…21-jährige Tochter der Bw. nach einem kurzen Dienstverhältnis bei der Fa. XYZ (vom 1. bis zum 13. März 2010) unstrittig nicht in Berufsausbildung und war laut vorgelegter Bestätigung des AMS vom 18. August 2010 arbeitsuchend iSd § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 vorgemerkt…
… 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. Im gegenständlichen Berufungsfall befand sich der volljährige, im strittigen Zeitraum jedoch noch nicht 21-jährige Sohn der Bw. nach dem Schulabbruch zweifellos nicht in Berufsausbildung und war laut vorliegender Bestätigung des AMS vom 10.02.2004 bis 17.08.2003 arbeitsuchend…
…Kopie der ersten Seite des Rückforderungsbescheides beim Finanzamt ein, mit welcher Berufung gegen den Rückforderungsbescheid erhoben wurde. Sie sei der Meinung, dass die Familienbeihilfe zustehen würde, da ihre Tochter "an 2. Tag in der Woche" die Berufsschule besucht habe und Kurse über das AMS absolvierte…
…Rede stehende Bestätigung zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde. Nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 knüpft sich der Anspruchsgrund der Meldung beim AMS nämlich zwingend an die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen. Wird diese Bestätigung nicht vorgelegt…
…Tochter des Berufungswerbers für die Zeit vom Jänner 2008 bis Juli 2008 in Höhe von insgesamt € 1.670,20 unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Die Tochter habe die Schulausbildung mit 1.12.2007 abgebrochen und es sei auch keine Bestätigung…
…Anspruch auf Familienbeihilfe an das Finanzamt zurück. Diesem war eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice betreffend den beihilfenvermittelnden Sohn über die Zeiten der Vormerkung zur Arbeitssuche beigelegt. Da im Zeitraum Jänner 207 bis Juli 2008 keine durchgehende Vormerkung bescheinigt wurde, forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 15…
…Vorliegen dieser Voraussetzungen durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Das Vorliegen der in § 2 Abs. 1 lt. f FLAG 1967 genannten Voraussetzungen und somit auch der Nachweis durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice sind unabdingbar zu erfüllende Merkmale. Laut vorliegender Bestätigung des AMS X…
…vom 25. März 2009 bis 9. Juni 2009 war der Sohn der Bw. nicht als Arbeit suchend vorgemerkt. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die im Akt befindlichen Unterlagen (Bestätigung des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche vom 28. August 2009, Entlassungsbestätigung der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 19. Jänner…
…Weil der Sohn des Berufungswerbers laut vorgelegter Bestätigung beim Arbeitsmarktservice nur in der Zeit vom 26.5.2000 bis 26.6.2000 als arbeitslos vorgemerkt gewesen sei, bestehe nur für die Monate Mai und Juni 2000 ein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der dagegen eingebrachten Berufung…
…Bezüge war und gerne noch fünfmal zum AMS gepilgert wäre, um sich darüber eine Bestätigung ausstellen zu lassen, wenn er gewusst hätte, dass er das hätte tun müssen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen…
…bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind. Diesen Nachweis der Registrierung seines Sohnes beim Arbeitsmarktservice vermochte der Bw. nicht zu erbringen. Erst durch diese Registrierung ist eine Betreuung durch das AMS gewährleistet, wobei die zu betreuende Person dem AMS uneingeschränkt für Vermittlungen…
…von Februar 2007 bis Dezember 2007 kein Einkommen bezogen habe. Daher sei der Berufung stattzugeben sei. In der abweislichen Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass der Sohn der Bw. laut Bestätigung des AMS in der Zeit vom 1. Februar bis 8. März 2007, vom 30…
…dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Ihre Tochter M absolvierte im Zeitraum September 2005 bis Juli 2006 die AMS-Schulungen "In die Integrative Berufsausbildung" (IBA…
…vor: Bestätigung des AMS vom 21. Juni 2007, laut der J. vom 30. August 2006 bis 26. November 2006 und vom 29. November 2006 bis 28. Februar 2007 als Arbeit suchend vorgemerkt ist; Bezugsbestätigung vom 21. Juni 2007 über eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes…
…müsse. Weiters legte der Bw. eine Bestätigung der ppc training Rath & Artner GmbH vor, gemäß der die Tochter vom 1.12.2007 bis zum 31.7.2008 den Kurs "Mädchen entscheiden" (WAFF und AMS) besuchen werde sowie eine Vormerkungsbestätigung des AMS, mit welcher bestätigt wurde…
…Anspruch auf Familienbeihilfe nach leg. cit. nicht mehr bestand - hat sie für den Streitzeitraum (und darüber hinaus) eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhalten. Mit dem Bezug dieser Beihilfe ist aber ein Anspruch auf Familienbeihilfe (Kinderabsetzbetrag) verwirkt. Die im Streitzeitraum erhaltene Familienbeihilfe…
…609 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Im vorliegenden Fall war die Tochter der Bw. vom 2. März bis 14. Juni 2004 beim AMS als arbeitssuchend gemeldet. Laut…
…Bw. darstellen würden. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Bw. ein, dass aufgrund ihrer Tätigkeit als Beraterin des AMS ein ständiges Neu- bzw. Wiedereinstellen auf eine andere Person und deren Wünsche und Probleme erforderlich sei. Sie habe sich daher aus Eigenem dazu entschlossen, die…
…Die streitgegenständliche Beihilfe wurde vom AMS mit der Zweckwidmung "B. zur Deckung des Lebensunterhaltes" gewährt (siehe Bestätigung des AMS vom 14.8.2003, Bl. 21 d. VA-Aktes 2003). Die Bestimmungen des Arbeitsmarktsförderungsgesetzes sehen neben der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ausdrücklich auch Beihilfen (B…
…Nr. 609) haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservice/Schwechat vom 31.01.2008 war C... im Zeitraum November 2005 bis August 2007 beim AMS in Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt…