…1977 besteht oder wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut war somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich. In UFS 10.6.2005, RV/0390-G/04, wurde ausgeführt, dass bei einem monatlichen Bezug von weniger als…
…wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut war somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich. Der UFS hat in der von der Bw. im Vorlageantrag zitierten Entscheidung RV/0390-G/04 ausgeführt, dass bei einem monatlichen Bezug…
…hinaus) eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhalten. Mit dem Bezug dieser Beihilfe ist aber ein Anspruch auf Familienbeihilfe (Kinderabsetzbetrag) verwirkt. Die im Streitzeitraum erhaltene Familienbeihilfe wurde deshalb zu Unrecht bezogen. Überdies steht dem Anspruch auf Familienbeihilfe auch das Fehlen einer Berufsausbildung…
…Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes sowie einer Beihilfe zu den pauschalierten Kursnebenkosten ist somit nicht anspruchsbegründend." 8. Dagegen brachte die Bf. folgende, undatierte Beschwerde ein, welche bei der belangten Behörde am 12.02.2026 via Briefkasteneinwurf einlangte: "Ich befinde mich derzeit in einer…
…auf Bezug nach dem ALVG und ohne Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS - als Arbeit suchend gemeldet. Am 1.10.2008 hat er nach der vorgelegten Bestätigung den Zivildienst angetreten. Das Finanzamt argumentiert, dass der Sohn der Bw. mit Ablauf des…
…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Wie bereits in den Berufungsentscheidungen RV/0255-K/05 und RV/0254-K/05 umfassend dargelegt, gab es im Streitfall eine wesentliche Neuerung im Zusammenhang mit der Qualifizierung der Leistungen, die H.P. vom Arbeitsmarktservice bezog…
…Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit.f FLAG 1967 nicht vorlagen. Vom 01.12.2002 bis 26.01.2003 war die Tochter laut erwähnter Bezugsbestätigung des AMS ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. ohne Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes Arbeitsuchend…
…Beträge zur Deckung des Lebensunterhaltes, die jedoch in keinem Fall mehr als ca 200 € betragen hätten. Der Bw übermittelte eine Bezugsbestätigung des AMS, der zu entnehmen ist, dass seine Tochter von August 2004 bis Dezember 2004, im Jänner 2005 und im Juni 2005 Beihilfe…
…die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe erfüllt waren, konnte der Berufung hinsichtlich dieser Monate Folge gegeben werden, und war der Rückforderungsbescheid daher für diese Monate aufzuheben. In den übrigen Monaten hat NameKd jeweils eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von 555…
…eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Da Ihr Sohn in der Zeit von 18.4.2006 bis 28.4.2006 und von 4.5.2006 bis 27.8.2006 trotz einer Vormerkung als Arbeit suchend ab 22 .12.2005 Arbeitslosengeld bezog…
…Arbeitsuchende vorgemerkt sind. Der Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, der Erhalt einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice sowie ein zu versteuerndes eigenes Einkommen steht dem Beihilfenanspruch entgegen, wobei derartige Bezüge in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs…
…Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 hatte noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten hat. Über Vorhalt des Finanzamtes vom 14. April 2010 reichte die Berufungswerberin Monatslohnzettel ihrer Tochter für den Monat Jänner 2009, in welchem sie Einkünfte von zwei Arbeitgebern bezog…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…Unfallversicherung und Pensionsversicherung für Bezieher einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes nach dem ArbeitsmarktserviceG, BGBl. Nr. 313/1994, §§ 33 ff über die finanziellen Leistungen, gewährt. Den diesbezüglichen Ausführungen der Bf (vgl. Vorlageantrag) ist die Abgabenbehörde nicht entgegen getreten. A b Inanspruchnahme des Mutterschutzes (ab 05…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…es zu einer Überforderung kommt." Über Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes teilte das zuständige AMS folgendes mit: W. hat von 29.2.16 bis 2.6.16 ein Arbeitstraining bei der Fa. F. GmbH in Rb über das AMS gemacht. Eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes hat…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…in denen eine Person unselbständig erwerbstätig iSd Abs 4 ist (vgl VwGH 29.05.2013, 2010/16/0152 zu Urlaubsersatzleistung) Der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch…
…erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte Bescheinigung des AMS vom 24.9.2007, aus der hervorgeht, dass der Sohn der Bw. vom 25.7.2006 bis 20.8.2006 als arbeitsuchend vorgemerkt war und keine Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bezogen habe …