…Sachbescheide Einkommensteuer 1998 bis 2000 werden als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe a) Zurückweisung einer Berufung Die Berufungswerberin (Bw.) gab in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1998 bis 2000 Sonderausgaben aus Renten und dauernde Lasten einer von ihr so bezeichneten "Versorgungsrente" an Herrn H (H) an…
…Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten von einer Erlebenswahrscheinlichkeit auszugehen, die sich aus den in der Anlage ausgewiesenen Sterbewahrscheinlichkeiten ergibt. Aus den Sterbewahrscheinlichkeiten qx bzw qy werden die Erlebenswahrscheinlichkeit errechnet werden, indem man von einer fiktiven Ausgangsgröße von 100.000 Personen…
…von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2004) idF BGBl. 627/2003. Der Bw. hat bei der Berechnung des Kapitalwertes der Ausgedingeleistungen für die Übergeberin den einfachen Jahreswert dieser Nutzungen und Leistungen herangezogen. Der Bw. ist dabei offensichtlich von…
…von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach dem Lebensalter dieser Person. Beim Berufungswerber wäre das Wohnungsrecht daher an sich gemäß § 16 Abs. 2 Z 5 BewG 1955 mit dem 14 fachen des Wertes der einjährigen Nutzung zu bewerten…
…71/2003 ab der Veranlagung 2004 vorgenommenen Änderung die Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen wie folgt geregelt: (1) Der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen bestimmt sich nach dem Lebensalter dieser Person. (2) Als Wert ist…
…addiert werden. Diese Zahlungen sind abzuzinsen und mit der Erlebniswahrscheinlichkeit des Rentenempfängers anzusetzen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen befindet sich ein auch für den Bürger zugängliches Programm zur Berechnung von Rentenbarwerten: http://www.bmf.gv.at, Steuern/Berechnungsprogramme/Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§…
…Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten von einer Erlebenswahrscheinlichkeit auszugehen, die sich aus den in der Anlage ausgewiesenen Sterbewahrscheinlichkeiten ergibt. Aus den Sterbewahrscheinlichkeiten qx bzw qy werden die Erlebenswahrscheinlichkeit errechnet werden, indem man von einer fiktiven Ausgangsgröße von 100.000 Personen…
…Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten von einer Erlebenswahrscheinlichkeit auszugehen, die sich aus den in der Anlage ausgewiesenen Sterbewahrscheinlichkeiten ergibt. Aus den Sterbewahrscheinlichkeiten qx bzw qy werden die Erlebenswahrscheinlichkeit errechnet werden, indem man von einer fiktiven Ausgangsgröße von 100.000 Personen…
…Teiles des BewG (§§ 2 bis 17) zu bewerten (vgl. etwa VwGH 28.1.1993, 92/16/0120). Gemäß § 16 Abs. 1 BewG idF BGBl. I 71/2003 ergibt sich der Wert von Renten, wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder…
…bis 17 BewG 1955) zu bewerten (§ 1 Abs. 1 BewG 1955, siehe VwGH 28.1.1993, 92/16/0120). Gemäß § 16 Abs. 1 BewG 1955 (in der für den vorliegenden Fall geltenden Fassung) bestimmt sich der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer…
…zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn zu zählen. Hinsichtlich der Bewertung dieser Dienstbarkeit wird auf § 16 Abs. 1 Bewertungsgesetz in der Fassung vor BGBl. I 2003/71 verwiesen, wonach sich der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach…
…26. Feber 2007 über vorgenommene Außenprüfung hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 bis 2005 entnehmen. Soweit für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung enthält der Bericht nachstehende Ausführungen: "Tz. 1 Kaufpreisrente Umsatzsteuer Mit der Verzichtserklärung vom 01.01.2004 durch den Rentenberechtigten SF gegenüber dem Rentenverpflichteten SC…
…unbegründet ab und führte aus, dass die Bewertung von lebenslänglichen Renten, wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, gemäß § 16 BewG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolge. Der versicherungsmathematische Barwert werde von verschiedenen Größen beeinflusst, die verbindlich vorgegeben seien…
…erstmalig per 31.12.2009 zur Auszahlung, womit zu diesem Stichtag mit der Auszahlung der ersten Hälfte des Fruchtgenussrechtes das Fruchtgenussrecht zur Gänze zur Auszahlung gelangt. Dieses wurde auch im "Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" berücksichtigt. Das Berechnungsprogramm ist abrufbar unter www.bmf…
…Berufungsvorentscheidung spricht (der Umstand, dass der Wert von übernommenen Rechten insbesondere zur Vermeidung höherer Steuern dem Dreifachen des Einheitswertes gleichsam angepasst wird, ist notorisch), so ist für die Bewertung von Rechten, Renten und Nutzungen ein nach objektiven Kriterien ermittelter Wert, welcher allenfalls auch durch Schätzung…
…Berufungsvorentscheidung spricht (der Umstand, dass der Wert von übernommenen Rechten insbesondere zur Vermeidung höherer Steuern dem Dreifachen des Einheitswertes gleichsam angepasst wird, ist notorisch), so ist für die Bewertung von Rechten, Renten und Nutzungen ein nach objektiven Kriterien ermittelter Wert, welcher allenfalls auch durch Schätzung…
…Verordnung festzusetzen, von welchen Erlebenswahrscheinlichkeiten auszugehen ist. Auf Grund der in § 16 Abs. 2 BewG enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung erließ der Bundesminister für Finanzen die Verordnung zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (kurz ErlWS-VO 2004), kundgemacht in…
…Verordnung festzusetzen, von welchen Erlebenswahrscheinlichkeiten auszugehen ist. Auf Grund der in § 16 Abs. 2 BewG enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung erließ der Bundesminister für Finanzen die Verordnung zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (kurz ErlWS-VO 2004), kundgemacht in…
…abzüglich 1/10 von € 4.011,51) Die durchschnittlichen Mieteinkünfte betragen daher jährlich € 7.054 bzw. monatlich € 588, woraus sich der Barwert des der Ehegattin eingeräumten Fruchtgenussrechtes mit € 72.335,54 ergibt (= ermittelt anhand "Berechnungsprogramm betreffend die Bewertung von Renten …
…an diesem Objekt aus. Dieses Recht wurde von den Vertragsparteien mit monatlich 370,00 € bewertet. Das Finanzamt setzte mit den angefochtenen Bescheiden die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von der Mutter (anteiliger Kapitalwert laut Tabelle für die Bewertung von verbundenen Renten) fest, ebenso für den…