…habe er auf Grund einer Herzoperation seiner Mutter große familiäre Probleme. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für den Beginn dieser Frist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben (zugestellt) worden ist (vgl…
…29.4.2002 Der Zurückweisungsbescheid vom 29. April 2002 ist vom Finanzamt wie folgt begründet worden: Der Bescheid (Berufungsvorentscheidung) sei am 13. März 2002 ergangen. Die Berufungsfrist habe am 18. April 2002 geendet. Die am 23. April 2002 eingebrachte Berufung habe daher als verspätet zurückgewiesen…
…Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Auf den gegenständlichen Fall umgelegt bedeutet diese Rechtslage, dass auf Grund der Zustellung des Bescheides am (Dienstag, dem) 30. Juni 2009 die einen Monat betragende Berufungsfrist am 30. Juli 2009 endet (vgl. auch Ausführungen in Ritz, Bundesabgabenordnung…
…als Postaufgabedatum den 13. Jänner 2004 aus. Mit Bescheid vom 23. Februar 2004 (Übernahmebestätigung vom 25. Februar 2004) wurde die Berufung der Berufungswerberin gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2000 und 2001 aufgrund des Ablaufes der Berufungsfrist (9. Jänner 2004) zurückgewiesen. Das Finanzamt führte aus, dass die Berufung…
…17. März 2003 eingebrachten Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2001. Zur Begründung führte er aus, dass für den Beginn der Berufungsfrist nicht das Datum der Ausfertigung des Bescheides, sondern das Zustelldatum ausschlaggebend ist. Da der seinerzeitige Bescheid erst in der darauf folgenden Woche zugestellt wurde…
…gründet sich auf die im Akt befindlichen Unterlagen und hinsichtlich des Datums der Zustellung auf die glaubwürdige Angabe des Bw.. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist eine Monat. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen…
…Lage gewesen, die Sendung zu beheben. Damit ist aber die Zustellung rechtsgültig bereits am 9. Juli 2009 erfolgt und die Berufungsfrist wurde damit in Lauf gesetzt. Eine Berufung, die erst im September 2009 erhoben wird, ist bei diesem Fristenlauf als verspätet zu betrachten. Daher war…
…bzw. die Anregung auf Bescheidaufhebung alternativ bzw. zusätzlich den Antrag bzw. die Anregung auf Bescheidrücknahme alternativ bzw. zusätzlich den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist. Nach den Angaben des Bw. ist ihm der strittige Bescheid am 14. September 1998 zugegangen. Der Bw. führte weiters aus, dass…
… 273 Abs. 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Berufungsfrist bis 22.Juli 2005 verlängert worden sei. Das durch Einwurf in den Einwurfkasten des Finanzamtes eingelangte Schriftstück (die Berufung) trage zwar das Datum 22.7.2005 (Freitag), jedoch sei auf…
…2008, betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2005 sowie einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2003 bis 2005 bis zum 9. Juni 2008 zu verlängern. Am 9. Juni wurde neuerlich um Verlängerung der Berufungsfrist ersucht. Mit Schriftsatz vom 26. Juni 2008, am 2. Juli 2008 beim Finanzamt eingelangt, brachte…
…als unwahrscheinlich erscheinen ließen. Entsprechende Umstände hat der Bw aber, wie erwähnt, trotz Aufforderung nicht dargetan. Nachdem die Aktenlage auch keine Hinweise auf eine Verlängerung der Berufungsfrist im Sinne des § 245 Abs.3 BAO enthält, war die Berufung unter den gegebenen Umständen gemäß § 273 Abs…
…nach sind von der Bw. keine Umstände vorgetragen worden, die die Zustellung der Schriftstücke als nicht ordnungsgemäß widerlegen könnten. Gemäß § 109 BAO begann daher die Berufungsfrist am 21. Mai 2007 (Bekanntgabe der Erledigung durch Hinterlegung) und endete gemäß § 245 Abs. 1 erster Satz BAO in…
…27). Der Zurückweisungbescheid (betreffend den Antrag auf Wiederaufnahme des ESt- Verfahrens 2004) und die Berufungsvorentscheidung (betreffend das ESt- Verfahren 2005) wurden am 12. Juni 2009 durch postamtliche Hinterlegung an den Berufungswerber (Bw.) zugestellt. Die einmonatige Berufungsfrist endete daher am 13. Juli 2009 (gemäß § 108 Abs…
…des Verwaltungsgerichtshofes kann ohne aktenmäßigen Nachweis über die Zustellung eines Schriftstückes die Behörde den Lauf der Berufungsfrist nicht mit irgend einem bestimmten Tag als "feststehend" betrachten. So wie es Sache der Behörde ist darüber zu wachen, dass die gesetzliche Berufungsfrist seitens der Partei eingehalten wird…
…für die Zurückweisung wird Ihrerseits angeführt, dass das Schriftstück beim Postamt am 04.06.2010 hinterlegt worden sei und die Berufungsfrist von einem Monat sohin am bezeichneten Tag ( meiner Meinung nach am darauffolgenden Tag) beginnen würde. Hierzu darf ich bemerken, dass ich mich zum genannten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 10. März 2006 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmveranlagung für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Gesetzliche Fristen sind nur dann verlängerbar, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Gesetzlich verlängerbare Fristen sind die Fristen zu Einreichung von Abgabenerklärungen, die Berufungsfrist sowie die Vorlageantragsfrist. Zu den nicht verlängerbaren Fristen gehören auch die Fristen des § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Antrag auf Durchführung der…
…bzw. die Anregung auf Bescheidaufhebung alternativ bzw. zusätzlich den Antrag bzw. die Anregung auf Bescheidrücknahme alternativ bzw. zusätzlich den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist. Nach den Angaben des Bw. ist ihm der strittige Bescheid am 14. September 1998 zugegangen. Der Bw. führte weiters aus, dass…
…bzw. die Anregung auf Bescheidaufhebung alternativ bzw. zusätzlich den Antrag bzw. die Anregung auf Bescheidrücknahme alternativ bzw. zusätzlich den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist. Nach den Angaben des Bw. ist ihm der strittige Bescheid am 14. Dezember 1998 zugegangen. Der Bw. führte weiters aus, dass…
…durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Nach § 109 BAO ist für den Beginn der Berufungsfrist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekanntgegeben worden ist. Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher am Tag von dessen Zustellung.…