…50 € und 27.079,01 €; 30. 11. 2002: 158,29 € und 994,50 €). Die Bezahlung der Verbindlichkeiten sei ausschließlich über Bankkredite erfolgt, welche zum 31. 12. 2002 auf 4.321.852,98 € angestiegen seien. Die sonstigen Verbindlichkeiten hätten sich Ende…
…verfüge, weshalb zumindest eine Begleichung der offenen Steuerschuld in Teilbeträgen möglich sein müsste. Für die Bw. stelle die Bezahlung der Steuerschuld eine enorme Belastung dar, da sie nur teilzeitbeschäftigt sei und für die Begleichung der Haftungsschuld einen Kredit aufnehmen müsse. Mit Bescheid vom 30. Juli…
…Gesellschaft im Haftungszeitraum auch Barzahlungen getätigt hat, und falls ja in welchem Ausmaß solche erfolgt sind, geht aus den vorgelegten Unterlagen mit einer Ausnahme, nämlich der darin angeführten Barzahlung an das Finanzamt vom 19. Oktober 2001, gleichfalls nicht hervor. Damit weisen aber auch die vom…
…der Rechtslage entspricht. Das Finanzamt habe sich nämlich am 2. Oktober 2006 und danach in weiteren Gesprächen mit dem Bw. als ehemaligen Geschäftsführer der S. GmbH darauf geeinigt, dass gegen Bezahlung eines Betrages in Höhe von € 6.000,00 die Haftungsschuld bereinigt sein würde…
…eines Verschuldens des Bw. am Unterbleiben einer Entrichtung der antragsgegenständlichen Umsatzsteuer als unbegründet abgewiesen wurde. Die Einhebung dieser Haftungsschuld ist somit auf Grund des vom Verwaltungsgerichtshof - trotz des ebenfalls bereits im Haftungsverfahren erstatteten gegenständlichen Vorbringens - bestätigten Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. lediglich die Auswirkung…
…Abgabenbehörde habe den Bw nach dem Konkurs der H-GmbH im Laufe der kommenden Jahre mehrmals mit dem gleichlautenden ,,Schimmelbrief" angeschrieben und den Bw jedes Mal aufgefordert bekannt zu geben, ob die Gesellschaft über Mittel verfüge, die die Bezahlung der offenen Abgaben ermöglichten. Wenn über…
…eine entsprechende Bezahlung unterblieb. Die Einkommensteuer (beschränkt steuerpflicht. laut Haftungsbescheid, BE laut Kontoauszug) für 10/2007 wurde am 23. November 2007 gemeldet und nicht entrichtet, Fälligkeit ebenfalls 15. November 2007. Abzugssteuern werden treuhändig vereinnahmt und sind abzuführen (§ 100 EStG). Unbestritten sind die Höhe der offenen…
…an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, kann die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim…
…den ältesten Abgabenschulden der KG zu Recht erfolgte, hängt vom Vorliegen einer Verrechnungsweisung im Sinn des § 214 Abs. 4 BAO ab. Auf dem im Einbringungsakt befindlichen Zahlungsbeleg (Kopie) wurde eine solche Verrechnungsweisung nicht erteilt. Das oben wiedergegebene Berufungsvorbringen scheint darauf abzuzielen, dass keine Haftungsschuld bestünde…
…der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegende Abgabenanspruch nicht mehr bestehe, ist zu entgegnen, dass die Haftungsinanspruchnahme, die nach § 7 Abs. 1 BAO iVm § 224 Abs. 1 BAO erst durch die Erlassung des Haftungsbescheides dem davor nur potenziell Haftungspflichtigen gegenüber konstitutiv die Entstehung der Haftungsschuld…
…sie über Geschäftstätigkeiten auf dem Laufenden halten sollen. Direkten Kontakt mit den drei genannten Herren habe sie nicht gehabt. Ihre Aufgabe habe sich auf die Bezahlung der monatlichen Rechnungen der P- Firmen bezogen. Die Genehmigung dazu sei ihr jeweils von D.C. bekannt gegeben worden…
…2004) angewachsen. Daher ist keine wirtschaftliche Besserung eingetreten. Die Behauptung, dass die Bezahlung der Haftungsschuld nur über eine Fremdfinanzierung erfolgen konnte, ist glaubhaft und nachvollziehbar. Berücksichtigt man die Alimentationsverpflichtungen, die Darlehensrückzahlungen und den Anstieg der Verbindlichkeiten, so kommt man zu dem Schluss, dass von einer…
…der primär die Heranziehung des Haftenden im Auge habe (Abs. 2), daneben ausnahmsweise aber auch einen direkten Zugriff auf den Gläubiger vorsähe (Abs. 5). Nach dieser Bestimmung sei an Stelle des Haftenden der Gläubiger nur dann (arg: "ausnahmsweise ") heranzuziehen wenn der Haftungsschuldner die geschuldeten Beträge…
…der Gesellschaft an den Abgabengläubiger vor Konkurseröffnung 600.000,00 € an die Konkursmasse zurückbezahlt werden hätten müssen. Die im Konkursverfahren zu erwartende Quote werde auf die durch diese Rückzahlung wieder aufgelebten, gegenüber den haftungsgegenständlichen Abgaben älteren Abgabenschulden verrechnet, sodass durch den Quoteneingang die Haftungsschuld…
…Höhe der aktuellen Einkünfte und des aktuellen Vermögens begrenzt ist (VwGH 29.6.1999, 99/14/0128) und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bw nur sehr lückenhaft bekannt sind, kann auch im Hinblick auf sein Alter nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Haftungsschuld…
…sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel. Die Abgabenbehörde hat den Bw. im Vorhalt vom 4. März 2011 und in der mündlichen Verhandlung vom 9. Februar 2012 aufgefordert, entsprechende Liquiditätsaufstellungen beizubringen, die erkennen lassen, dass bei der Bezahlung der Finanzamtsverbindlichkeiten der Gleichbehandlungsgrundsatz…
…Pflichtverletzung meist auch allfällige Billigkeitsgründe, die für eine Abstandnahme von der Heranziehung zur Haftung ins Treffen geführt werden. Solche Gründe wurden nicht vorgetragen, insbesondere wurde die vom Finanzamt im Haftungsbescheid festgestellte Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Berufungswerber nicht in Abrede gestellt, sodass die Haftungsinanspruchnahme zweckmäßig war…
…Umstand der ungleichen Behandlung gleicher Sachverhalte nichts. Die Bw., die jetzt im 68ten Lebensjahr stehe und eine Rente von € 1.700,-- beziehe, treffe diese Haftung besonders hart, da sie von ihrer Pension die aushaftende Geldstrafe und darüber hinaus Raten aus seinerzeitigen Gesellschaftsverbindlichkeiten zu bezahlen…
…von 37.858,91 € zur Abdeckung der Haftungsschuld verwendet, und der Restbetrag von 51.605,42 € am 14.1.2003 an den Bw. zurückgezahlt. Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Abdeckung der Haftungsschuld beim Berufungswerber zu unbilligen Härten geführt…
…der primär die Heranziehung des Haftenden im Auge habe (Abs. 2), daneben ausnahmsweise aber auch einen direkten Zugriff auf den Gläubiger vorsähe (Abs. 5). Nach dieser Bestimmung sei an Stelle des Haftenden der Gläubiger nur dann (arg: "ausnahmsweise ") heranzuziehen wenn der Haftungsschuldner die geschuldeten Beträge…