…1 BAO zur Einbringung der Berufung vom 5. Juni 2001 nicht berechtigt. Weil die Berufung vom 5. Juni 2001 vom Bf. mangels Aktivlegitimation als einem hiezu nicht berechtigten Berufungswerber eingebracht worden war, war sie gemäß § 276 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückzuweisen.…
…wegen fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen war. Ein Rechtsmittel, das durch eine hiezu nicht befugte Person eingebracht wird, ist unzulässig. Dabei handelt es sich nicht um einen bloß fehlenden Nachweis (z.B. nicht vorgelegte schriftliche Vollmachtsurkunde) des bestehenden Vollmachtsverhältnisses, sondern um das Fehlen der Bevollmächtigung als solcher…
…der sich bei seinem Einschreiten für den Beschuldigten auf eine Bevollmächtigung beruft, die nicht das betreffende Finanzstrafverfahren umfasst. In einem solchen Fall ist die (von einer "anderen Person" erhobene) Beschwerde mangels ausreichender Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen. Im vorliegenden Fall beruft sich der im…
…ihr Vertretungsorgan, konnte er auch Stb. nicht rechtswirksam mit der Einbringung einer Berufung gegen an die genannte Gesellschaft gerichtete Bescheide bevollmächtigen. Damit fehlt dem einschreitenden Steuerberater die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, sodass die Berufung zurückzuweisen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am…
…Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der, den Gegenstand der Anfechtung bildende, Bescheid ergangen ist ("Aktivlegitimation"): Adressatin der, in diesem Berufungsverfahren angefochtenen, Bescheide ist die Bw. gewesen: Die Bw. ist, die zur Einbringung der Berufung befugte, Partei…
…würde im eigenen Namen Erklärungen für den Mandanten abgeben. Der Zusatz 'namens und in Vollmacht' war naturgemäß entbehrlich, da die Bevollmächtigung seit Langem amtsbekannt gewesen sei. Der Zurückweisungsbescheid vom 26.01.2011 sei nicht minder absurd, denn beschwert durch den Bescheid sei allein die Gesellschaft…
…a. Berufungsvorentscheidung ist auf Grund eines von Herrn RB geltend gemachten Zustellmangels (siehe dazu ausführlicher unten) als nicht existent gewordener Bescheid zu betrachten und konnte daher keinerlei Rechtswirkungen (insbesondere auch nicht gegenüber Herrn B entfalten. Der verfahrensgegenständliche Vorlageantrag war daher alleine deshalb mangels Aktivlegitimation gemäß …
…allfälliges Vertreterhandeln bzw. ein intendiertes Einschreiten für die genannte Initiative hingewiesen wird. Die Berufung war daher schon aus diesem Grund wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen. Dazu kommt aber noch ein zweiter Zurückweisungsgrund: Dem vorliegenden Abgabenakt sind keinerlei Hinweise zu entnehmen, dass der…
…14/0007, 0008, 0009) seien Berufungen des Gemeinschuldners zurückzuweisen, wenn weder eine Zustimmung noch eine Bevollmächtigung des Masseverwalters vorliege. Innerhalb offener Frist beantragte der Bw. die seinerzeitige Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Weitere schriftliche Ausführungen wurden hierbei nicht erstattet. In der am 3. November…
…AG bestehende Gesamtschuldverhältnis. Die Abgaben wurden entrichtet und am 11.4. 2002 auf das Abgabenkonto Nr. N. der Bf. eingebucht. Aufgrund einer Bevollmächtigung der Bf. vom 17.5. 2002 brachte die F.GmbH am 22.5. 2002 im Namen der Bf. einen Antrag gem. Art…
…Juni 2000 nahm ihr aber auch die Möglichkeit der Uniconsult Wirtschaftstreuhand GmbH (nunmehr Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft) eine zulässige und wirksame Erteilung einer Bevollmächtigung zur Einbringung des Vorlageantrages zu erteilen. Der Vorlageantrag ist mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin zurückzuweisen. Ergänzend darf ausgeführt werden…
…Ges.m.b.H. in S. Eine Bevollmächtigung betreffend der Zustellung von Schriftstücken auf die natürliche Person "W.S." in S., wurde vom Spruchadressaten des Bescheides nicht erteilt. Die Zustellung an die vom Zollamt Berg zu Unrecht als Zustellbevollmächtigte bezeichnete Person hatte daher für die…
…Haushaltsangehörige oder Angestellte handelt und Zweifel über das Bestehen und den Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. Eine solche Bevollmächtigung und damit auch die Vertretungsbefugnis vor den Abgabenbehörden erlischt jedoch gemäß § 1024 ABGB von sich aus durch Konkurseröffnung über das Vermögen des Vollmachtgebers oder des Vollmachtnehmers…
…Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Nach § 83 Abs. 1 und 2 BAO können die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter sich…
…Ausschluss des Rechtsweges in allen auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhenden Leistungen und Erstattungsansprüchen und zur Übernahme dieser Grundsätze in die BAO). Inhaltlich der sonach nicht vorhandenen Aktivlegitimation des im eigenen Namen (als Treuhänder; deshalb kein Hinweis auf ein [Geld-] Vollmachtsverhältnis gegenüber der Kontoinhaberin H.E…
…Dr. Franz Kandlhofer und Gregor Ableidinger über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Zurückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation nach der am 22. Oktober 2013 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung betreffend Zurückweisungsbescheid vom…
…Haftungspflichtigen selbst eingebracht, sei sie mangels der gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO geforderten Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Es liege diesbezüglich kein einer Behebung zugängliches Formgebrechen vor. Gegen den Zurückweisungsbescheid wurde seitens des Bw. fristgerecht Berufung erhoben und vorgebracht, der Bw. selbst habe die…
…bildende Bescheid ergangen sei. Über das Vermögen der KEG sei der Konkurs eröffnet worden. Da weder eine Zustimmung noch eine Bevollmächtigung des Masseverwalters an die einschreitende Steuerberatungskanzlei vorliege, müsse der Vorlageantrag zurückgewiesen werden. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid richtet sich die (ebenfalls von der T. & Partner Steuerberatung…
…a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte hierbei das Finanzamt aus, die Berufung sei deshalb nicht zulässig, weil es den Einschreitern an der erforderlichen Aktivlegitimation mangle, denn der angefochtene Bescheid sei an die Abgabepflichtige gerichtet gewesen. Berufungen von Personen, an die ein gegen diese spruchmäßig…
…Treuhandkonto zu überweisen. Das Finanzamt wertete den Antrag als Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO und wies den Antrag mit Bescheid vom 25. Oktober 2006 wegen fehlender Aktivlegitimation zurück. Dagegen wurde mit Eingabe vom 24. November 2006 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt…