…Es entspreche den Tatsachen, das die Bw. einen Schenkungsvertrag über einen Anteil der in Rede stehenden GmbH, der einer Stammeinlage von S 50.000,00 entsprochen habe, unterfertigt habe, ebenso einen Abtretungsvertrag über diese Anteile zugunsten der H-GmbH. Mit diesem Abtretungsvertrag sei die Bezahlung…
…solch einer Grundstückswidmung gegenüber der Widmung als Betriebsbaugebiet doch Einschränkungen bestehen, welche auf den Grundpreis Einfluss haben. Für die Preisgestaltung wird es überdies von erheblicher Bedeutung sein, ob ein Grundstück direkt an einer Bundesstraße liegt, oder über eher schmale Zufahrtswege teilweise entlang eines Wohngebietes erreichbar…
…je 50% beteiligt gewesen. Bei Übernahme der Gesellschaftsanteile der CM GmbH durch die Bw. sei AC Geschäftsführer der CM GmbH gewesen. Es könne daher nicht ernsthaft angenommen werden, dass die Bw. als Übernehmer des Darlehens von S 700.000,00 bzw. als Erwerber der Anteile…
…Jänner 2000 einen Käufer für die Gesellschaftsanteile basierend auf einer Mindestbewertung von 175 Millionen ATS, hochgerechnet mit einem IRR (Internal Rental Return) von 30% auf Basis zum 19. Jänner 2000 erfolglos gesucht hätten. Im Hinblick auf die Höhe dieser Bewertung habe kein Käufer gefunden werden…
…schließlich zu einer Bewertung des KG-Anteiles mit - 3,327.230,54 € führe, so kann ihm nach dem Ausgeführten nicht gefolgt werden. Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen aufgrund von Schenkungen unter Lebenden steht der Erwerb der Gesamtsache im Vordergrund, der als solcher von der Schenkungssteuer…
…nur vorgenommen werden, wenn qualifizierte Gefährdungsgründe hinsichtlich des Forderungseinganges vorliegen würden. Da der voraussichtliche Verkauf von Gesellschaftsanteilen innerhalb der X-Gruppe keinen qualifizierten Gefährdungsgrund darstelle (die Eigenschaft des Wirtschaftsgutes "Forderung" gehe dadurch nicht verloren), sei die Abschreibung nicht anzuerkennen. Etwaige Unterlagen oder Schriftstücke, die eine…
…sieht eine Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft vor. Die Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs. 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen. Die Bewertung erfolgt nach § 18 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld…
…die Vertragsregelungen betreffend die Abtretung von Geschäftsanteilen zum Schutz von familiären Interessen getroffen worden seien. Mit dem Abschluss der Abtretungsverträge vom 14. Dezember 2001 hat nach Ansicht des UFS ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, den man als Generationenwechsel bezeichnen kann, da die Gesellschaftsanteile insgesamt in jüngere Hände…
…Zl. 89/16/0101 ist klargestellt, dass bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen, die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (= Wert der Gesellschaftsrechte) zu berechnen ist. Nach Ansicht des UFS ist dieser Fall durchaus mit dem gegenständlichen…
…die Vertragsregelungen betreffend die Abtretung von Geschäftsanteilen zum Schutz von familiären Interessen getroffen worden seien. Mit dem Abschluss der Abtretungsverträge vom 14. Dezember 2001 hat nach Ansicht des UFS ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, den man als Generationenwechsel bezeichnen kann, da die Gesellschaftsanteile insgesamt in jüngere Hände…
…die Vertragsregelungen betreffend die Abtretung von Geschäftsanteilen zum Schutz von familiären Interessen getroffen worden seien. Mit dem Abschluss der Abtretungsverträge vom 14. Dezember 2001 hat nach Ansicht des UFS ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, den man als Generationenwechsel bezeichnen kann, da die Gesellschaftsanteile insgesamt in jüngere Hände…
…die Vertragsregelungen betreffend die Abtretung von Geschäftsanteilen zum Schutz von familiären Interessen getroffen worden seien. Mit dem Abschluss der Abtretungsverträge vom 14. Dezember 2001 hat nach Ansicht des UFS ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, den man als Generationenwechsel bezeichnen kann, da die Gesellschaftsanteile insgesamt in jüngere Hände…
…jedoch würden die subjektiven Voraussetzungen fehlen. In Hinblick auf den Notariatsakt vom 23.11.1993 und die eingebrachten berichtigten Bilanzen stehe die Bewertung der A. Gesellschaftsanteile (Berichtigung der Anschaffungskosten) offensichtlich außer Streit. Die geprüfte Gesellschaft verwehre sich lediglich gegen die Qualifikation des Differenzbetrages zwischen den…
…Sonderheft 3a, Seite 163, C) Bewertung von Fruchtgenüssen an Gesellschaftsanteilen im ErbStG, Pkt. 2 und 3). Fraberger vertritt unter Hinweis auf die RFH- und BFH-Rechtsprechung und auf Rössler/Troll, BewG, 18. Auflage, § 15 Rz 5 hinsichtlich der Besonderheiten der Bewertung nach § 17 Abs. 3…
…werden würden, sich in der Bewertung der Anteile der Komplementärgesellschaft niederschlagen würden. Da auch für die Komplementärin gilt, dass ungewiss ist, inwieweit Haftungen schlagend werden würden bei einer Auflösung der KG und diese ein positives Verrechnungskonto aufweist, kann das Vorliegen von zusätzlichen Verbindlichkeiten, die den…
…erklärt, die Schenkung anzunehmen. Die gegenständliche Schenkung des Gesellschaftsanteiles der H.S. erfolgt unter der Auflage, dass Bw. im Falle des Ablebens der H.S. bzw. wenn Bw. von seinem Aufgriffsrecht hinsichtlich des Kommanditanteiles der H.H. an der GmbH&Co.KG Gebrauch macht, oder…
…sieht eine Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft vor. Die Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs. 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen. Die Bewertung erfolgt nach § 18 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld…
…die Angaben "Vermittelte Gesellschaftsanteile: Palais R, A-Str. 00A, 0000 Wien, Für Dr. Alfred K Gf., P, K & Partner, GmbH., A-Str. 00, A - 0000 Wien, und P, K & W GmbH., AStr. 00, A - 0000 Wien" zu entnehmen waren, der Text der von der Bw…
…nur eine Mehrzahl von Verkäufen den Schluss auf das Vorliegen eines einem Kurswert ähnlichen Marktpreises der Gesellschaftsanteile mit einiger Sicherheit ermögliche. Dabei sei weder die Frage, ob zivilrechtlich ein oder mehrere Rechtsgeschäfte vorliegen, noch die Zusammenfassung allenfalls mehrerer Rechtsgeschäfte in einer Urkunde von ausschlaggebender Bedeutung…
…nur eine Mehrzahl von Verkäufen den Schluss auf das Vorliegen eines einem Kurswert ähnlichen Marktpreises der Gesellschaftsanteile mit einiger Sicherheit ermögliche. Dabei sei weder die Frage, ob zivilrechtlich ein oder mehrere Rechtsgeschäfte vorliegen, noch die Zusammenfassung allenfalls mehrerer Rechtsgeschäfte in einer Urkunde von ausschlaggebender Bedeutung…