…es handelt sich hiebei um nicht abzugsfähige Möbel, deren Anschaffung üblicherweise in der Privatsphäre liegt. Der Reiseaufwand ist nicht nachvollziehbar und kann daher nicht angesetzt werden. Der beantragte Bewirtungsaufwand wurde um 40 % gekürzt, da in vielen Fällen nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand anzunehmen ist. Die Notwendigkeit bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch StB, vom 1. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X Y vom 8. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer für 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Siegfried Fenz, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin Monika Holub am 18. Juni 2003 über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes…
… 20 Abs. 1 Z. 1 bis 5 EStG 1988 sind. Bewirtungsaufwendungen sind nach den Bestimmungen des EStG 1988 abzugsfähig, wenn die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Der Verwaltungsgerichtshof legt auch für die Abzugsfähigkeit einen überaus strengen Maßstab an…
…September 2008 (eingelangt beim Finanzamt am 10. September 2008) sowie gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wegen der Nichtanerkennung von Bewirtungsaufwand als Betriebsausgaben in Höhe von 4.230,80 € mit Schriftsatz vom 20. November 2008 Berufung. Auf die näheren Ausführungen wird verwiesen. Über die Berufungen wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Merkur-Treuhand Steuerberatung GmbH, 1130 Wien, St. Veit-Gasse 50, vom 17. September 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird…
…privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. Die Aufwendungen für die vier Presse(kontakt)gespräche sind im Hinblick auf deren Werbecharakter als Werbungskosten abzugsfähig. 5) Wahl - Werbung: Die Ausführungen unter "Bewirtungskosten" gelten auch für die unter "Wahl-Werbung" geltend gemachten Repräsentations- bzw. Bewirtungsaufwendungen (E)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.J.H., Angestellter, geb., 5026 Salzburg, R.K., vertreten durch Treuhand Union, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 5025 Salzburg, Felix-Dahn-Straße 1A, vom 19. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt…
…folgende Fälle zu unterscheiden: 1. Die Bewirtungsaufwendungen sind vom Abzugsverbot nicht betroffen und zur Gänze abzugsfähig. 2. Die Bewirtungsaufwendungen sind zur Hälfte abzugsfähig. 3. Die Bewirtungsaufwendungen sind zur Gänze nicht abzugsfähig. Eine Reduktion auf die Hälfte unterbleibt nur dann, wenn in Wirklichkeit keine Repräsentationsaufwendungen vorliegen…
…€ 1.760,16 beantragt wurde. Dieser Betrag ermittle sich aus werbewirksamen Bewirtungsaufwendungen im Rahmen von Produktpräsentationen. Bei den beantragten tatsächlichen PKW-Kosten habe das Finanzamt den vom Berufungswerber für die Privatfahrten angesetzten Prozentsatz von 5 auf 26% erhöht. Begründet habe dies das Finanzamt damit…
Abs. 2 lit a leg. cit. bestimmt, dass unbeschadet der den Gewerbetreibenden zustehenden Rechte von den Ziviltechnikern die Architekten zur Planung von Projekten ihres Fachgebietes, insbesondere von Monumentalbauten, Theatern, Festhallen, Ausstellungsgebäuden, Museumsbauten, Kirchen, Schulen und Spitälern des Bundes, der Länder und Gemeinden, sofern sie vom…
…dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Bewirtungsaufwendungen sind nach den Bestimmungen des EStG 1988 abzugsfähig, wenn die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, vertreten durch Hötzl und Partner GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 8010 Graz, Beethovenstraße 25, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Katharina Deak, vom 27. Februar 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 27. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
… 20 Abs. 1 Z 3 erster Satz nicht einschlägig. - Handelt es sich hingegen um die Bewirtung von Geschäftsfreunden außerhalb eines solchen Situation und dient die Bewirtung der Werbung, können die Bewirtungsaufwendungen zur Hälfte berücksichtigt werden (§ 20 Abs. 1 Z 3 zweiter und dritter Satz). - Dient…
…der Bw. gesehen werden bzw. aus welchen Anlässen die Personen bewirtet wurden. Ein Nachweis kann in derart allgemein gehaltenen Aufstellungen nicht erblickt werden, und wäre eine Nachweisführung für jede einzelne Bewirtungsaufwendung zu erbringen gewesen (u.a. VwGH vom 16. März 1993, 92/14/0228). Bzgl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 27. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Wt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Fa vom 19. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
…95/13/0245). Eine überwiegende berufliche Veranlassung sei bei Politikern gegeben, wenn die Bewirtung im Rahmen einer politischen Veranstaltung oder zur Informationsbeschaffung erfolgt sei oder ein Werbecharakter ableitbar sei. Bewirtungsaufwendungen, bei denen diese Voraussetzungen nicht zutreffen würden, hätten nicht anerkannt werden können. Aufgefallen sei in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist römisch-katholischer Priester…