dass ein "besonderer Einzelfall" und "keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten" vorliegt und dass die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich gemäß …

UFSZ3K ZRV/0073-Z3K/12Allgemeiner und besonderer Erlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.08.2013Teil 2/2

…bei sachlichen Unbilligkeiten existiert, dass es sich bei Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handelt, sodass ein allfälliger Erlass des Zolls davon abhängt, dass ein "besonderer Fall" und "keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten" vorliegt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten…

UFSZ2L ZRV/0049-Z2L/13Auswahl eines unzutreffenden Warenortes anlässlich der Dateneingabe für das elektronische Versandverfahren; Erlass nach Art. 239 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2013

…Art. 904 ZK-DVO vorliegt, ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist demnach nachgewiesen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt…

UFSZ3K ZRV/0029-Z3K/11Pflichtverletzung im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.07.2012

…Bf, das Zollamt X habe das Vorliegen besonderer Umstände zu Unrecht verneint. Seinen Standpunkt begründet er im Berufungsschreiben wie folgt: "Bei der Vorschrift des Art 239 ZK handelt es sich um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Nach der gemeinschaftlichen Rechtsprechung ist das Vorliegen besonderer Umstände demnach nachgewiesen…

UFSZ2L ZRV/0130-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 2/3

…dass ein Anmelder nach Art. 239 ZK in Verbindung mit § 83 ZollR-DG, der eine allgemeine Billigkeitsklausel darstellt, den Erlass oder die Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer beantragen kann, wenn sich das Entstehen der Steuerschuld aus Umständen ergibt, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 3/3

…dass ein Anmelder nach Art. 239 ZK in Verbindung mit § 83 ZollR-DG, der eine allgemeine Billigkeitsklausel darstellt, den Erlass oder die Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer beantragen kann, wenn sich das Entstehen der Steuerschuld aus Umständen ergibt, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des…

UFSZ2L ZRV/0135-Z2L/09Abweisung eines Erstattungsantrages nach Art. 239 ZK mangels Vorliegens besonderer Umstände in Bezug auf die Einreihung von Videokameras
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.01.2011

…bereits aus den bisherigen Ausführungen ergebe. Durch eine Erstattung sei die Existenz des Antragstellers jedenfalls nicht mehr gefährdet. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes handle es sich bei der Bestimmung des Artikels 899 ZK-DVO um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Die Nichterstattung der Einfuhrabgaben wäre jedoch…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…1 ZK zurückzuführen ist, unterbleiben. Zum Begriff "besondere Umstände" ist dem Gemeinschaftsrecht keine gesetzliche Definition zu entnehmen. Dieses Tatbestandsmerkmal als allgemeine Billigkeitsklausel ist aber durch die langjährige Entscheidungspraxis des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission bei den sog. rem-Fällen1 deutlich geworden. In diesem Zusammenhang…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…1 ZK zurückzuführen ist, unterbleiben. Zum Begriff "besondere Umstände" ist dem Gemeinschaftsrecht keine gesetzliche Definition zu entnehmen. Dieses Tatbestandsmerkmal als allgemeine Billigkeitsklausel ist aber durch die langjährige Entscheidungspraxis des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission bei den sog. rem-Fällen1 deutlich geworden. In diesem Zusammenhang…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…1 ZK zurückzuführen ist, unterbleiben. Zum Begriff "besondere Umstände" ist dem Gemeinschaftsrecht keine gesetzliche Definition zu entnehmen. Dieses Tatbestandsmerkmal als allgemeine Billigkeitsklausel ist aber durch die langjährige Entscheidungspraxis des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission bei den sog. rem-Fällen1 deutlich geworden. In diesem Zusammenhang…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…1 ZK zurückzuführen ist, unterbleiben. Zum Begriff "besondere Umstände" ist dem Gemeinschaftsrecht keine gesetzliche Definition zu entnehmen. Dieses Tatbestandsmerkmal als allgemeine Billigkeitsklausel ist aber durch die langjährige Entscheidungspraxis des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission bei den sog. rem-Fällen1 deutlich geworden. In diesem Zusammenhang…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/07Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.01.2008

…gegenständlichen Erstattungs- bzw. Erlassverfahren ist zunächst festzustellen, dass kein im Ausschussverfahren festgelegter Fall nach Art. 900 f. ZK-DVO vorliegt und demnach der Sachverhalt an Hand der Billigkeitsklausel in Art. 905 Abs. 1 ZK-DVO zu beurteilen ist. Die Bestimmungen des Art. 905 ZK-DVO…

UFSZ2L ZRV/0030-Z2L/06Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.01.2007

…Art. 904 ZK-DVO vorliegt, ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist demnach nachgewiesen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt…

UFSZ2L ZRV/0146-Z2L/05Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.11.2006

…ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei der in Art. 239 ZK enthaltenen Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist demnach nachgewiesen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt…

UFSZ2L ZRV/0010-Z2L/06Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.10.2006

…Art. 904 ZK-DVO vorliegt, ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist demnach nachgewiesen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt…

UFSZ2L ZRV/0009-Z2L/06Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.09.2006

…Art. 904 ZK-DVO vorliegt, ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist demnach nachgewiesen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt…

UFSZ2L ZRV/0144-Z2L/05Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.09.2006

…Art. 904 ZK-DVO vorliegt, ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist demnach nachgewiesen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt…