…einem Erfolg einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid zu führen. Die Bezahlung der Haftungsschuld durch den Haftungspflichtigen führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides (VwGH 22.3.2000, 99/13/0181). Anderes (nämlich eine Stattgabe der Beschwerde) gilt insoweit, als eine haftungsgegenständliche Abgabenschuld nach Erlassung des Haftungsbescheides…
…50 € und 27.079,01 €; 30. 11. 2002: 158,29 € und 994,50 €). Die Bezahlung der Verbindlichkeiten sei ausschließlich über Bankkredite erfolgt, welche zum 31. 12. 2002 auf 4.321.852,98 € angestiegen seien. Die sonstigen Verbindlichkeiten hätten sich Ende…
…verfüge, weshalb zumindest eine Begleichung der offenen Steuerschuld in Teilbeträgen möglich sein müsste. Für die Bw. stelle die Bezahlung der Steuerschuld eine enorme Belastung dar, da sie nur teilzeitbeschäftigt sei und für die Begleichung der Haftungsschuld einen Kredit aufnehmen müsse. Mit Bescheid vom 30. Juli…
…Gesellschaft im Haftungszeitraum auch Barzahlungen getätigt hat, und falls ja in welchem Ausmaß solche erfolgt sind, geht aus den vorgelegten Unterlagen mit einer Ausnahme, nämlich der darin angeführten Barzahlung an das Finanzamt vom 19. Oktober 2001, gleichfalls nicht hervor. Damit weisen aber auch die vom…
…Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO sei die Haftungsinanspruchnahme im Ausmaß von 32.418,46 € völlig zu Recht erfolgt. Mit Eingabe vom 9.10.2018 ersuchte der Vertreter der Beschwerdeführer das Finanzamt um Mitteilung, ob gegen Bezahlung der geltend gemachten Haftungsschuld…
…der Rechtslage entspricht. Das Finanzamt habe sich nämlich am 2. Oktober 2006 und danach in weiteren Gesprächen mit dem Bw. als ehemaligen Geschäftsführer der S. GmbH darauf geeinigt, dass gegen Bezahlung eines Betrages in Höhe von € 6.000,00 die Haftungsschuld bereinigt sein würde…
…Das bedeute, dass die bei der Netto-Lohnauszahlung zur Verfügung stehenden Mittel zum 30.11.2010 ursprünglich auch die Zahlung der Lohnsteuer ermöglicht hätten. Würden durch Sperre des Bankkontos die verfügbaren Mittel zur Bezahlung der Lohnsteuer wegfallen, müssten die ausbezahlten Löhne um die nicht bezahlte…
…aus, um die notwendigen Lebenshaltungskosten decken zu können. Die Bezahlung der Abgaben- bzw Haftungsschuld wäre existenzvernichtend und die Anmeldung einer Privatinsolvenz wäre unumgänglich. Weitere Angaben im Hinblick auf eine Unbilligkeit werden nicht gemacht. Da auch die Gattin berufstätig ist und wesentlich zum Familieneinkommen beiträgt, kann…
…zu haben. Zudem würde die Bezahlung der gesamten Haftungsschuld die Existenz gefährden. Beweiswürdigung Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in die vom Finanzamt vorgelegten Aktenteile. Rechtslage Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber gemäß §…
…eines Verschuldens des Bw. am Unterbleiben einer Entrichtung der antragsgegenständlichen Umsatzsteuer als unbegründet abgewiesen wurde. Die Einhebung dieser Haftungsschuld ist somit auf Grund des vom Verwaltungsgerichtshof - trotz des ebenfalls bereits im Haftungsverfahren erstatteten gegenständlichen Vorbringens - bestätigten Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. lediglich die Auswirkung…
…vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt hätte. In dieser Aufstellung müssten alle damaligen Gläubiger (auch die zur Gänze befriedigten) sowie die auf die einzelnen Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen enthalten sein. Außerdem seien alle verfügbar gewesenen liquiden Mittel (Bargeld und offene Forderungen) anzugeben bzw. gegenüberzustellen. In der Stellungnahme…
… insoweit sei auch das Ausmaß der Haftung bestimmt. Dies setze allerdings voraus, dass der Geschäftsführer im Verfahren betreffend seine Heranziehung zur Haftung die Grundlagen für die behördliche Feststellung des zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Bezahlung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Anteils an liquiden Mitteln beigebracht habe…
…der Gesellschaft zur Befriedigung von Zahlungspflichten begründe keine Haftung. Es sei dazu eine Gleichbehandlung aller Gläubiger erfolgt. Anfechtungsansprüche habe die Insolvenzverwalterin seines Wissens nach keine beim Finanzamt angesprochen. Damit liege auch kein Haftungstatbestand vor. Denn, wenn die Gesellschaft keine liquiden Mittel für die Bezahlung der…
…einem der Gesellschaft angelasteten, jedoch nicht gegebenen steuerunehrlichen Verhalten für ihn nicht ergeben. Er sei verheiratet und habe Sorgepflichten für ein 6 jähriges Kind. Er verdiene als teilzeitbeschäftigter Angestellter 14 Mal jährlich € 1.167,85 brutto und sei vermögenslos. Zur Einbringung der Haftungsschuld sei…
…Abgabenbehörde habe den Bw nach dem Konkurs der H-GmbH im Laufe der kommenden Jahre mehrmals mit dem gleichlautenden ,,Schimmelbrief" angeschrieben und den Bw jedes Mal aufgefordert bekannt zu geben, ob die Gesellschaft über Mittel verfüge, die die Bezahlung der offenen Abgaben ermöglichten. Wenn über…
…eine entsprechende Bezahlung unterblieb. Die Einkommensteuer (beschränkt steuerpflicht. laut Haftungsbescheid, BE laut Kontoauszug) für 10/2007 wurde am 23. November 2007 gemeldet und nicht entrichtet, Fälligkeit ebenfalls 15. November 2007. Abzugssteuern werden treuhändig vereinnahmt und sind abzuführen (§ 100 EStG). Unbestritten sind die Höhe der offenen…
…an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, kann die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim…
…den ältesten Abgabenschulden der KG zu Recht erfolgte, hängt vom Vorliegen einer Verrechnungsweisung im Sinn des § 214 Abs. 4 BAO ab. Auf dem im Einbringungsakt befindlichen Zahlungsbeleg (Kopie) wurde eine solche Verrechnungsweisung nicht erteilt. Das oben wiedergegebene Berufungsvorbringen scheint darauf abzuzielen, dass keine Haftungsschuld bestünde…
…der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegende Abgabenanspruch nicht mehr bestehe, ist zu entgegnen, dass die Haftungsinanspruchnahme, die nach § 7 Abs. 1 BAO iVm § 224 Abs. 1 BAO erst durch die Erlassung des Haftungsbescheides dem davor nur potenziell Haftungspflichtigen gegenüber konstitutiv die Entstehung der Haftungsschuld…
…sie über Geschäftstätigkeiten auf dem Laufenden halten sollen. Direkten Kontakt mit den drei genannten Herren habe sie nicht gehabt. Ihre Aufgabe habe sich auf die Bezahlung der monatlichen Rechnungen der P- Firmen bezogen. Die Genehmigung dazu sei ihr jeweils von D.C. bekannt gegeben worden…