…für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen werden kann oder nicht, kommen im Finanzstrafverfahren dem Beschuldigten zugute (VwGH 20.10.2004, 2002/14/0060). Der Umstand, dass nicht mehr nachvollziehbar ist…
…Der frühere Wortlaut "Vermutung" war "untechnisch" zu verstehen). § 26 Abs 2 Satz 2 ZustG idF BGBl I 2004/10 ist gleich formuliert wie früher: "Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt von Amts wegen festzustellen." Die bisherige einschlägige Kommentierung, wonach die Beweislast…
…des Finanzamtes, also auch nicht den Bescheid betreffend die Androhung der Zwangsstrafe vom 14. Juli 2011 erhalten habe. Wenn die Zustellung - wie auch im konkreten Fall - ohne Zustellnachweis gem. § 26 Abs. 1 Zustellgesetz vorgenommen wird, trifft die Beweislast der erfolgten Zustellung die Behörde (vgl. Ritz…
…vielmehr eine eigenständige Ermittlung und Prüfung der Sach- und Rechtslage nach den Maßstäben eines Strafverfahrens (Unschuldsvermutung des § 57 Abs. 7 FinStrG bzw. des Art. 6 Abs. 2 EMRK bzw. Beweislast der Behörde nach § 98 Abs. 3 FinStrG) vorzunehmen. Der maßgebende Sachverhalt ist auch im Rechtsmittelverfahren…
…ua. ein, dass sich die Einbringung der Erklärung und das Einlangen der festgesetzten Zwangsstrafe überschnitten hätten. Wird ein behördliches Schriftstück (ein Bescheid) ohne Zustellnachweis zugestellt, ergibt sich aus § 26 Abs. 2 zweiter Satz Zustellgesetz (ZustellG) eine Beweislast der Behörde. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG wird…
…er bei Kenntnis der geänderten Judikatur gesetzt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trage im Nachsichtsverfahren die alleinige Behauptungs- und Beweislast der Antragsteller. Die Behörde wäre von jeder weiteren Ermittlungspflicht entbunden. Auf Grund der in der Bundesabgabenordnung normierten Antragsgebundenheit hätte der Antragsteller unter Ausschluss…
…die Absicht bestanden hat, seiner Ehegattin mittels Schenkung der Liegenschaft eine Einkunftsquelle verschaffen zu wollen. In diesem Zusammenhang sei auf § 115 BAO verwiesen, welcher die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung für die Abgabenbehörde normiert. Die Behörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…
…die für Strom € 52,97. Details würde man von der NEWAG - NIOGAS erhalten. Die Beweislast hätte im übrigen die Behörde. Schließlich liegt noch ein Aktenvermerk des Erhebungsdienstes vom 19.5.2003 vor (BA 75), demnach der Bw. eine Wohnungsbesichtigung nicht zugelassen habe. Der Bw…
…die Lohnausweise seines Arbeitgebers samt der Bestätigung über die Verwendung des eigenen PKW's und den Versicherungsbestätigungen der Behörde vorgelegt und zur Veranlagung überlassen. Er habe die vom Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheide im Detail nicht überprüft, da er fachlich dazu nicht in der Lage gewesen sei…
…zu übergeben. Dieser habe jedoch erklärt, dass er ihr diese Unterlagen nicht geben könne, da sie nicht mehr vorhanden wären. Die Beweislast der BW dürfe nicht überspannt werden und es sei auch Sache der Behörde, die entsprechenden Ermittlungen anzustellen, aus denen bewiesen werde, dass liquide…
…Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht. Auch wenn üblicherweise der Post…
…trägt dafür aber die Beweislast. Die Finanzbehörde trägt die Feststellungslast für alle diejenigen Tatsachen, die eine Steuer begründen oder zu einer Steuererhöhung führen. Kann also die Finanzbehörde eine vermeintliche Tatsache nicht beweisen, kann es nicht zu einer weiteren Besteuerung kommen (Die Beweislast in der Zollpraxis…
…offensichtlich im Verantwortungsbereich der Behörde und wird der Bf. auch nicht zur Last gelegt. Die in Rede stehende Eingangsabgabenschuld war zum Zeitpunkt ihrer Vorschreibung mit Bescheid vom 27. September 2001 noch nicht verjährt, so dass die Vorschreibung zu Recht erfolgte. Die Festsetzung der verfahrensgegenständlichen Eingangsabgabenschuld…
…erfolgt. Dazu werde P. D. als Zeuge geführt. Wenn die Behörde in ihrer Berufungsvorentscheidung nunmehr behaupte, es seien bis dato keine entsprechenden Nachweise, wonach sämtliche im Zolllager der Bf. eingelagerten Waren stets einer weiteren zollrechtlichen Bestimmung zugeführt worden seien, vorgebracht worden, müsse dem entgegnet werden…
…65.204,00 kg Tabakfeinschnitt, die im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren mit BVD aus dem Verbrauchsteuergebiet der EU ausgeführt werden sollten, in Fabrikhallen in A und B zu Zigaretten verarbeitet und dadurch dem Steueraussetzungsverfahren entzogen wurden. Die Behörde erster Instanz habe verkannt, dass den angeblichen Ergebnissen des…
…Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, vernachlässigt zu haben, wird angenommen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, wonach ihm die Erfüllung unmöglich war. Zur Beweislast vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsansicht, dass es Sache des Geschäftsführers ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein…
…Im international abgestimmten und für Zeiträume vor Inkrafttreten der DBA-Entlastungsverordnung zu verwendenden Formular ZS-GB1 würde einerseits die steuerliche Ansässigkeit in Großbritannien grundsätzlich bestätigt ("resident in the United Kingdom for the purposes of United Kingdom tax"), andererseits die zuständige Behörde entsprechende Angaben darüber tätigen…
…Dazu gehören unter anderem die Zeitaufzeichnungen eines Dienstnehmers gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Hätte der Arbeitgeber diese gesetzlich zu führenden Aufzeichnungen geführt und aufbewahrt, wäre es der Behörde möglich gewesen die Anzeigenbehauptungen als wahr oder unwahr zu beurteilen und andererseits die erklärten Erlöse einer Plausibilitätskontrolle…
…und dem tatsächlich bezahlten Betrag. Tritt der Vertreter diesen Nachweis nicht an, dann kann ihm die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (siehe VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282). Zur Beweislast vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsansicht, dass es Sache des Geschäftsführers…
…das Prinzip der Unschuldsvermutung. Bis zum Nachweis der Schuld des Tatverdächtigen gilt dieser als unschuldig. Die Beweislast für die Schuld des Verdächtigen hat somit die Finanzstrafbehörde zu tragen. Eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft den Abgabepflichtigen jedoch in jenen Fällen, in welchen die Möglichkeiten der Behörde zur…