…von einem Elternteil) die Beschäftigung ausgeübt wird. Es gilt somit das sogenannte Beschäftigungslandprinzip, wobei auch Selbständige von den Bestimmungen der VO 1408/71 erfasst sind. Für den vorliegenden Fall hat Griechenland als Beschäftigungsland die Familienleistungen zu tragen, da der Kindesvater als Familienerhalter seine selbständige Beschäftigung…
…ihr Gatte der VO EWG 1408/71. Diese besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht. Gemäß Artikel 86 der VO (EWG) Nr. 574/72 hat ein Arbeitnehmer für den Bezug von Familienleistungen nach Artikel 73 Abs.1 der Verordnung, gegebenenfalls über seinen Arbeitgeber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Stefan Eigl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lederergasse 33b, vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 24. April 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 27. August 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Juli 2009, betreffend die Rückforderung der - für das Kind L, für den Zeitraum vom 1. Jänner 2006 bis 30. September 2007, - und…
…keine Betriebsstätte gehabt habe. Ihre nunmehrigen Angaben, sie habe den Lebensmittelpunkt in Salzburg gehabt, erscheinen daher unglaubwürdig. Für die Auszahlung der Familienbeihilfe gelte das Beschäftigungslandprinzip, wonach für die Auszahlung von Familienleistungen jenes Land zuständig sei, in dem eine Beschäftigung ausgeübt werde. Da sie ihren Angaben…
…13 Abs. 1 lit. a der genannten Verordnung als Beschäftigungsland anzusehen ist. 4.3 Rechtlich folgt daraus, dass die Gewährung von Familienleistungen Spanien obliegen würde und daher ein inländischer Familienbeihilfenanspruch auch auf Gemeinschaftsrecht nicht gestützt werden kann. 5. Was den behaupteten gutgläubigen Verbrauch der Familienbeihilfe…
…Damit ist aber auch Spanien nach Art. 13 Abs. 1 lit. a der genannten Verordnung als Beschäftigungsland anzusehen (sh. hierzu VwGH 25.1.2006, 2006/14/0105). 3.3 Rechtlich folgt daraus, dass die Gewährung von Familienleistungen Spanien obliegen würde und daher ein inländischer Familienbeihilfenanspruch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold KEG, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe von 1. April 2006 bis 31. August 2006 entschieden: Die Berufung wird…
…oder sich dort aufhält." 5. Personen, für die die Verordnung gilt, unterliegen somit prinzipiell den Rechtsvorschriften nur eines EU-Staates. Grundsätzlich gilt hier vorrangig das Beschäftigungslandprinzip, d.h. ein Arbeitnehmer oder Selbständiger (oder auch ein Arbeitsloser oder Rentner, der Leistungen nach den Bestimmungen eines EU…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 18. Februar 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. Jänner 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind xy für den Zeitraum vom 1…
…eine im Recht dieses Mitgliedsstaats vorgesehene Leistung, sofern sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Die Eltern der Bw. leben unbestritten in MS und das "Beschäftigungsland" des Vaters ist MS. Der geforderte grenzüberschreitende Bezug wird im Berufungsfall dadurch hergestellt, dass der unterhaltsverpflichtete und den Unterhalt…
…fragte - dennoch ich darüber schon vor Jahren informierte. Erst am 15.9.00 wurde nach seinem Beschäftigungsland gefragt. Nun nochmals: Immer war ich Antragsteller und ich habe den Wohnsitz erst am 28.11.00 in Wien aufgegeben. Es bleibt daher absolut unverständlich, warum ich Gelder…
…Studium betreibe, sei für den Familienbeihilfenanspruch nach dem Beschäftigungslandprinzip der polnische Staat zuständig. Mit undatiertem Schreiben (eingegangen am 09.07.2010 beim Finanzamt Wien 2/20/21/22) erhob die Bw Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 17.06.2010 und begründete diese ua damit, dass…
…ist vorweg festzuhalten, dass die Bestimmungen der VO(EWG) 1408/71 im Zusammenhang mit der Festlegung des Staates, der für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig ist, grundsätzlich vom Beschäftigungslandprinzip ausgehen und somit der Wohnsitz der Kinder (und des Behilfenbeziehers) keine entscheidende Bedeutung hat. Auch ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 28. Februar 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für die Monate Februar und Dezember 2010…
…andere Elternteil, der Ehegatte der Berufungswerberin, in Italien keine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ausübt, hat nach Artikel 73 der Verordnung Österreich als Beschäftigungsland der Berufungswerberin die Familienleistungen (vorrangig) zu erbringen. Der Berufung war daher, wie im Spruch geschehen, Folge zu geben. Graz, am 2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NZ, 1000Wien, vertreten durch Walpurga Schneider-Kolovratnik, Steuerberater, 1080 Wien, Piaristengasse 18/6, vom 12. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes 4/5/10 vom 13. Oktober 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Abweisung des Antrags auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1. Juli 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als der Antrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 13. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Juli 2007, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen: 1. für das Kind 1, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis…
…Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger hat daher nach den Rechtsvorschriften des "Beschäftigungslandes" Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften dieses Staates auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen…