…Der Bescheidberichtigung fehle somit die gesetzliche Grundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die zitierte Bestimmung…
…kundgemachte Gesetz demnach bis zu seiner Aufhebung ungeachtet der Möglichkeit seiner Verfassungswidrigkeit anzuwenden hat, bildet dieses auch den Rahmen für die Beurteilung der zur Bescheidberichtigung nach § 293 b BAO berechtigenden offensichtlichen Unrichtigkeit einer Rechtsauffassung. Liegen die Voraussetzungen des § 293 b BAO für eine Berichtigung vor…
…Bw. sei ein mit 19. Dezember 2008 datierter Einkommensteuerbescheid ergangen, in dem nur die englischen Kapitaleinkünfte angeführt gewesen seien. Aus Judikatur und Literatur ergäbe sich, dass eine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten bei durchgeführtem Vorhalteverfahren nicht vorliegen könne (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urz BAO, Manz bzw…
…eingebracht: Die durchgeführte Berichtigung gemäß § 293 b BAO sei nur bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung möglich. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne dies jedoch nur dann der Fall sein, wenn diese Unrichtigkeit ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich bzw. ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich…
…Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO. In der Begründung führte die Berufungsführerin im Wesentlichen aus: "Gemäß § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…
…für eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gegeben ist (vgl. UFS, 27.03.2010, RV/1268-L/08). Gem. § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…
…Jahresfrist bei Ergehen der bekämpften Berichtigungsbescheide bereits abgelaufen gewesen sei. Da von Seiten der Bescheidbehörde keine Rechtsfrage zu klären gewesen sei, liege zudem keinesfalls die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen vor. Eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage des § 293b BAO sei deshalb ebenfalls unzulässig. Bei…
…vielmehr nur, ob die - offenbar ungeprüfte - Übernahme dieses Ansatzes bzw. die dementsprechende Berücksichtigung als Werbungskosten in den Einkommensteuerbescheiden eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zulässt. Nach dem angesprochenen § 293b BAO kann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…
…die Jahre 1998 und 1999 nur mittelbar auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den diese Jahre betreffenden Abgabenerklärungen, unmittelbar jedoch auf die unrichtige Rechtsansicht der Abgabenbehörde zurückzuführen. Daher lagen für diese beiden Jahre die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die gem. § 293b BAO vorgenommene Bescheidberichtigung nicht vor. …
…Sachwirklichen so deutlich, dass dies eben ohne nähere Untersuchungen ( im Rechtsbereich) und ohne Erhebungen (im Tatsachenbereich) deutlich zu erkennen, also offen zu sehen (offensichtlich) ist. (Nur) solche Unrichtigkeiten sind nach § 293 b BAO berichtigungsfähig. Im konkreten Fall beabsichtigt das Finanzamt plötzlich den Verlustausgleich gemäß § 23…
…des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. In der Bescheidbegründung gehe man auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die detaillierte Offenlegung der Bw. nicht ein. Es werde nur ausgeführt, dass nicht auf den Erklärungszeitpunkt, sondern auf die maßgebliche Rechtsauffassung bei Bescheiderlassung (hier 4…
…Zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Berichtigungsvoraussetzungen sei festzustellen, dass eine Berichtigung gemäß § 293b BAO nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten der Abgabenerklärung möglich sei. Vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen seien keine solchen offensichtlichen Unrichtigkeiten und würden daher außerhalb des Tatbestandes des § 293b BAO liegen. Es genüge, dass eine…
…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, regte der Bw. nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für das…
…im Regelfall aus der Nicht-Offenlegung entscheidungsrelevanter Umstände resultieren und diesfalls bei Entdeckung eine Wiederaufnahme (§ 303 BAO) in Betracht kommen wird (Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage, § 293b BAO). Aus angeführten Gründen liegen in gegenständlichem Fall für das Jahr 2001 keine offensichtlichen Unrichtigkeiten im Sinne des …
…gewährt werden. Bei der anzustellenden Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit der Vorzug zu geben gewesen. Ein allfälliges behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten für sich spreche nicht gegen die Bescheidberichtigung. Da die steuerlichen Folgen der Unrichtigkeit nicht geringfügig seien…
…den Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO mit im Wesentlichen folgender Begründung ab: Der Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung…
…ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…liege nur ein Dienstverhältnis bei (Arbeitgebername) vor. Bei der zweiten Beschäftigung (Auftraggebername) handle es sich "um eine nach § 109a mitteilungspflichtige Leistung". Diese offensichtliche Unrichtigkeit sei nach § 293b BAO zu berichtigen gewesen. 3. Rechtliche Beurteilung: Zunächst ist zu betonen, dass dem anhängigen Verfahren eine Bescheidberichtigung nach…
…25.10.2012 und gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2010 vom 25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle…
…sei aus der Aktenlage ersichtlich, dass der Arbeitgeber bei Beibehaltung der Adresse den Namen auf AC geändert habe und die seinerzeit abgegebene Erklärung des Bw. nicht mehr berücksichtigt worden sei. Diese offensichtliche Unrichtigkeit sei dem Arbeitgeber überhaupt nicht und dem Bw. erst 2004 aufgefallen und…