Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
stellt diese Betätigung keine Einkunftsquelle dar, sodass die durch die Funktionsausübung bedingten Aufwendungen keine einkommensteuerliche Berücksichtigung finden können (Werbungskosten sind gem. § 16 EStG 1988 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen), in Anlehnung an die Zusammenstellung durch den Bw.für 2002 wurden seitens der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann auch darin begründet sein, dass der Steuerpflichtige jederzeit mit der Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen musste. Es reicht aber nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, aus, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom…
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Vorsteuern lt. Außenprüferin: | | | | | | | | BK-Vorschreibung (10 %) | 0,00 | 1.115,74 | 4.007,52 | 4.504,81 | 327,37…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes A., vom 11. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Statt gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.,vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EN, geb. Mai, Wien 16 , vertreten durch NR, 4xxx, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Wenn sich die Bw entschlossen hat, weiterhin ihren Lebensmittelpunkt im Südburgenland zu haben und dorthin so oft, wie nur möglich, zurückzukehren, widerspricht dies nicht den Denkgesetzen, sondern stimmt mit der Lebenserfahrung - als eine von zwei verbreiteten Möglichkeiten - überein. Den Mitgliedern des Senates sind - für beide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 22. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 15. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des L, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Die Berufungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004, sowie betreffend Umsatzsteuer 2000, 2001, 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., TG 5/1/15, 1... Wien vertreten durch Sc WP und StB.GmbH, OÖ, vom 30. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes PS vom 29. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, F., N.-Gasse 17a, vertreten durch Walder & Braito, SteuerberatungsGmbH, 6430 Ötztal-Bahnhof, Bahnhofstraße 20, vom 22. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 25. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Walter Halbmayr, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsGmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 20. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 16. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 28. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch FA, vom 27. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 nach der am 10. Jänner 2006 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des FA betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2004 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., I., vom 9. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. September 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch Schwarz & Kallinger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4400 Steyr, Bahnhofstraße…