…3 Z 3 BewG 1955 aus, dass der Hektarsatz für schlechten Schutzwald (Schutzwald außer Ertrag) mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministers für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 rechtsverbindlich mit 300 S (21,1819 €) festgesetzt worden sei. In…
…VwGH 27. 11. 2001, 97/14/0093). Mit den gemäß §§ 44 und 34 BewG kundgemachten Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BM f. Finanzen Zl. 08 0103/1-IV/8/88 vom 1. 2. 1988…
…aus Gründen der Vereinfachung nach Pauschalsätzen getrennt nach Gerichtsbezirken bewertet, wobei auch die Bringungslage (drei Stufen) berücksichtigt wird (Kundmachung des BMF vom 17. August 1988, Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zur Hauptfeststellung auf den 1. 1. 1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als…
4.) Unter den Bewertungsgrundlagen des Gutachtens des Sachverständigen Ing. Mag. SV1 betreffend den angemessenen Mietzins sind ergänzend zu den im Gutachten betreffend die Verkehrswertermittlung angeführten Grundlagen (Besichtigung, Grundbuchsauszüge, Lage- und Mappenpläne, Einsicht in Bauakt , Plan betreffend die Doppelwohnhaushälfte Kstraße 1c aus Oktober 1994, Flächenwidmungsplan, Vermessungsurkunde…
…Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hierbei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen der äußeren und inneren Verkehrslage ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen (Abs. 4 letzter Satz). Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BMfF GZ. 08 0103…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, gegen den Feststellungsbescheid (Wertfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 zum 1. Jänner 2005) des Finanzamtes B vom 10. März 2005, Steuernummer, betreffend Einheitswert des Grundvermögens (einschließlich der Betriebsgrundstücke) entschieden: Die Berufung wird…
…Abs. 1 Z 1 BewG zum 1. Jänner 2005 vorgenommen, weil sich die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen bei den forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen geändert hatten. Im Bescheid wurde auf die am 18. Juli 2005 stattgefundene Waldbegehung hingewiesen und die Ermittlung des Durchschnitthektarsatzes dargestellt wie folgt: "FORSTDATEN zum 1…
…2002 zurück. In der Niederschrift war festgehalten worden, dass die Zurücknahme freiwillig und auf Grund der mündlichen Aufklärung hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen erfolge. Im Schreiben vom 10.3.2003 bezog sich der Berufungswerber auf die Niederschrift vom 5.12.2002 und hielt gleichzeitig fest, dass die…
… 1 Abs. 5 StiftEG im Lichte der jüngsten VfGH-Erkenntnisse verfassungsrechtlich bedenklich § 19 ErbStG sei gleichheitswidrig und somit keine geeignete Bewertungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Gleiches müsse auch für die Stiftungseingangssteuer gelten Durch den Verweis des Stiftungseingangssteuergesetzes auf § 19 ErbStG 1955 stütze sich dieses auf eine…
…Hauses durch den Sohn infolge des Naheverhältnisses der privaten Sphäre zuzuordnen und aus der betrieblichen Sphäre auszuscheiden. Entnahmewert Gebäude F...gasse Von der BP erfolgte die Ermittlung des Entnahmewertes (durchschnittlicher Zeitwert) einerseits anhand der Bewertungsgrundlage Prämienberechnung Eigenheimversicherung (Berechnungsgrundlage wurde im BP-Verfahren bereits übermittelt) bzw…
…8,00 | | Betriebszahl | 13,30 | | Ertragswert | 1.111,53 € Durch Unterstellung dieser Bewertungsgrundlagen leitet sich ein Weinbauhektarsatz in der Höhe von 1.111,5309 € ab. Die Erhöhung des Hektarsatzes ergibt sich als Folge der geänderten Fläche und…
…bei Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt .... Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BMfF GZ…
…In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass die Fortschreibung erforderlich war, weil sich die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen bei den gärtnerisch genutzten Grundflächen geändert haben und dies bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen war. Mit Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2001 vom 13. Jänner 2004 nahm das Finanzamt…
…8,00 | | Betriebszahl | 13,30 | | Ertragswert | 1.111,53 € Durch Unterstellung dieser Bewertungsgrundlagen leitet sich ein Weinbauhektarsatz in der Höhe von 1.111,5309 € ab. Die Erhöhung des Hektarsatzes ergibt sich als Folge der geänderten Fläche und…
…iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen für die Steuerbemessung bestünden. Die unterschiedliche Bewertung geschenkter Vermögensgegenstände widerspreche einer gleichmäßigen Belastung. Laut Begutachtung durch das BMF sei es sachlich auch nicht rechtfertigbar, Schenkungen…
…iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen für die Steuerbemessung bestünden. Die unterschiedliche Bewertung geschenkter Vermögensgegenstände widerspreche einer gleichmäßigen Belastung. Laut Begutachtung durch das BMF sei es sachlich auch nicht rechtfertigbar, Schenkungen…
…iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen für die Steuerbemessung bestünden. Die unterschiedliche Bewertung geschenkter Vermögensgegenstände widerspreche einer gleichmäßigen Belastung. Laut Begutachtung durch das BMF sei es sachlich auch nicht rechtfertigbar, Schenkungen…
…iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten, da hier gleichgelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen für die Steuerbemessung bestünden. Die unterschiedliche Bewertung geschenkter Vermögensgegenstände widerspreche einer gleichmäßigen Belastung. Laut Begutachtung durch das BMF sei es sachlich auch nicht rechtfertigbar, Schenkungen…
…unter Hinweis auf die im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 25. September 1988 erfolgten Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministers für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 -Teil I (für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß) die detaillierte…
…1 Z 1 BewG zum 1. Jänner 2000 vorgenommen, weil sich die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen bei den forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen geändert hatten und dies bei der Ermittlung des Hektarsatzes zu berücksichtigen war. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Vorgebracht wurde, durch die Waldflächenerhöhung von etwa 4 ha Wald…