…immer, sowie eine Verbringung und Entsorgung in diesem Gutachten nicht berücksichtigt. 3. Bewertung: Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Beachtung aller im Befund getroffenen Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse am Realitätenmarkt im Sinne der Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und der Ö-Norm B 1802…
…sei, beide Kaufverträge aber gemeinsam zu betrachten seien (Vorteilsausgleich aus Sicht der Bw.), wird auf die Nachtragsvereinbarung hingewiesen, welche diesem Kaufvertrag (S 100 pro m2) die Vergleichbarkeit zur Bewertung mit einer landwirtschaftlichen Liegenschaft nimmt. Diese Vereinbarung bezieht sich, dies geht aus der Formulierung eindeutig hervor…
…die Systematik des Vergleichs, der diese Verbindlichkeit getrennt vom Liegenschaftsvermögen behandelt). Der entsprechende Teilbetrag war daher bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer außer Ansatz zu lassen. Die Bw. bezweifelt auch ganz grundsätzlich die Eignung von Dienstbarkeiten für die Bewertung einer Gegenleistung und meint, die von ihr…
…nicht aufzuzeigen bzw. zu vermitteln, dass die Bw. die Liegenschaft G. an einen Fremden zu einem höheren Preis veräußert hätte als an die ihr zum Veräußerungszeitpunkt nahe stehenden Y.- Privatstiftung. Dies bestätigten nicht zuletzt auch die im Gutachten von S. gezogenen Schlüsse. Von der Y…
…Landesregierung die landwirtschaftliche Nutzung bestätige und sich die Förderrichtlinien der Ziel-5b-Regionalförderung zur Gänze an Landwirte und deren gemeinschaftliche Projekte im Rahmen der Landwirtschaft richten, ist hingegen für eine land- und forstwirtschaftliche Bewertung ohne Belang. Die Pferdezucht und die Pensionstierhaltung gilt nach § 30 Abs…
…des Objektes nur untergeordnete Bedeutung zugemessen hat. Dennoch kann diesem Vorbringen nicht von vornherein Relevanz abgesprochen werden; festzuhalten ist nämlich, dass das Haus zunächst vermietet war und auch nach Ablauf des Mietvertrages ursprünglich weitervermietet werden sollte. Somit könnte für einen Liegenschaftserwerber auch von Bedeutung sein…
…es zur vollständigen Berücksichtigung aller den Wert einer Liegenschaft bestimmenden Umstände erforderlich ist, sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden (VwGH 24.10.2000, 99/17/0170; ebenso VwGH 20.10.1992, 89/14/0089, wonach der Verkehrswert einer Liegenschaft aus dem Durchschnittswert von Ertrags-…
…16/0047). Auch für den Fall der Schenkung einer Liegenschaft, die der Geschenkgeber bereits verkauft hat, habe der VwGH ausdrücklich den Einheitswert anerkannt (VwGH 21.10.1982, 81/15/0059). Von Bedeutung sei auch das Erkenntnis des VwGH vom 8.3.1984, 83/15/0028…
…16/0047). Auch für den Fall der Schenkung einer Liegenschaft, die der Geschenkgeber bereits verkauft hat, habe der VwGH ausdrücklich den Einheitswert anerkannt (VwGH 21.10.1982, 81/15/0059). Von Bedeutung sei auch das Erkenntnis des VwGH vom 8.3.1984, 83/15/0028…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…19 Abs 2 ErbStG verdreifachte Einheitswert der geschenkten und nach Erfüllung der vertraglichen Auflage im Eigentum des Berufungsführers verbleibenden Liegenschaften, gemäß § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG verringert um den Wert der Gegenleistung, bilde die Bemessungsgrundlage der Schenkungssteuer. Die Änderung der Bewertung einer Rente gemäß …
…folgenden, für die Bewertung einer Wohnung bedeutsamen Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages zu berücksichtigen sind: | | 1. | die Zweckbestimmung der Wohnung, ihre Stockwerkslage, ihre Lage innerhalb eines Stockwerks, ihre über oder unter dem Durchschnitt liegende Ausstattung mit anderen Teilen der Liegenschaft…
…Zuschüsse zu einem unverzinslichen Darlehen oder Kredit insbesondere dann werden, wenn diese Zuschüsse die Zinsen des Darlehens oder Kredites ganz oder zum größten Teil decken. Die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteils übernommenen Darlehensschuld mit deren Nennwert ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn eine Gebietskörperschaft…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig sei. Als "besondere Umstände" seien solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abwichen. Der Verwaltungsgerichtshof habe schon wiederholt dargetan, dass die Bewertung einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen…