Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma XYKG, WZ, vertreten durch Firma SGmbH, OL, vom 4. August 2004 gegen die Bescheide des durch die Amtsbeauftragten MV und WR vertretetenen Finanzamtes XY vom 22. Juli 2004 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Feststellung von…
…betrieb einen Säge- und Holzhandel dem K senior und K jun. zu je 50 % beteiligt waren. Mit 20.10.2000 wurden beide Betriebszweige ruhend gemeldet und das im Sonderbetriebsvermögen von K jun. befindliche Grünstück, per Miet- und Pachtvertrag an die Firma TX-X GmbH verpachtet…
…84/14/0104, der bei einem als Einheit anzusehenden Betrieb, eine gesonderte Liebhabereiprüfung einzelner unrentabler Betriebszweige abgelehnt habe. Für den Fall einer abweisenden Berufungsvorentscheidung werde bereits hiermit die Vorlage der Entscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat beantragt. Mit Vorhalt vom 2. Februar 2007 wurde der Bw…
…entweder zur Gänze oder überhaupt nicht anwenden könne. Eine Mischung zwischen Pauschalierung (Voll- oder Teilpauschalierung) und vollständiger Einnahmen- Ausgaben-Rechnung hinsichtlich einzelner land- und forstwirtschaftlicher Betriebszweige sei hingegen ab 2001 nicht mehr möglich. In einer Replik führte der Bw. im Wesentlichen aus, dass die Ermittlung…
…1990, 88/15/0038; VwGH 25.2.2003, 98/14/0088) vor allem auf die Ergänzungsfähigkeit ab, sofern die Art der Betriebszweige nicht gleichartig sind. Liegt hingegen weder Gleichartigkeit noch Ergänzung vor, ist von einer Beurteilung als einheitlicher Gewerbebetrieb abzusehen (vgl. UFS 7.4.2011…
…Es ist dabei nur die Anwendung der Verordnung auf einen gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke einer Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 33 EStG zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten ist unzulässig". Gemäß § 3 Abs. 2 der genannten VO sind…
…Eine Anwendung bloß auf einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. (2) Als maßgebender Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gilt der Einheitswert des während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zuzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten Zupachtungen und abzüglich der…
… hinsichtlich aller Betriebszweige mit Ausnahme des Weinbaues ferner der Zukauf von aus dem EWR stammenden Erzeugnissen des jeweiligen Betriebszweiges, wenn deren Einkaufswert nicht mehr als 25 vH des Verkaufswertes aller Erzeugnisse des jeweiligen Betriebszweiges beträgt; hinsichtlich aller Betriebszweige ferner der Zukauf von aus dem EWR…
…den Bestimmungen dieser Verordnung ermittelt werden. Dabei ist die Anwendung der Verordnung nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten ist unzulässig. ... II. Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 65 500 Euro Grundbetrag § 2…
…wird ausdrücklich vorgesehen, dass die Anwendung der jeweils geltenden LuF PauschVO nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu erfolgen hat und eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten unzulässig ist. Dies entspricht auch der herrschenden Rechtsauffassung. Dem Bw. ist zwar…
…11.1995, 94/15/0154, unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung festgestellt: bloß ein Betrieb liegt vor, wenn die mehreren Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung und den Betriebsverhältnissen als Teil eines Gewerbebetriebes anzusehen sind; dies trifft bei engem wirtschaftlichem, technischem oder organisatorischem Zusammenhang zu. Es kommt…
…die Zukaufgrenze des § 30 Abs. 9 -11 Bewertungsgesetz von 25% der Wertes zugekaufter Erzeugnisse bezogen auf die Einnahmen aus dem Betriebszweig Weinbau (Einnahmen aus Weinverkauf und Buschenschank) nicht überschritten, liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. Der Klarheit halber wird festgestellt, dass es sich bei…
…werden kann. Es ist dabei nur die Anwendung der Verordnung auf einen gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke einer Berechnung der Einkommenssteuer gemäß § 33 EStG 1988 zulässig. Eine Anwendung bloß auf einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. Gemäß § 1 Abs. 4 der…
…gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke einer Berechnung der Einkommenssteuer gemäß § 33 EStG 1988 zulässig. Eine Anwendung bloß auf einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. Gemäß § 1 Abs. 4 der PauschVO werden durch diese Verordnung nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden…
…Betrieb oder aus mehreren Betrieben erbracht werden, objektive Kriterien heranzuziehen. Ein einheitlicher Betrieb liege vor, wenn die einzelnen Betriebszweige nach der Verkehrsauffassung als Teil eines Betriebes anzusehen seien. Das treffe bei engem wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Zusammenhang zu. Es komme auf das Ausmaß der Verflechtung…
…gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke einer Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 33 EStG 1988 zulässig. Eine Anwendung bloß auf einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. Gemäß § 1 Abs. 4 der PauschVO 2001 werden durch diese Verordnung nur die regelmäßig in den Betrieben…
…2. und 3. Satz VO lauten wörtlich wie folgt: "Dabei ist die Anwendung der Verordnung nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten ist unzulässig". Gemäß § 3 Abs. 2 erster Satz VO sind, wenn…
…Lagerung von und Handel mit Fahrzeugreifen ergeben hat. Der Erwerb des berufungsgegenständlichen Grundstückes erfolgte zu dem Zweck der Unterbringung sämtlicher dieser Betriebszweige auf dem erworbenen Areal. Auch die zeitnah aufgegebene PKW-Servicestelle in der Pstraße sollte hierher übersiedeln. Das Interesse der Bw bestand - das geht…
…der Wiederaufnahmegrund sei klar im Anbringen vom 26. September 2006 dargelegt worden (unvertretbare Rechtsansicht der Abgabenbehörde). Die beiden Betriebe befänden sich an verschiedenen Standorten unter verschiedenen Adressen und hätten auch unterschiedliche Betriebszweige. Die Umsatzermittlung erfolge getrennt, der Wareneinkauf sei klar trennbar und die Lohnkosten wären…
…Eine Anwendung bloß auf einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Teiltätigkeiten ist unzulässig. (2) Als maßgebender Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gilt der Einheitswert des während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zuzüglich ... (3) Hinsichtlich eines Überschreitens und Unterschreitens der Einheitswertgrenze von 65 500…