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UFSW RV/1848-W/09Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes über der Geringfügigkeitsgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…1977 besteht oder wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut war somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich. In UFS 10.6.2005, RV/0390-G/04, wurde ausgeführt, dass bei einem monatlichen Bezug von weniger als…

UFSW RV/0131-W/08Familienbeihilfenschädlicher Bezug einer Beihilfe des AMS zur Deckung des Lebensunterhaltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut war somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich. Der UFS hat in der von der Bw. im Vorlageantrag zitierten Entscheidung RV/0390-G/04 ausgeführt, dass bei einem monatlichen Bezug…

UFSK RV/0072-K/08Rückzahlung der FB (KAB) bei fehlender Berufsausbildung und bei Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…hinaus) eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhalten. Mit dem Bezug dieser Beihilfe ist aber ein Anspruch auf Familienbeihilfe (Kinderabsetzbetrag) verwirkt. Die im Streitzeitraum erhaltene Familienbeihilfe wurde deshalb zu Unrecht bezogen. Überdies steht dem Anspruch auf Familienbeihilfe auch das Fehlen einer Berufsausbildung…

UFSL RV/0162-L/09Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit der Schulferien, wenn die Abmeldung von der Schule (erst) zu Beginn des darauf folgenden Schuljahres erfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2011

…auf Bezug nach dem ALVG und ohne Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS - als Arbeit suchend gemeldet. Am 1.10.2008 hat er nach der vorgelegten Bestätigung den Zivildienst angetreten. Das Finanzamt argumentiert, dass der Sohn der Bw. mit Ablauf des…

UFSK RV/0256-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006

…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Wie bereits in den Berufungsentscheidungen RV/0255-K/05 und RV/0254-K/05 umfassend dargelegt, gab es im Streitfall eine wesentliche Neuerung im Zusammenhang mit der Qualifizierung der Leistungen, die H.P. vom Arbeitsmarktservice bezog…

UFSW RV/0819-W/04Arbeitsuchend vorgemerkt - §2 Abs.1 lit.f FLAG 1967 idF vor Änderung durch BGBl. 90/2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit.f FLAG 1967 nicht vorlagen. Vom 01.12.2002 bis 26.01.2003 war die Tochter laut erwähnter Bezugsbestätigung des AMS ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. ohne Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes Arbeitsuchend…

UFSW RV/0191-W/06Keine Familienbeihilfe bei fehlender Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS und Bezug einer AMSG-Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Beträge zur Deckung des Lebensunterhaltes, die jedoch in keinem Fall mehr als ca 200 € betragen hätten. Der Bw übermittelte eine Bezugsbestätigung des AMS, der zu entnehmen ist, dass seine Tochter von August 2004 bis Dezember 2004, im Jänner 2005 und im Juni 2005 Beihilfe…

UFSW RV/2372-W/09Anspruch auf Familienbeihilfe für ein als arbeitslos vorgemerktes Kind, dem eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe erfüllt waren, konnte der Berufung hinsichtlich dieser Monate Folge gegeben werden, und war der Rückforderungsbescheid daher für diese Monate aufzuheben. In den übrigen Monaten hat NameKd jeweils eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von 555…

UFSW RV/3036-W/07Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Da Ihr Sohn in der Zeit von 18.4.2006 bis 28.4.2006 und von 4.5.2006 bis 27.8.2006 trotz einer Vormerkung als Arbeit suchend ab 22 .12.2005 Arbeitslosengeld bezog…

UFSI RV/0257-I/10Beihilfenanspruch ohne Vorliegen einer Bestätigung des AMS als Arbeit suchend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2011

…Arbeitsuchende vorgemerkt sind. Der Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, der Erhalt einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice sowie ein zu versteuerndes eigenes Einkommen steht dem Beihilfenanspruch entgegen, wobei derartige Bezüge in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs…

UFSI RV/0358-I/10Familienbeihilfenbezug bei Meldung als Arbeit suchend und Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit für (nur) einen Teil des Kalendermonats
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

…Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 hatte noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten hat. Über Vorhalt des Finanzamtes vom 14. April 2010 reichte die Berufungswerberin Monatslohnzettel ihrer Tochter für den Monat Jänner 2009, in welchem sie Einkünfte von zwei Arbeitgebern bezog…

UFSL RV/0167-L/09Überschreitung des 21. Lebensjahres - Rückforderung der Familienbeihilfe u. KAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…

UFSL RV/1243-L/11Haushaltszugehörigkeit bzw. überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…

UFSW RV/2584-W/08Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe bei Anstaltsunterbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2008

…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…

UFSL RV/1474-L/07keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte Bescheinigung des AMS vom 24.9.2007, aus der hervorgeht, dass der Sohn der Bw. vom 25.7.2006 bis 20.8.2006 als arbeitsuchend vorgemerkt war und keine Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bezogen habe …

UFSW RV/0616-W/13Keine Familienbeihilfe bei Leistungen aus der Grundversorgung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…Sie bezog lediglich im Zeitraum 27.9.2010 bis 27.10.2010 vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes sowie eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten. Damit lässt sich aber für die Monate Juli 2007 bis März 2009 sowie Dezember 2009 bis Oktober 2010 ein…

UFSL RV/0869-L/06ohne Inskription keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…

UFSF RV/0066-F/05Anspruchsvoraussetzungen für Familienbeihilfe sind trotz geringfügiger Beschäftigung bei Vorliegen einer Meldung des AMS erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2005

…ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes zu erhalten) vorgelegen ist, ist die Familienbeihilfe auch für diesen Zeitraum zu gewähren. Ab dem Monat Juli hat die Tochter der Bw laut Aktenlage weder eine Berufsausbildung absolviert…

UFSW RV/1057-W/071) Keine Familienbeihilfe ohne Ablegung von Prüfungen bei einer Maturaschule 2) Arbeitssuchendmeldung beim AMS ist Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe bei volljährigen Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats…

UFSW RV/1618-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 FLAG zutrifft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2007

…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…