…zu seinem elterlichen (Familien-) Wohnsitz U., entstanden sind. Zu Recht wies das Finanzamt im Vorlagebericht vom 16. April 2008 ergänzend darauf hin, dass Familienheimfahrten zum Besuch der Eltern bzw. Fahrten eines allein stehenden Arbeitnehmers, der bei seinen Eltern wohnt, ausschließlich der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen…
…Beginn an eine Wohnmöglichkeit in Wien zur Verfügung gestellt wurde, sind die Fahrten zu seinen Eltern auf jeden Fall dem Privatbereich zuzurechnen. Fahrtkosten eines allein stehenden Arbeitnehmers zum Besuch der Eltern sind grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl. VwGH 18.12.1997…
…am Beschäftigungsort entstehen. Die Aufwendungen für Familienheimfahrten und der doppelten Haushaltsführung sind nur dann abzugsfähig, wenn eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann. Fahrtkosten zum Besuch der Eltern fallen bei unverheirateten Arbeitnehmern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen (sog abgeleiteter Wohnsitz), unter das Abzugsverbot…
…worden. Der Bruder sei zwischenzeitig ausgezogen und wohne in W, S-Gasse 13A/16. Dass Bruder und Schwester eine Wohnung geteilt haben, war von vornherein nicht auf Dauer ausgelegt, sondern erkläre sich gerade aus dem Umstand heraus, dass es sich um das ehemalige "Elternhaus" handle…
…untergeordneter Bedeutung, dass die Tragung von Kosten für den Familienwohnsitz W nicht nachgewiesen wurde und nach dem telefonisch erstatteten Vorbringen mangels Belege und Abwicklung über Konten ein Geldfluss nicht nachweisbar ist. 2. Pendlerpauschale Das Land Oberösterreich hat bei der Gehaltsabrechnung vom 1.5. bis 30…
…Ausbildungs- bzw. Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sein wird (zB der Besuch einer auswärtigen Skihandelsschule, obwohl sich eine Handelsschule im Einzugsbereich befindet; VwGH 11. 5. 1993, 91/14/0085). Welche Ausbildung einem Kind zusteht, bestimmt sich nicht nach der beruflichen und gesellschaftlichen Stellung der Eltern. Soweit die…
…aber weg, wenn der Berufungswerber im Haus der Eltern wohnt. Darüber hinaus sind Fahrten zum Besuch der Eltern bzw. Fahrten eines allein stehenden Arbeitnehmers zum Eltern- und somit zum gemeinsamen Wohnsitz ausschließlich der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnen und fallen unter das Abzugsverbot des § 20…
…nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über kein eigene Wohnung verfüge und der Besuch der Eltern nicht als Familienheimfahrt zu werten sei. Mit Eingabe vom 21. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 25. Juni 2002, erhob der Bw. gegen den…
…Insbesondere sieht der Verwaltungsgerichtshof auch in Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige sich um ihre nächsten Angehörigen kümmern, sie besuchen und mit ihnen ausgehen, keine Außergewöhnlichkeit und versagt derartigen Aufwendungen die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt insbesondere auch für die Besuche von altersbedingt behinderten…
…Besuch einer Internationalen Schule habe sichergestellt werden können, dass die Kinder im Falle eines beruflich bedingten Umzuges ihre Schulausbildung ohne grobe Beeinträchtigung fortsetzen hätten können. Es träfen somit jene Voraussetzungen zu, nach welchen in den Urteilen des VwGH eine sittliche bzw. rechtliche Verpflichtung der Eltern…
…86/14/0165; VwGH 22.4.1986, 84/14/0198)". Anzahl der Familienheimfahrten in Randziffer 355: "Voraussetzung ist, dass der allein stehende Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine Wohnung verfügt; der Besuch der Eltern ist nicht als Familienheimfahrt zu werten. Sind wöchentliche bzw. monatliche Familienheimfahrten…
…für den Besuch des Lycee Francais als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht worden sind, und das Finanzamt mangels Zwangsläufigkeit die Anerkennung des Schulgeldes als außergewöhnliche Belastung verweigerte, Folgendes ausgeführt (29.9.2004, 99/13/0182): "Gemäß § 37 Abs. 7 Z. 1 EStG 1988 in der Fassung…
…rechtswidriger Weise zuerkannt wurden, so bedeutet das nicht, dass dies auch im Jahr 2006 in rechtswidriger Weise der Fall sein muss. Die Fahrtkosten zum Besuch der Eltern fallen bei unverheirateten Arbeitnehmern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen (sog. abgeleiteter Wohnsitz), unter das Abzugsverbot…
…0475-K/02), wobei der Grund für den Besuch der Eltern dabei nicht von Bedeutung ist. Diese Aufwendungen fallen daher schon als solches nicht unter den Begriff der Familienheimfahrten und sind daher vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Aus dem gesamten Vorbringen des Bw. kann nicht abgeleitet werden…
…dortigen spezifischen Sprachenzweig Italienisch besuche, der in dieser Ausprägung (Deutsch, Latein, Englisch, Italienisch) IN X nicht angeboten werde. Ein Schulwechsel, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Matura sei nicht zumutbar. Eine weitere Unzumutbarkeit liege in dem Umstand, dass die Eltern der Ehegattin bereits sehr betagt…
…dass auch die mit der Nutzung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen vom Steuerpflichtigen zu bestreiten sind und er über einen Hausrat verfügt. Fahrten zum Besuch der Eltern bzw. Fahrten eines allein stehenden Arbeitnehmers den Eltern und somit zum gemeinsamen Wohnsitz sind ausschließlich der privaten Lebensführung des…
…000,00 | 16.452,00 Mit Einkommensteuerbescheid 1997 verweigerte das Finanzamt (FA) die Anerkennung der als "Familienheimfahrten" geltend gemachten Werbungskosten iHv. insgesamt 135.228,00 S mit der Begründung, dass Fahrtkosten eines allein stehenden Arbeitnehmers zum Besuch der Eltern der privaten Lebensführung zuzurechnen seien…
…Kosten des Haushaltes überwiegend von der Berufungswerberin getragen würden. Nach den Darstellungen besitzt also die Berufungswerberin in Wartberg keine eigene Wohnung. Fahrtkosten zum Besuch der Eltern (oder wie hier Besuch der Mutter und Schwester) stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl…
…und gleichen Berufsaussichten" könne ihre Tochter nicht an einer im Wohnort oder im Nahbereich gelegenen Schule absolvieren. Der Besuch der High School in Tennessee wäre deshalb vorgenommen worden, da dort die Unterrichtsfächer in Englisch unterrichtet würden und ihre Tochter ihre Sprachkenntnisse im Alltag erproben könne…
…Der Aufwand für doppelte Haushaltsführung sei daher gemäß § 16 EStG 1988 nicht als Werbungskosten zu gewähren gewesen. Für die Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten sei ebenfalls von einem im gegenständlichen Fall nicht vorhandenen Familienwohnsitz auszugehen. Der Besuch der Eltern sei nicht als Familienheimfahrt zu werten…