…2 KStG, wenn eine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft gegeben sei. Beide Voraussetzungen müssten vorliegen, die Höhe der Gewinnbeteiligung müsse aber nicht definiert sein. Bedingungen oder Begrenzungen in zeitlicher und/oder umfänglicher Hinsicht schadeten der Gewinnabhängigkeit nicht. Das Vorliegen eines Kapitalverlustrisikos…
…2 KStG, wenn eine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft gegeben sei. Beide Voraussetzungen müssten vorliegen, die Höhe der Gewinnbeteiligung müsse aber nicht definiert sein. Bedingungen oder Begrenzungen in zeitlicher und/oder umfänglicher Hinsicht schadeten der Gewinnabhängigkeit nicht. Das Vorliegen eines Kapitalverlustrisikos…
…wenn insgesamt Erfolge angestrebt werden sollen. Eine starre Beschränkung im Vorhinein könne wohl nur zu Misserfolgen führen und hätte die Ausweitung dieses österreichischen Unternehmens von vornherein verhindert. Allerdings ergebe sich letztlich eine zeitliche Begrenzung und Beendigung der länderweisen "Bezuschussungsverhältnisse" daraus, dass sie in jedem Fall…
…ist, als dasselbe Syndikat betrachtet werden, auch wenn sie nicht die selben Underwriting Members mit den selben individuellen Beteiligungen umfassen. Betreffend Reinsurance to Close trifft das Agreement konkret folgende Aussagen: Der Managing Agent hat das Recht, im Namen der Mitglieder eines Syndikats eines früheren Jahres…
…1.400,00) inklusive Betriebskosten und war daher unter Beachtung der eigenen Belastung mit Pachtzahlungen an Baumeister FK von Anfang an nicht damit zu rechnen, dass die Betätigung des Bw. innerhalb der zeitlichen Begrenzung bis 2005 einen Gesamteinnahmenüberschuss erbracht hätte. Die notwendigerweise anzusetzende jährliche Afa…
…Gesamtgewinnes aus der Personenvereinigung ausscheidet bzw dass mit der Betätigung in der geführten Art und Weise ein Gesamtgewinn nicht erzielt werden kann, lagen im Streitfall nicht vor (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 Rz 571, 334). Bei Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung schlägt die Einstufung der gemeinschaftlichen Betätigung…
…Gesamtgewinnes aus der Personenvereinigung ausscheidet bzw dass mit der Betätigung in der geführten Art und Weise ein Gesamtgewinn nicht erzielt werden kann, liegen im Streitfall nicht vor (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 Rz 571, 334). Bei einer Beteiligung ohne zeitliche Begrenzung (wie im Streitfall) schlägt die…
…Einbringung der Beteiligung der stillen Gesellschafterin in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere auch in die Geschäftsherrin selbst, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Genußrechten, sowie der Begründung atypisch stiller Beteiligungen am Unternehmen Dritter, dies alles unter Anwendung der gesellschaftsrechtlichen, handelsrechtlichen und umgründungssteuerrechtlichen Bestimmungen, schon jetzt mit Unterzeichnung dieses…
…Dessen Ertragskraft sei daher nicht in Frage zu stellen. Eine zeitliche Begrenzung sei nicht anzunehmen. Das Beteiligungsverhältnis sei unbefristet eingegangen worden. Darüber hinaus erhoben zahlreiche der Beteiligten Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Bescheidadressat: Die angefochtene Erledigung richtet sich an die: I.-GmbH & Stille z…
…Es gibt keine Vereinbarungen, die auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung der Beteiligung schließen lassen. Die Bw hat im Emissionsprospekt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein nach diesen vier Kriterien zu beurteilendes hohes außersteuerliches Risiko der Beteiligung nicht vorliege, weil das Abschichtungsguthaben laut gegenständlichem atypisch…
…für eine zeitliche Begrenzung erkennbar sein muss, während eine ex-post-Betrachtung nicht ausreichend ist (Doralt, EStG-Kommentar, Tz. 441 zu § 2 (LVO). Der Anlaufzeitraum ist als Art Beobachtungszeitraum anzusehen und findet seine Rechtfertigung darin, dass der Beginn typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen grundsätzlich immer mit einem…
…Dessen Ertragskraft sei daher nicht in Frage zu stellen. Eine zeitliche Begrenzung sei nicht anzunehmen. Das Beteiligungsverhältnis sei unbefristet eingegangen worden. Darüber hinaus erhoben zahlreiche der Beteiligten Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Bescheidadressat: Die angefochtene Erledigung richtet sich an die: I.GmbH & Stille z…
…Wie sich aus der Begründung der Entscheidung ergibt, war auch schon in der Beschwerde zu dieser Geschäftszahl - in Auseinandersetzung mit dem Erkenntnis des VwGH vom 21.11.1995 - vorgetragen worden, dass die vom VwGH abgelehnte steuerliche Gleichstellung des Investmentfondsanteils mit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft…
…der Übergangsermittlung zum 30.09.2006 eine Teilwertabschreibung in Höhe von 56.000 € als Betriebsausgaben vorzunehmen gewesen sei. Die Beteiligung sei daher in der Übergangsbilanz mit dem Restwert in Höhe von 14.000 € angesetzt worden. Dies habe der zu erwartenden 20% Quote entsprochen…
…Marktgesetzen zu entsprechen war, da andere Modelle mit ähnlich hohen Renditen angeboten wurden. Eine im Unternehmensbereich der geprüften GmbH liegende Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinn- und Verlustverteilung wurde nicht genannt. Dem Prospekt für diese Beteiligung liegt eine Prognoserechnung bei, die bei der Hingabe…
…im Schreiben vom 10.4.2000 mitgeteilt, dass der Wechsel auf der Gesellschafter- und der Geschäftsführerebene der mit diesem Modell verbundenen Unternehmensgruppe im Jahr 97/98, sowie der der steuerlichen Vertretung, weiters der zeitliche Abstand zu den entscheidenden Zeiträumen, wofür diese Klärungen zu erbringen sind…
…wurde, ist die Teilnahme der B am wirtschaftlichen Erfolg der Bw. sehr eingeschränkt. Die Darlehensgeberin erhält zwar für "schlechte Jahre" die Vergütung erst mit zeitlicher Verzögerung. Ein Risiko gar keine Vergütung für das hingegebene Kapital zu bekommen, besteht für die B aber nur dann, wenn…
…Es liegt in der Natur einer solchen Prüfung, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen Feststellungen erst mit zeitlicher Verzögerung an die festsetzenden und einhebenden Finanzämter weitergeleitet werden können. So ergingen auch wiederholt und über einen relativ langen Zeitraum geänderte vorläufige KESt-Bescheide (erste Bescheide…
…als Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen mit dem Hälftesteuersatz versteuert. In den dagegen erhobenen Berufungen wendet der Bw zunächst ein, dass die Bescheide rechtswidrig seien, weil diesen, ebenso wie dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung, eine Begründung und eine Abwägung der rechtlichen Argumente…
…Es liegt in der Natur einer solchen Prüfung, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen Feststellungen erst mit zeitlicher Verzögerung an die festsetzenden und einhebenden Finanzämter weitergeleitet werden können. So ergingen auch wiederholt und über einen relativ langen Zeitraum geänderte vorläufige KESt-Bescheide (erste Bescheide…