…Bw. ist unter den Passiven durchwegs - jedenfalls seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 1990 (ältere Jahresabschlüsse sind nicht mehr vorhanden) - eine "Beteiligung" T.AG im Betrag von 1,500.000 S ausgewiesen. Nach dem dem Finanzamt vorgelegten Schriftverkehr und den mündlichen Erläuterungen des Geschäftsführers Dr. Z…
…Entnahme zu berücksichtigen ist (Ansicht der Bw.) oder ob beschränkt auf die Höhe der Beteiligungsquote der GmbH an der Bw. (60%) eine verdeckte Ausschüttung sowie in der Höhe der Beteiligung des unecht stillen Gesellschafters an der Bw. (40%) eine Entnahme vorliegt (Ansicht des Finanzamtes), 2…
…bekannt. Der Ehegatte sei auch bei keiner einzigen steuerlichen Besprechung zwischen ihr und ihm (Anmerkung: dem Vertreter) zugegen gewesen. Aus den Geschäftsunterlagen ergebe sich keinerlei finanzielle Beteiligung des Klägers und auch keine persönliche Mitarbeit von ihm. Auch an einer GmbH, an der die Bw. beteiligt…
…habe. Stammanteile an einer GmbH (Beteiligungen) würden ihrer Art nach eindeutig weder in den privaten noch in den betrieblichen Bereich weisen (Verweis auf VwGH 8.11.1977, 1054/75 und 2175/77; EStR 2000, Rz 492). Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehöre dann zum notwendigen…
…einen Anteil von 12.528,00 S aus der Beteiligung an der B GmbH und Mitgesellschafter zuweist (S 1/2001 F-Akt Bw.); in dieser Gewinntangente heißt es (S 1/2001 F-Akt der Bw.): "Die im Kalenderjahr 2001 durch die Gesellschaft/Gemeinschaft B GmbH…
…Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (§ 10 Abs. 8 EStG 1988) - bildet den ausschließlichen Streitgegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens. a) Zunächst ist festzuhalten, dass bei Körperschaften, die nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sind - so auch bei der Bw., einer GmbH …
…das jederzeit durch einseitige Erklärung angenommen werden kann. Es handelt sich bei der Vereinbarung um eine Volltreuhand. An der GmbH ist zum fraglichen Zeitpunkt der Zuschussleistungen ausschließlich die Stadt X beteiligt. In der Folge wurden seitens der Stadt X in den Jahren 2004 bis 2007…
…wurde erwogen: Der Bw. beantragt in seiner Berufung für das Jahr 2004 die Berücksichtigung von Verlusten (Darlehenszinsen) infolge der Finanzierung seiner Beteiligung an einer GmbH in Deutschland im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei den geltend…
…stille Beteiligung nicht mehr von Nutzen, und wurde sodann in die "V Ges mbh" eingebracht. Die zeitliche Nähe der Begründung des atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses zur Gründung der "V Ges mbh", die Personenidentität (H.A. entweder als Gesellschafter unmittelbar oder über den Umweg einer zwischengeschalteten Gmbh…
…| - 3.325,-- | - 3.950,-- ..... C) Sonstige Einkünfte: Tz. 22 Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Mit Abtretungsvertrag vom 5. April 1995 hat Herr Mag. ES seinen Geschäftsanteil an der Fa. WR-GmbH um den Abtretungspreis von ATS 2.100.000,-- an Herrn Mag. St veräußert…
…sei. Laut dem AfA-Verzeichnis handle es sich bei dieser Anlage um eine stille Beteiligung an der ÖH. Nur notwendiges Betriebsvermögen könne in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 einbezogen werden. Die Beteiligung an einer Ökowärme GmbH stelle aber kein notwendiges Betriebsvermögen dar…
…der Veräußerung einer Beteiligung des Bw. der Höhe nach. Mit Abtretungsvertrag vom 5. April 1995 hat der Bw. seinen 50%-igen, einer mit dem Betrag von ATS 125.000,- eingezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von ATS 250.000,- entsprechenden Geschäftsanteil an der WR-GmbH um den…
…n und zwischen einer GmbH und dem/n Gesellschafter-Geschäftsführer/n (vgl. Doralt/Renner, § 2 Tz 159/2, mit Judikaturnachweisen). A) Fest steht im gegenständlichen Fall, dass der Gehaltsaufwand der Bw. hinsichtlich des bei ihr als Gesellschafter-Geschäftsführer tätigen A (seine Beteiligung an der Bw…
…in Bosnien) einer neuen Rechtsform zu bedienen. Vor allem habe man sich aber durch die gewählte Gestaltung die Werbekostenbeiträge an die Händlervereinigung erspart, da das Einzelunternehmen des Bw. - im Gegensatz zur GmbH - nicht Mitglied dieses Zusammenschlusses von Elektrohandelsbetrieben sei. Zur Argumentation der Beteiligung des Einzelunternehmens…
…0272). Die Gesellschaftsteuerpflicht knüpft sich anders als in den Fällen des § 5 Abs. 1 Z 1 KVG nicht an die Art der Beteiligung (z.B. die Position eines Aktionärs oder eines Gesellschafters einer GmbH), sondern daran, ob der Beteiligte (sei es z.B. als stiller…
…davon ausgeht, dass die gegenständliche Beteiligung notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens des Bw. wäre, was der Bw. behauptet und die BP bestreitet, wäre jener Teil der Abschreibung, der auf die noch nicht eingezahlte Einlage entfällt, jedenfalls nicht abschreibbar. Sind doch die Gesellschafter einer GmbH verpflichtet, diese…
…worden seien, für die keine Lohnkonten geführt worden seien. Der Beschuldigte sei vom Masseverwalter schriftlich als einer der faktischen Machthaber der GmbH bezeichnet worden und sei daher als solcher für die im Spruch genannten Tatbestände verantwortlich gewesen. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass das…
…Gesellschafter einer GmbH als unechte stille Gesellschafter, dann muss die Vereinbarung die Voraussetzungen wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen erfüllen, auch wenn keine familiären, sondern nur gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen…
…Abs. 1 Z 19 UStG 1994 anwendbar. So können z. B. ärztliche Leistungen einer arbeitsmedizinischen GmbH steuerfrei belassen werden. Diese Auslegung gilt auch für die berufsspezifischen Leistungen der anderen im § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 aufgezählten (arztähnlichen) Berufe. Da aber die Bw. keine…
…wenn zwischen diesem und denjenigen, an dem die Beteiligung besteht, enge wirtschaftliche Beziehungen bestünden. Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft würden als typische Beispiele für notwendiges Betriebsvermögen angesehen. Das sei im konkreten Fall gegeben. Der Bw. sei an der X GmbH-X Ltd. zu 29% beteiligt…