…250 Abs. 1 BAO muss die Berufung enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden und d) eine Begründung. Entspricht die Berufung nicht den im §…
…sind (a) einerseits wegen ungeeigneter Bezeichnung des (materiellen) Bescheidadressaten und (b) andererseits mangels Unterfertigung durch einen für das Finanzamt A approbationsbefugten Organwalter nichtig, wobei jeder dieser beiden Gründe für die Nichtigkeit ausreicht. ad a) Zum Bescheidadressaten: Dem unter 1)[hier: A] angefochtenen Zurückweisungsbescheid vom 7…
…die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt wird. Daraus erhellt, dass die Wirksamkeit eines Bescheides mit dessen Zustellung eintritt. Davon zu unterscheiden ist die Rechtskraft eines Bescheides. Bei der Rechtskraft wird zwischen formeller und materieller Rechtskraft unterschieden. Ein Bescheid ist formell…
…1999 und 2000 festgesetzt wurde. Der zitierte Wortlaut der Bezeichnung der angefochtenen Bescheide in der Berufungsschrift läßt keinen Spielraum für eine Interpretation, wonach es sich dabei um die Bescheide vom 19. März 2002 zur Verfügung der Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1995 bis 1999…
…3. 2011 eine Niederschrift über eine Nachschau erstellt worden ist. Beides ist - trotz ausdrücklichem Ersuchen um vollständige Aktenvorlage betreffend das Veranlagungsjahr 2001 - in dem bei der Berufungsbehörde am 21. 7. 2011 eingelangten Finanzamtsteilakt nicht enthalten. Mit dem im gegenständlichen Verfahren angefochtenen Bescheid vom 9. 6…
…durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Berufung. Er beantragte die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides mit nachstehender Begründung: Der verfahrensgegenständliche Vorvertrag würde noch keinen Anspruch auf Veräusserung der Liegenschaft begründen. Ein solcher würde erst mit dem Ableben der Buchberechtigten entstehen. Darüber hinaus wäre auch deshalb keine…
…dass die Ablehnung und deren Begründung im angefochtenen Bescheid in sich widersprüchlich sind. Nach seiner Darstellung und auch nach Aktenlage wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass (laut Absatz 2) "kein triftiger Grund für einen sofortigen Vollzug erblickt werden kann". Damit bringt die Finanzstrafbehörde…
…angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Den Anbringen vom 21. Mai 2012 sind zu entnehmen: die Bezeichnung der Bescheide, gegen die sie sich richten, durch die Angabe, dass die Berufung der Bw. vom 9. August 2011 gegen die Bescheide…
…des Bescheides sei unvollständig, es fehle die Berechnung. Weiters sei die Parzelle mit 676 m2 zu klein, ob ein Abschlag gewährt worden sei. Und schließlich, werde die "Feststellung als Geschäftsgrundstück" angefochten. Die Bw stellte den Antrag auf Bewertung als Einfamilienhaus, da es sich um eine…
Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu Bescheidadressaten würden (vgl UFS 18.6.2010, RV/0387-G/07). Dasselbe muss - wie im vorliegenden Fall - für…
…jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in…
…auszugehen, dass eine gegen einen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen gerichtete Berufung, die im Zeitpunkt der Erlassung des Umsatzsteuerveranlagungsbescheides noch unerledigt ist, sich auch gegen diesen richtet, weil der Umsatzsteuerveranlagungsbescheid (auch) an die Stelle des angefochtenen Bescheides tritt (Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, BAO…
…Formulierungen gebunden sei. Es seien alle Wiederaufnahmevoraussetzungen konkretisiert und schlüssig darzulegen. Es müsse ein tauglicher Wiederaufnahmegrund angegeben werden, keineswegs eine spezielle Bezeichnung eines bestimmten Bescheides. Nur die vorgebrachten Wiederaufnahmegründe seien maßgebend für die Frage, ob stattzugeben sei oder nicht (VwGH 5.10.1982, 81/14…
…Strafantritt mit Beschwerde angefochten werden kann. Soweit die Finanzstrafbehörde erster Instanz davon ausgegangen ist, dass es sich bei der Aufforderung zum Strafantritt um einen Bescheid handelt, gegen den ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig wäre, ist festzuhalten, dass die Rechtsmittelbehörde Begründungsmängel eines angefochtenen Bescheides insoweit zu…
…gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist als Fachärztin für Interne Medizin nicht selbständig tätig. Im Jänner 1998 eröffnete sie in P eine Wahlarztpraxis, welche sie im Jahr 2000 nach L verlegt…
…angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Die Berufung vom 18. Februar 2009 (Punkt 3) wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die für die Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) erstellte Einkommensteuererklärung 2005 wurde am 5. Jänner 2008 elektronisch bei der Abgabenbehörde eingereicht. Die Veranlagung erfolgte - mit Ausnahme einer…
…Allerdings könne gegen den Bescheid aus formell-rechtlichen Gründen berufen werden, da die Begründung unzulänglich formuliert worden sei. Diese Sichtweise werde von folgender Judikatur gestützt: VwGH 12.9.2001, 2001/13/0111: "Zur Aufhebung eines angefochtenen Bescheides führt eine Unzulänglichkeit seiner Begründung aber nur dann…
…solchen Fällen Zweifel, sei der Gegenstand des Anbringens von Amts wegen zu ermitteln, wie überhaupt der Grundsatz gelte, dass es nicht auf die Bezeichnung eines Anbringens sondern auf seinen Inhalt ankomme, wenn zu beurteilen sei, welches Begehren dem Anbringen zu Grunde liege. Aus diesem Grunde…
…dass die im Spruch des angefochtenen Bescheides genannten Abgaben objektiv verkürzt wurden. Es besteht daher auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde der Verdacht, dass der Beschwerdeführer durch die Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererklärung hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1999 eine Abgabenverkürzung in Höhe von € 32.188,25…
…erweitert worden sei. Mit Schreiben vom 12. Juli 2002 stellte die Bw. einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Betrefftext des angefochtenen Bescheides laute tatsächlich "Schenkungsvertrag vom 30. Juli 1997 mit SG, Erbe nach FG" und sei somit zweifellos…