…November 2000 wies das FA das Rechtsmittel mit der Begründung ab, nach § 3 Abs 2 ESTG 1988 seien steuerfreie Bezüge gem. § 25 Abs 1 Z 4 und 5 des ZivildienstG 1986, die nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen wurden, für Zwecke der Ermittlung des…
…Sie sei auch nicht beim Arbeitsmarktservice ohne Bezüge als arbeitssuchend vorgemerkt und nach dem Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen liege zwar eine erhebliche Behinderung, nicht aber eine dauernde Erwerbsunfähigkeit der Tochter vor. Aktenkundig ist zum einen eine Bestätigung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Graz…
…zur Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Soziale Sicherung und Generationen sinngemäß abgeleitet werden kann, dass bei einem geringen monatlichen Bezug aus der Arbeitslosenversicherung die Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes nicht gewährleistet ist, und daher die Familienbeihilfe nicht versagt werden kann..." Weiters beantragte sie in eventu, nach § 26 Abs…
…September 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Nach der Aktenlage hat die am 6. Mai 1986 geborene Tochter des Berufungswerbers (Bw.) im Februar 2005 ihr Studium abgebrochen. Laut Vormerkbestätigung des Arbeitsmarktservice war sie in der Zeit von…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…96/13/0060, dargelegt, eine andere Deutung ohnehin nicht zulassenden Wortinterpretation der maßgebenden Bestimmungen". Nach übereinstimmender Literatur und Judikatur schließt also Präsenzdienst (Zivildienst) den Bezug von Familienbeihilfe bei Volljährigen aus, auch wenn nebenbei eine Berufsausbildung aufrechterhalten wird. Darüber hinaus geht entgegen der Ansicht der Bw…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…den Bezug der Familienbeihilfe für den Monat Juli 2011 betrifft, so wird diesbezüglich auf § 11 Abs. 2 ZDG verwiesen, wo ausdrücklich festgelegt ist, dass dann, wenn der Dienstantritt erst nach dem Monatsersten zu erfolgen hat, dieser Monatserste als Beginn der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes gilt…
…den Bezug der Familienbeihilfe für den Monat September 2012 betrifft, so wird diesbezüglich auf § 11 Abs. 2 ZDG verwiesen, wo ausdrücklich festgelegt ist, dass dann, wenn der Dienstantritt erst nach dem Monatsersten zu erfolgen hat, dieser Monatserste als Beginn der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes gilt…
…diesen Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass für den Bezug der Familienbeihilfe nach dem ersten Studienjahr ein Studienerfolgsnachweis von mindestens acht Semesterwochenstunden zu erbringen sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Bw im Wesentlichen aus: "Mein Sohn ... war im Herbst 2003 eine Woche…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl.Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Lehrherr1], wo er seiner Ausbildung bis Ende Oktober 2003 nachging. Nach dem Bezug von Krankengeld über einen Monat wurde dieses Lehrverhältnis mit Ende November 2003 aufgelöst und bis April 2004 Arbeitslosengeld bezogen. Ab Mai 2004 bis Ende August 2004 wurde ein Lehrverhältnis bei der Fa…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl.Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…
…21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl.Nr. 609 haben, noch eine…
…sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 FLAG 1967 anzuwenden. Zur Rückzahlung eines unrechtmäßigen Bezuges an Familienbeihilfe ist nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 derjenige verpflichtet, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Für jene Monate…
…Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt…