…Einer der im Ausschussverfahren festgelegten Fälle (Art.900 f. ZK-DVO) liegt hier nicht vor, sodass der Sachverhalt anhand der Billigkeitsklausel im Art.905 Abs.1 ZK-DVO (besonderer Fall, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit…
…Art. 239 ZK ein und begründet dies mit der falschen Auskunft der Zollbehörde über die Gültigkeit des Präferenzursprungszeugnisses und der mangelhaften Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung des Assoziierungsabkommens durch die Zollbehörde. Bei Art. 239 ZK handle es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Billigkeitsklausel. Nach Art…
…stellt eine "allgemeine Billigkeitsklausel" dar. Diese Bestimmung und Artikel 905 der Durchführungsverordnung sollen eine außergewöhnliche Situation erfassen, in der sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befindet (EuGH 25.02.1999, C-86/97). Die Billigkeitsklausel und Artikel 905…
…stellt eine "allgemeine Billigkeitsklausel" dar. Diese Bestimmung sowie Artikel 905 der Durchführungsverordnung sollen eine außergewöhnliche Situation erfassen, in der sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befindet (EuGH 25.02.1999, C-86/97). Die Billigkeitsklausel und Artikel 905…
…stellt eine "allgemeine Billigkeitsklausel" dar. Diese Bestimmung sowie Artikel 905 der Durchführungsverordnung sollen eine außergewöhnliche Situation erfassen, in der sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern, befindet (EuGH 25.02.1999, C-86/97). Die Billigkeitsklausel und Artikel 905…
…ZK-DVO, der die Regelung des Artikels 239 des Zollkodex präzisiert und näher ausführt, stellt eine allgemeine Billigkeitsklausel für außergewöhnliche Fälle dar, die als solche unter keinen der in den Artikeln 900 bis 904 der Durchführungsverordnung beschriebenen Tatbestände fallen (EuGH 25.2.1999, C-86…
…Unter Hinweis auf die Rsp betont die Einschreiterin, dass Art 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG eine allgemeine Billigkeitsklausel darstelle, wenn sich das Entstehen der Steuerschuld aus Umständen ergebe, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Anmelders zurückzuführen sind und sich die Abgabenbelastung…
…83 ZollR-DG und meint, es läge ein besonderer Fall vor und die Abgabenbelastung erweise sich als unbillig nach Lage der Sache. Art. 239 ZK stellt nach der Rechtsprechung des EuGH eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die eine außergewöhnliche Situation erfassen soll, in der sich der…
…stellt eine "allgemeine Billigkeitsklausel" dar. Diese Bestimmung und Artikel 905 der Durchführungsverordnung sollen eine außergewöhnliche Situation erfassen, in der sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befindet (EuGH 25.02.1999, C-86/97). Die Billigkeitsklausel und Artikel 905…
…vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers spricht. Eine Vorlage an die Europäische Kommission hat zu unterbleiben. Erwägungen: Art. 239 ZK stellt nach der Rechtsprechung des EuGH eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die zum Erlass von Einfuhrabgaben führt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind…
…die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausübten, außergewöhnlich sei. Denn diese im Zollrecht vorgesehene Billigkeitsklausel solle dann Anwendung finden, wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig sei, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang…
…Art. 239 ZK anzulasten. Dazu wird ausgeführt: Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den Bestimmungen des Art. 239 ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel und liegt ein besonderer Fall dann vor, wenn sich der Zollschuldner aufgrund der Umstände des Falls im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbeteiligten…
…Einfuhrabgaben erstatten. Im Hinblick auf die Benachteiligung des Bf sei zu beachten, dass es sich bei Art. 239 ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handle. Diese Billigkeitsklausel habe den Zweck, nachteilige Situationen, in denen sich die Wirtschaftsteilnehmer in einem Mitgliedstaat im Vergleich zu ihren Konkurrenten in…
…die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausübten, außergewöhnlich sei. Denn diese im Zollrecht vorgesehene Billigkeitsklausel solle dann Anwendung finden, wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig sei, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang…
…Avirons"; EuGH vom 25.02.1999, Rs C-86/97, Rn 21 und 22 "Trans-Ex-Import"). Art. 239 ZK stellt somit eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die für eine Ausnahmesituation gelten soll. Die Nacherhebung der gemäß Art. 204 Abs.1 Buchst. b ZK iVm § 2…
…und des Art. 899 Abs. 2 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) hielt das Zollamt dem Erlasswerber entgegen, die Erlassbestimmungen stellten eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die eine außergewöhnliche Situation abdecken soll, in der sich der Beteiligte im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit wie er selbst…
…ist zu prüfen, ob es sich um einen besonderen Fall im Sinne des Art 899 Abs 2 ZK-DVO handelt. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH handelt es sich bei der in Art 239 ZK enthaltenen Bestimmung um eine allgemeine Billigkeitsklausel. Das Vorliegen besonderer Umstände ist…
…insbesondere der Versandschein-T1 bei Abgabe des LKW bei der Bw im LKW befunden haben". Im Zusammenhang mit der hier anzuwendenden allgemeinen Billigkeitsklausel sei sohin auch vom Vorliegen eines besonderen Umstandes auszugehen, der jedenfalls zu einem Erlass der Einfuhrzollschuld und der Abgabenerhöhung hätte führen müssen…
…existiere, dass es sich bei Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handle, sodass ein allfälliger Erlass des Zolls davon abhängt, dass ein "besonderer Einzelfall" und "keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten" vorliegt und dass die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich gemäß …
…bei sachlichen Unbilligkeiten existiert, dass es sich bei Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handelt, sodass ein allfälliger Erlass des Zolls davon abhängt, dass ein "besonderer Fall" und "keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten" vorliegt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten…