…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. An eine im Firmenbuch bereits gelöschte GmbH gerichtete Bescheide ergehen daher grundsätzlich…
…bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung des Prüfungsorgans zur Vornahme einer abgabenbehördlichen Prüfung im Firmenbuch gelöscht gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 39 Abs. 1 Firmenbuchgesetz (FBG), BGBl. Nr. 10/1991 in der Fassung BGBl. Nr. 74/1999, ist jede in das Firmenbuch einzutragende…
…Boden war nach Ansicht der Betriebsprüfung auch bei der Firma A_ bereits notwendiges Betriebsvermögen. Die stillen Reserven des Grund und Bodens wurden bisher nicht erklärt. Der Grund und Boden wurde bisher nicht erklärt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung liegt im Jahr 2001 bezüglich des Grund und…
…der GmbH bei der C-Bank und sei daraus ersichtlich, dass er trotz schwieriger Zeit versucht hätte, das Finanzamt, die Krankenkasse, Lieferanten, Löhne, Versicherungen usw. ungefähr zu gleichen Teilen zu befriedigen. Wegen Kündigung des Vorgeschäftsführers hätte er im Übrigen bereits bei seiner Geschäftsführerbestellung im Herbst…
…Folgende Umstände sind bei der rechtlichen Würdigung zu berücksichtigen: a. Die Bw. (Muttergesellschaft) wurde zum 30. Juni 2001 mit der Tochtergesellschaft verschmolzen (Generalversammlungsbeschluss und Verschmelzungsvertrag vom 23. Oktober 2001). Die Firma der Bw. wurde am 17. November 2001 im Firmenbuch gelöscht (Antrag auf Löschung vom…
…geändert wurde und die mittlerweile im Firmenbuch amtswegig gelöscht wurde - kurz GMBH), Herr A und Herr B mit der Bw (der nunmehrigen Berufungswerberin, kurz Bw.) einen Schuld- und Pfandbestellungvertrag ab. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren Herr A und Herr B die einzigen Gesellschafter der GMBH…
…Abgabenbehörde nicht, ein stetes Anwachsen des Abgabenrückstandes zu verhindern. Infolge Löschung der Firma im Firmenbuch per 17. November 2007 steht fest, dass die Abgaben bei der KEG uneinbringlich sind und die Einbringung der noch aushaftenden Abgabenschuld nur durch Geltendmachung der Haftung gegenüber der Bw. möglich…
…wurde dieser Konkurs aufgehoben. Am 27. Februar 2004 wurde die Gesellschaft im Firmenbuch amtswegig gelöscht. Mit Bescheid vom 11. Oktober 2000 wurde der Bw. nach § 9 iVm. § 80 BAO zur Haftung für bei der T-GmbH rückständige, nicht mehr einbringliche Abgaben iHv. 623.677,00…
…dass bei der Gesellschaft eine abgabenbehördliche Prüfung stattfinde. Damit hätte jeder Beteiligte die Möglichkeit gehabt, seine ihm gesellschaftsvertraglich bzw gesetzlich eingeräumten (Informations-)Rechte in Anspruch zu nehmen. Jeder Beteiligte hätte im Wissen über diese Vorgänge um Zustellung aller Feststellungsbescheide direkt an ihn selbst ersuchen können…
…die Rechnungsausstellung bestritten. Der Betriebsprüfer schloss aus Nichtvorhandensein von Personal bei der geschäftsherrin2 zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Know-how; der Beurteilung der nach Urgenzen vorgelegten Dokumentationen des zugekauften Know-how, welche sich als Kopien aus Büchern, im Internet frei zugängliche Fachartikel, frei zugänglichen Publikationen…
…ein neuer (späterer) Bescheid nicht im Sinne des § 274 BAO "an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen" Nichtbescheides treten. Am 25. Jänner 2012 fand - wie beantragt - die mündliche Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat statt. B) Zur 2. Geschäftsherrin ist aus dem Firmenbuch ersichtlich: Am 2…
…ein neuer (späterer) Bescheid nicht im Sinne des § 274 BAO "an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen" Nichtbescheides treten. Am 25. Jänner 2012 fand - wie beantragt - die mündliche Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat statt. B) Zur 1. Geschäftsherrin ist aus dem Firmenbuch ersichtlich: Am 10…
…aufgehoben. Am 14. September 2010 wurde die Firma der Bw. gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht. Die Bw. war auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nie dazu in der Lage, die auf den Verrechnungskonten ausgewiesenen Forderungen der Gesellschafter zu tilgen. Eine Verrechnung von Zinsen…
…worden, was wie erwähnt, bei Bescheiderstellung noch nicht zu erkennen gewesen sei. Auch der Umstand, dass das vorübergehend gültige und rückwirkend komplett ungültige Anschaffungsgeschäft im Firmenbuch eingetragen worden sei, sei nur eine vorläufige Rechtsfolge die auch nachträglich als ungültig gelöscht bzw. korregiert worden sei. Folgerichtig…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. An eine im Firmenbuch bereits gelöschte GmbH gerichtete Bescheide ergehen daher grundsätzlich…
…Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch nach der Rechtsprechung des OGH konstitutiv auch der Wegfall der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft verbunden (vgl. OGH 20.5.1999, 6 Ob 330/98t; OGH 28.6.2007, 3 Ob 113/07z), sodass an eine im Firmenbuch gelöschte juristische Person…
…Gesellschaft im Firmenbuch nach der Rechtsprechung des OGH konstitutiv auch der Wegfall der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft verbunden (vgl. OGH 20.5.1999, 6 Ob 330/98t; OGH 28.6.2007, 3 Ob 113/07z), sodass in diesem Fall an eine im Firmenbuch gelöschte juristische…
…Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. VwGH vom 28. Juni 2007, Zl. 2006/16/0220, und vom 17. Dezember 1993, Zl. 92/15/0121). Der gegenständliche Bescheid ist daher an den ehemaligen Geschäftsführer der bereits im Firmenbuch gelöschten Gesellschaft zuzustellen. Wien, am 25. Juni 2009
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. An eine im Firmenbuch bereits gelöschte GmbH gerichtete Bescheide ergehen daher grundsätzlich…
…Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. VwGH vom 28. Juni 2007, Zl. 2006/16/0220, und vom 17. Dezember 1993, Zl. 92/15/0121). Der gegenständliche Bescheid ist daher an den ehemaligen Geschäftsführer der bereits im Firmenbuch gelöschten Gesellschaft zuzustellen. Wien, am 19. Mai 2009