Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…daran gehindert haben, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung (Entrichtung der Abgaben) zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (so genannte Beweislastumkehr bzw. qualifizierte Mitwirkungspflicht eines möglichen Haftungspflichtigen, siehe z.B. VwGH vom 28. 5.2008…
…geleistet wurden, was auch aus Abfragen des Abgabenkontos der GmbH zu StNr. XY ersichtlich ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall somit, ob der Bw der Beweislastumkehr, auf die vom Finanzamt hingewiesen und welche mit Vorhalt des UFS vom 17. Oktober 2011 entsprechend konkretisiert wurde, nachgekommen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des Senates in…
…nicht - gleich einer Strafbehörde, die dem Beschuldigten, für den die Unschuldsvermutung gilt, das schuldhafte Verhalten nachzuweisen hat - die Abgabenbehörde zu beweisen, sondern es kommt vielmehr die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB zum Tragen (VwGH 26.6.2000, 95/17/0613), was bedeutet, dass der Geschäftsführer seine…
…ständiger Rechtsprechung das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden…
…ständiger Rechtsprechung das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden…
…ständiger Rechtsprechung das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.K., F., K. 89, vertreten durch Dr. Johann Penninger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 6800 Feldkirch, Hirschgraben 37, vom 10. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Brigitte Metzler, vom 11. Jänner 2005…
…Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Die Beweislast für eine kürzere Nutzungsdauer trifft den eine solche Behauptung aufstellenden Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer…
…unbedenklicher Weise (siehe dazu VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074) - eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Die Beweislast für eine kürzere als der vom Gesetz vermuteten Nutzungsdauer (im konkreten Fall von 66,66 bzw. 50 Jahren) trifft somit ex lege den eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw., vom 11. April 2002 gegen den Bescheid des FA vom 21. März 2002 betreffend Normverbrauchsabgabe für April 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Normverbrauchsabgabe wird mit 4.174,19 € festgesetzt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
…ein Vorhalt (vom 19. Oktober 2004) des Finanzamtes zur Haftungsinanspruchnahme vorangegangen, in dem der Bw auf die bestehende Beweislastumkehr hinsichtlich der Entrichtung von Abgaben aus den Mitteln die er verwaltete hingewiesen wurde, welcher unbeantwortet geblieben ist. Im Haftungsbescheid wurde festgestellt, dass die im Spruch angeführten…
…Der Prüfer hat es sich offensichtlich darauf angelegt, viele Punkte im Rechtsmittelverfahren zu klären, weil die Beweislast beim Abgabepflichtigen liegt. Diese Vorgangsweise stellt eine unzulässige Beweislastumkehr dar, wenn ich de facto gezwungen werde, weil die Beweise bzw. Beweismittel nicht gewürdigt werden. Doppelbesteuerung und Trennung der…
…jedenfalls) Geschäftsführer dieser GmbH gewesen. Der Aufforderung vom 25. März 2011 im Sinne der Beweislastumkehr sein mangelndes Verschulden darzulegen sei der Bw nicht nachgekommen. Aufgrund von Umsätzen im Haftungszeitraum sei von Gesellschaftsmitteln auszugehen. Auf den weiteren Inhalt der Begründung dieses Bescheides wird verwiesen. Dagegen erhob…
…zur Eröffnung des Konkursverfahrens (am YX) Geschäftsführer der GmbH war und die Abgaben bei dieser aufgrund der Konkurseröffnung nicht eingebracht werden konnten. Auf die nach ständiger Rechtsprechung des VwGH geltende Beweislastumkehr wurde ebenso hingewiesen, wie auch auf die ständige Rechtsprechung des VwGH zur Bestimmung des …
…überwiegend Umsatzsteuern) herangezogen In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO sowie auf die nach ständiger Rechtsprechung des VwGH geltenden Beweislastumkehr (zB. VwGH vom 25.11.2009, 2007/15/0277) hingewiesen. Der Bw wurde (unter Hinweis auf den Kommentar…
…In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO sowie auf die nach ständiger Rechtsprechung des VwGH geltenden Beweislastumkehr (zB. VwGH vom 25.11.2009, 2007/15/0277) hingewiesen. Der Bw wurde (unter Hinweis auf den Kommentar zur BAO "Ritz…