RIS AI
464 Treffer223 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0146-F/02Bescheidberichtigung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Der Bescheidberichtigung fehle somit die gesetzliche Grundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die zitierte Bestimmung…

UFSW RV/0544-W/03Berichtigung bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…kundgemachte Gesetz demnach bis zu seiner Aufhebung ungeachtet der Möglichkeit seiner Verfassungswidrigkeit anzuwenden hat, bildet dieses auch den Rahmen für die Beurteilung der zur Bescheidberichtigung nach § 293 b BAO berechtigenden offensichtlichen Unrichtigkeit einer Rechtsauffassung. Liegen die Voraussetzungen des § 293 b BAO für eine Berichtigung vor…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…Bw. sei ein mit 19. Dezember 2008 datierter Einkommensteuerbescheid ergangen, in dem nur die englischen Kapitaleinkünfte angeführt gewesen seien. Aus Judikatur und Literatur ergäbe sich, dass eine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten bei durchgeführtem Vorhalteverfahren nicht vorliegen könne (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urz BAO, Manz bzw…

UFSS RV/0108-S/04Die aus der Körperschaftsteuererklärung übernommene Unrichtigkeit in Form eines bereits verrechneten Verlustabzuges ist in Verbindung mit der Aktenlage ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…eingebracht: Die durchgeführte Berichtigung gemäß § 293 b BAO sei nur bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung möglich. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne dies jedoch nur dann der Fall sein, wenn diese Unrichtigkeit ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich bzw. ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO. In der Begründung führte die Berufungsführerin im Wesentlichen aus: "Gemäß § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSK RV/0160-K/11Berichtigung gem. § 293b BAO nur bei Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…für eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gegeben ist (vgl. UFS, 27.03.2010, RV/1268-L/08). Gem. § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…

BFG RV/7104174/20141. Berichtigung gemäß § 293b BAO nur auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit 2. Aufhebung gemäß § 299 BAO nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 3. Für Anspruchszinsen besteht Bindungswirkung zu dem Einkommensteuerbescheid.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2015

…nicht an (zB VwGH 30.10.2001, 98/14/0085). Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei der Ermessensübung zu berücksichtigen (UFS 24.04.2006, RV/0399-K/05). Offensichtliche Unrichtigkeiten sind nur dann gemäß § 293b beseitigbar, wenn sie aus Abgabenerklärungen einschließlich der hiezu…

UFSG RV/0280-G/041. Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR; 2.) Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006Teil 1/2

…Jahresfrist bei Ergehen der bekämpften Berichtigungsbescheide bereits abgelaufen gewesen sei. Da von Seiten der Bescheidbehörde keine Rechtsfrage zu klären gewesen sei, liege zudem keinesfalls die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen vor. Eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage des § 293b BAO sei deshalb ebenfalls unzulässig. Bei…

BFG RV/5100784/2012Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus einer Abgabenerklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2015

…für eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit vorliegen. Der Bf. ist der Auffassung, dass der in der ESt.-Erklärung für 2009 erklärte Gewinn aus dem Schuldnachlass im Rahmen eines SRV steuerlich nicht hätte erfasst werden dürfen, weil von einem SRV nur private und…

BFG RV/7103421/2017Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (hier: Forschungsprämie): Forschungsförderungsgesllschafts-Gutachten und offensichtliche Unrichtigkeit bei der Übernahme aus Abgabenerklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2020

…voraus, dass die offensichtliche Unrichtigkeit aus einer Abgabenerklärung übernommen wurde. Weiters hat die sinngemäße Anwendung zur Folge, dass der Abgabenbescheid nur hinsichtlich der offensichtlichen Unrichtigkeit vom Ergebnis der Selbstberechnung abweichen darf (Ritz, SWK 2006, 83f; Ritz, BAO-Kommentar6, 712). Bei auf § 293b gestützten Berichtigungen hat…

UFSL RV/0022-L/03Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…vielmehr nur, ob die - offenbar ungeprüfte - Übernahme dieses Ansatzes bzw. die dementsprechende Berücksichtigung als Werbungskosten in den Einkommensteuerbescheiden eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zulässt. Nach dem angesprochenen § 293b BAO kann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus…

UFSW RV/1067-W/04Treueprämie einer Gebietskrankenkasse (Bescheidberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2004

…die Jahre 1998 und 1999 nur mittelbar auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den diese Jahre betreffenden Abgabenerklärungen, unmittelbar jedoch auf die unrichtige Rechtsansicht der Abgabenbehörde zurückzuführen. Daher lagen für diese beiden Jahre die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die gem. § 293b BAO vorgenommene Bescheidberichtigung nicht vor. …

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Sachwirklichen so deutlich, dass dies eben ohne nähere Untersuchungen ( im Rechtsbereich) und ohne Erhebungen (im Tatsachenbereich) deutlich zu erkennen, also offen zu sehen (offensichtlich) ist. (Nur) solche Unrichtigkeiten sind nach § 293 b BAO berichtigungsfähig. Im konkreten Fall beabsichtigt das Finanzamt plötzlich den Verlustausgleich gemäß § 23…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 1/2

…des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. In der Bescheidbegründung gehe man auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die detaillierte Offenlegung der Bw. nicht ein. Es werde nur ausgeführt, dass nicht auf den Erklärungszeitpunkt, sondern auf die maßgebliche Rechtsauffassung bei Bescheiderlassung (hier 4…

BFG RV/5100763/2010Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…den Erwerb eines Klientenstockes als wesentliche Geschäftsgrundlage durch einen Wirtschaftstreuhänder ein Investitionsfreibetrag nicht gebildet werden dürfe, liege nach den Ausführungen des Gerichtshofes in der Nichtbeachtung dieser Umstände durch das Finanzamt eine offensichtliche Unrichtigkeit, die mit dem Instrument der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO beseitigt werden könne…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

…Zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Berichtigungsvoraussetzungen sei festzustellen, dass eine Berichtigung gemäß § 293b BAO nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten der Abgabenerklärung möglich sei. Vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen seien keine solchen offensichtlichen Unrichtigkeiten und würden daher außerhalb des Tatbestandes des § 293b BAO liegen. Es genüge, dass eine…

BFG RV/5101244/2014Anwendung des § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (Bilanzänderung, Bilanzberichtigung) bei zu Unrecht konsumierten Verlustabzügen (§ 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2018

…daher als offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO fingiert. Eine darauf gestützte Bescheidberichtigung hat allerdings zur Voraussetzung, dass der Steuerwirksamkeit der Korrektur ausschließlich die eingetretene Verjährung entgegensteht. Dies bedeutet, dass eine auf § 4 Abs. 2 iVm § 293b BAO gesetzte Änderung eines rechtskräftigen Bescheides nur dann in…

UFSW RV/4113-W/08Unzulässige Erledigung einer seitens des Bw. erfolgten Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen auf § 293b BAO gestützten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2010

…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, regte der Bw. nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für das…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung § 293b BAO ist auch bei Übernahme von Unrichtigkeiten bei elektronischen Erklärungen zulässig. Nach § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Voraussetzung ist…

BFG RV/5100538/2020Wiederaufnahme des Verfahrens nach Erlassung von § 293b BAO-Bescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2021Teil 1/2

…Schweiz zwar erklärt, aber in einer falschen Spalte der Erklärung eingetragen wurden. Daher beruht die Rechtswidrigkeit dieser Bescheide auf der Übernahme von einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen und die Bescheidberichtigung musste nach der zitierten Gesetzesstelle erfolgen." b. Mit Schreiben vom 29. März 2017 wurde…