… 1094 ABGB mit Willenseinigung der Vertragspartner perfekt. Der Bestandvertrag ist ein Konsensualvertrag, der mit der Einigung über Bestandsache und Bestandzins als Preis der Gebrauchsüberlassung zu Stande kommt. Das Bestandverhältnis setzt also begrifflich eine Sache voraus, die sein Gegenstand ist und die in die tatsächliche Gewalt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der EZF, ADR, vertreten durch Dr. Wolfgang Halm, 1090 Wien, Berggasse 10, vom 4. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Amtsdirektorin Elisabeth Gürschka, vom 26. Jänner 2005 betreffend…
…Bw. die Verpflichtung die Bestandsache zu Wohnzwecken auszubauen (was für sich alleine grundsätzlich noch nicht der Anwendung der Sondervorschrift des § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz GebG entgegenstehen mag). Doch erhält die Bw. die Bestandsache im gegenständlichen Fall nicht unmittelbar zu Wohnzwecken übertragen, vielmehr…
…muss, um in den Gebrauch der Bestandsache zu gelangen. Als Bestandzins sind also alle jene Leistungen anzusehen, die der Bestandnehmer für die Nutzung des Bestandobjektes aufwendet oder künftig aufwenden muss. Nach ständiger Judikatur des VwGH sind Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen (vgl…
…Preis erhält", folgt, dass auch Verträge die nach der zivilrechtlichen Begriffsbestimmung nicht zu den Bestandverträgen zählen, bei denen aber die Überlassung einer Bestandsache für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit gegen Entgelt den Vertragsgegenstand darstellt, der Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG unterliegen. Diese Verträge weichen…
…die Auffassung, dass Ausmalarbeiten keine Übernahme von Verpflichtungen darstellen, die der Sicherung, der Erhaltung der Bestandsache oder der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsmäßigen Gebrauches dieser Sache dienen, sondern vielmehr der Zustandserhaltung im Sinne des §1109 ABGB. Weiters vertrat der unabhängige Finanzsenat die Auffassung, dass die…
…keine Übernahme von Verpflichtungen darstellen, die der Sicherung, der Erhaltung der Bestandsache oder der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsgemäßen Gebrauches dieser Sache dienen, sondern vielmehr der Zustandserhaltung im vorgenannten Sinne. Es handelt sich hie bei um keine gebührenrechtlich relevante Nebenleistung. 2. Wärmeenergiebezugsvertrag Der Begriff des…
…keinerlei Kosten erwachsen die auf den Mieter überwälzt werden könnten. Der Abschluss der Versicherung stelle keine Verpflichtung des Mieters dar, um in den Genuss der Bestandsache zu kommen, sondern allenfalls eine vertragliche Nebenvereinbarung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Dezember 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen.…
…Leistungen zählen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet habe, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen. Betriebskosten seien in die Bemessungsgrundlage der Bestandsvertragsgebühr einzubeziehen. Eine allfällige Abdeckung von besonderen Aufwendungen aus vereinbarten Betriebskosten nehme den Betriebskosten nicht den Charakter. Ein…
…dass auch gemischte Verträge, die nach der zivilrechtlichen Begriffsbestimmung nicht zu den Bestandverträgen zählen, bei denen aber die Überlassung einer Bestandsache für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit gegen Entgelt den Vertragsgegenstand darstellen, der Gebühr nach § 33 TP 5 GebG unterliegen. Zu einem als "Dienstleistungsvereinbarung" bezeichneten…
…auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren verteilt abgeschrieben; die Abschreibung beträgt somit jährlich ATS 512.938,90. Die Abschreibung richtet sich bei aktivierungspflichtigen Aufwendungen, die der Mieter auf die Bestandsache gemacht hat, nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Investition, höchstens aber auf die voraussichtliche Dauer des…
…die Fruchtgenussberechtigte alle Betriebsausgaben, öffentlichen Abgaben, Reparatur- und Instandhaltungskosten tragen und trete diese in den bestehenden Bestandvertrag ein. De facto fallen keinerlei Ausgaben für diese Bestandsache an, weil laut Bestandvertrag die Pächter "außer dem Bestandzins auch die Betriebskosten und öffentlichen Abgaben iSd §§ 21 ff MRG…
…dass auch gemischte Verträge, die nach der zivilrechtlichen Begriffsbestimmung nicht zu den Bestandverträgen zählen, bei denen aber die Überlassung einer Bestandsache für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit gegen Entgelt den Vertragsgegenstand darstellen, der Gebühr nach § 33 TP 5 GebG unterliegen. Zu einem als "Dienstleistungsvereinbarung" bezeichneten…
…Annahmestelle) laut beiliegendem Plan der einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. .... (5) Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die tatsächliche und/oder rechtliche Tauglichkeit der Bestandsache zu dem vom Mieter beabsichtigten Verwendungszweck sowie für sonstige - nicht ausdrücklich bedungene - Eigenschaften des Mietobjekts. Es obliegt dem Mieter…
…dass auch gemischte Verträge, die nach der zivilrechtlichen Begriffsbestimmung nicht zu den Bestandverträgen zählen, bei denen aber die Überlassung einer Bestandsache für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit gegen Entgelt den Vertragsgegenstand darstellen, der Gebühr nach § 33 TP 5 GebG unterliegen. Ein Bestandvertrag kommt als Konsensualvertrag…
…ABGB³, Rz 4 zu § 1096, richtet sich die Brauchbarkeit der Bestandsache nach dem Vertragszweck, sie muss eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt; dabei ist mangels anderer Vereinbarungen eine mittlere Brauchbarkeit anzunehmen (EvBl 1966/371 =…
…Zum "Wert", von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, zählen somit alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 75…
…Zum "Wert", von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, zählen somit alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 75…
…Zum "Wert", von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, zählen somit alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 75…
…Zum "Wert", von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, zählen somit alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechtes an der Bestandsache zu gelangen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 75…