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UFSF RV/0146-F/02Bescheidberichtigung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Der Bescheidberichtigung fehle somit die gesetzliche Grundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die zitierte Bestimmung…

UFSW RV/0544-W/03Berichtigung bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…kundgemachte Gesetz demnach bis zu seiner Aufhebung ungeachtet der Möglichkeit seiner Verfassungswidrigkeit anzuwenden hat, bildet dieses auch den Rahmen für die Beurteilung der zur Bescheidberichtigung nach § 293 b BAO berechtigenden offensichtlichen Unrichtigkeit einer Rechtsauffassung. Liegen die Voraussetzungen des § 293 b BAO für eine Berichtigung vor…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…Bw. sei ein mit 19. Dezember 2008 datierter Einkommensteuerbescheid ergangen, in dem nur die englischen Kapitaleinkünfte angeführt gewesen seien. Aus Judikatur und Literatur ergäbe sich, dass eine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten bei durchgeführtem Vorhalteverfahren nicht vorliegen könne (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urz BAO, Manz bzw…

UFSS RV/0108-S/04Die aus der Körperschaftsteuererklärung übernommene Unrichtigkeit in Form eines bereits verrechneten Verlustabzuges ist in Verbindung mit der Aktenlage ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…eingebracht: Die durchgeführte Berichtigung gemäß § 293 b BAO sei nur bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung möglich. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne dies jedoch nur dann der Fall sein, wenn diese Unrichtigkeit ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich bzw. ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO. In der Begründung führte die Berufungsführerin im Wesentlichen aus: "Gemäß § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSK RV/0160-K/11Berichtigung gem. § 293b BAO nur bei Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…für eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gegeben ist (vgl. UFS, 27.03.2010, RV/1268-L/08). Gem. § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…

UFSG RV/0280-G/041. Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR; 2.) Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006Teil 1/2

…Jahresfrist bei Ergehen der bekämpften Berichtigungsbescheide bereits abgelaufen gewesen sei. Da von Seiten der Bescheidbehörde keine Rechtsfrage zu klären gewesen sei, liege zudem keinesfalls die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen vor. Eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage des § 293b BAO sei deshalb ebenfalls unzulässig. Bei…

UFSL RV/0022-L/03Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…vielmehr nur, ob die - offenbar ungeprüfte - Übernahme dieses Ansatzes bzw. die dementsprechende Berücksichtigung als Werbungskosten in den Einkommensteuerbescheiden eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zulässt. Nach dem angesprochenen § 293b BAO kann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…

UFSW RV/1067-W/04Treueprämie einer Gebietskrankenkasse (Bescheidberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2004

…die Jahre 1998 und 1999 nur mittelbar auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den diese Jahre betreffenden Abgabenerklärungen, unmittelbar jedoch auf die unrichtige Rechtsansicht der Abgabenbehörde zurückzuführen. Daher lagen für diese beiden Jahre die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die gem. § 293b BAO vorgenommene Bescheidberichtigung nicht vor. …

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Sachwirklichen so deutlich, dass dies eben ohne nähere Untersuchungen ( im Rechtsbereich) und ohne Erhebungen (im Tatsachenbereich) deutlich zu erkennen, also offen zu sehen (offensichtlich) ist. (Nur) solche Unrichtigkeiten sind nach § 293 b BAO berichtigungsfähig. Im konkreten Fall beabsichtigt das Finanzamt plötzlich den Verlustausgleich gemäß § 23…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 1/2

…des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. In der Bescheidbegründung gehe man auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die detaillierte Offenlegung der Bw. nicht ein. Es werde nur ausgeführt, dass nicht auf den Erklärungszeitpunkt, sondern auf die maßgebliche Rechtsauffassung bei Bescheiderlassung (hier 4…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

…Zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Berichtigungsvoraussetzungen sei festzustellen, dass eine Berichtigung gemäß § 293b BAO nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten der Abgabenerklärung möglich sei. Vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen seien keine solchen offensichtlichen Unrichtigkeiten und würden daher außerhalb des Tatbestandes des § 293b BAO liegen. Es genüge, dass eine…

UFSW RV/4113-W/08Unzulässige Erledigung einer seitens des Bw. erfolgten Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen auf § 293b BAO gestützten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2010

…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, regte der Bw. nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für das…

UFSW RV/1640-W/05Anwendung des § 295a BAO in Zusammenhang mit Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2005

…im Regelfall aus der Nicht-Offenlegung entscheidungsrelevanter Umstände resultieren und diesfalls bei Entdeckung eine Wiederaufnahme (§ 303 BAO) in Betracht kommen wird (Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage, § 293b BAO). Aus angeführten Gründen liegen in gegenständlichem Fall für das Jahr 2001 keine offensichtlichen Unrichtigkeiten im Sinne des …

UFSL RV/1022-L/09Gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b iVm Art. 22 Abs. 3 lit. b DBA-USA 1996 ist eine amerikanische Sozialversicherungspension auf Grund der Befreiungsmethode in Österreich für den Steuersatz der inländischen Einkünfte zu berücksichtigen. Die amerikanische Quellensteuer ist dabei weder als Werbungskosten (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) abzugsfähig, noch anrechenbar nach § 46 EStG oder DBA-USA Anwendbarkeit des § 33 Abs. 11 EStG 1988 vor 2007 über Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009Teil 1/2

…gewährt werden. Bei der anzustellenden Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit der Vorzug zu geben gewesen. Ein allfälliges behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten für sich spreche nicht gegen die Bescheidberichtigung. Da die steuerlichen Folgen der Unrichtigkeit nicht geringfügig seien…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…den Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO mit im Wesentlichen folgender Begründung ab: Der Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung…

UFSW RV/1797-W/04keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…

UFSG RV/0950-G/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Unrichtigkeit infolge fehlender Eintragung einer Mitteilung nach § 109a EStG im dafür vorgesehenen Formularfeld der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…liege nur ein Dienstverhältnis bei (Arbeitgebername) vor. Bei der zweiten Beschäftigung (Auftraggebername) handle es sich "um eine nach § 109a mitteilungspflichtige Leistung". Diese offensichtliche Unrichtigkeit sei nach § 293b BAO zu berichtigen gewesen. 3. Rechtliche Beurteilung: Zunächst ist zu betonen, dass dem anhängigen Verfahren eine Bescheidberichtigung nach…

UFSS RV/0177-S/13Offensichtliche Unrichtigkeit: Gänzlicher Abzug des Pflegegeldes bei Übernahme der Heimkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2013

…25.10.2012 und gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2010 vom 25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle…

UFSL RV/0743-L/05Keine Bescheidberichtigung auf Antrag wegen offensichtlicher Unrichtigkeit iSd § 293b BAO, wenn bei den Veranlagungen 1994 bis 2003 das bis 1993 gewährte Pendlerpauschale nicht mehr berücksichtigt wird, weil die ESt.-Erklärungen und die Beilagen dazu keinerlei Angaben enthalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…sei aus der Aktenlage ersichtlich, dass der Arbeitgeber bei Beibehaltung der Adresse den Namen auf AC geändert habe und die seinerzeit abgegebene Erklärung des Bw. nicht mehr berücksichtigt worden sei. Diese offensichtliche Unrichtigkeit sei dem Arbeitgeber überhaupt nicht und dem Bw. erst 2004 aufgefallen und…