…§ 2 bis 17 BewG) zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Es handelt sich dabei um einen objektiven Maßstab. Als Wert eines Wohnrechtes ist ein Wert anzusetzen, der auch…
…vorgesehen und unzulässig. Die Bewertung entspreche dem OÖ Richtwertegesetz, außerdem sei ein Abschlag von ca. 28 % vorgenommen worden. Berufung Am 6. August 2009 hat HH, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, gegen den GrESt-Festsetzungsbescheid berufen. Die Finanzbehörde habe das Wohnrecht nach den Richtwerten bewertet. Letztere stellten eine…
…§ 2 bis 17 BewG) zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Es handelt sich dabei um einen objektiven Maßstab. Als Wert eines Wohnrechtes ist ein Wert anzusetzen, der auch…
…die Bewertung der Parteien mit monatlich 250,00 € angemessen sei. Außerdem sei die gesamte Gegenleistung unter Beachtung der Meinung des VwGH aufzuteilen (=zu halbieren). Berufungsvorentscheidung Das Finanzamt hat die Berufung mit BVE vom 28. Oktober 2009 als unbegründet abgewiesen. Lt. Vertrag sei das Wohnrecht…
…Übergeber bedingen sich ein gemeinsames Wohnrecht aus ("jeweils für sich und den anderen"). Das Finanzamt entschied über die Berufung dahingehend, als es die Grabpflegekosten als weitere Gegenleistung berücksichtigte und die Bescheide entsprechend abänderte; bezüglich des Berufungspunktes "Bewertung und Aufteilung des Wohnrechtes" wurde dem Berufungsbegehren nicht…
…angesetzten Werte für das Wohnrecht der Übergeber mit € 440,00 entsprechen daher nicht vollständig den tatsächlichen Umständen. Zudem erscheinen die Mitbenützung der hofeigenen Werkstätten nicht ausreichend berücksichtigt. Insgesamt sind diese im Vertragspunkt III. lit. a) eingeräumten Rechte mit € 600,00 zu bewerten. Weiters…
…| 9,95 € Aufgrund dieser Recherche hat das Finanzamt sodann die Berufung am 2. November 2009 als unbegründet abgewiesen, weil bei der Bewertung eines Wohnrechtes jener Wert anzusetzen sei, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können…
…zu bewerten, keineswegs aber mit einem allenfalls festgestellten Einheitswert (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Rz 22-23 zu §5). Als Wert eines Wohnrechtes kann ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist…
…zu bewerten, keineswegs aber mit einem allenfalls festgestellten Einheitswert (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Rz 22-23 zu §5). Als Wert eines Wohnrechtes kann ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist…
…zu berücksichtigen, die den Mietpreis beeinflussen. Die Bewertung nach dem Richtwertegesetz bildet diesbezüglich eine durchaus geeignete Grundlage, im Wege der Schätzung (§ 184 BAO) eine Bemessungsgrundlage für die Steuer zu ermitteln. Das verfahrensgegenständliche ausschließliche Wohnrecht umfasst ein (Schlaf)Zimmer im Ausmaß von ca. 20 m²; zusätzlich…
…Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, Orac, § 17 Abs. 2). Bei der Bewertung eines Wohnrechtes ist daher jener Wert anzusetzen, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können. Dabei ist nicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse abzustellen, sondern ein gewogener…
…Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, Orac, § 17 Abs. 2). Bei der Bewertung eines Wohnrechtes ist daher jener Wert anzusetzen, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können. Dabei ist nicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse abzustellen, sondern ein gewogener…
…mit welchem der Jahreswert des erworbenen Nutzungsrechtes zu vervielfachen ist. Der auf die Wohnnutzfläche von 70 m² abgestellte Wert des Wohnrechtes von € 371 pro Monat wurde hingegen ausdrücklich anerkannt. Nach § 19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs. 2 (betr…
…vertritt in der Berufung die Ansicht, dass dieses Wohnrecht insgesamt einen Wert von 700,00 € monatlich darstellt und vermeint, diese Bewertung bereits bei der Anzeige des Übergabsvertrages zum Ausdruck gebracht zu haben, weil die Angabe der Gegenleistung in kapitalisierter Höhe von 37.800,00…
…vertritt in der Berufung die Ansicht, dass dieses Wohnrecht insgesamt einen Wert von 700,00 € monatlich darstellt und vermeint, diese Bewertung bereits bei der Anzeige des Übergabsvertrages zum Ausdruck gebracht zu haben, weil die Angabe der Gegenleistung in kapitalisierter Höhe von 37.800,00…
…St mit dem darauf errichteten Einfamilienhaus Hauptstraße 16. Dagegen verpflichteten sich die Erwerber zur Übernahme eines aushaftenden Darlehens und zur Einräumung des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes an der im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Wohnung im Ausmaß von ca. 110 m² sowie zum Recht auf Mitbenützung…
…mit dem darauf errichteten Einfamilienhaus Hauptstraße 16. Dagegen verpflichteten sich die Erwerber zur Übernahme eines aushaftenden Darlehens und zur Einräumung des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes an der im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Wohnung im Ausmaß von ca. 110 m² sowie zum Recht auf Mitbenützung der…
…Da das Wohnrecht zwar auf Lebensdauer des Übergebers, sonst aber zeitlich unbefristet eingeräumt wurde, kann bei der Bewertung nicht auf eine eventuell nur zeitweise erfolgende Nutzung als Feriendomizil abgestellt werden. Eine Bewertung der Auflagen in nahezu doppelter Höhe kann im Hinblick auf die Erfahrungswerte nach…
…Maßgeblich ist der Betrag, den der Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Bei der Bewertung eines Wohnrechtes ist daher jener Wert anzusetzen, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können. Eine…
…dem Umstand, ob die Dienstbarkeit im Grundbuch tatsächlich sichergestellt wird, keinerlei Bedeutung zukommt (vgl. zu vor auch VwGH 20.12.2001, 2001/16/0592 betr. die Einräumung eines Wohnrechtes zwischen Ehegatten). In subjektiver Hinsicht ist es erforderlich, dass der Zuwendende den (einseitigen) Willen hat, den…