…dass der Beginn jedoch 1. April 2004 zu lauten habe. Die vom Bw beim Finanzamt eingebrachte Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 sei mit der Begründung abgewiesen (richtig: zurückgewiesen) worden, dass der Bezugszeitraum nicht zum Bescheidspruch gehöre. Die Universität habe mit Schreiben vom 30.11.2007…
…der Spruch (Teil des Spruches) Anfechtungsgegenstand iSd § 250 Abs. 1 lit. b) BAO sein. Aus den genannten Gründen ist eine ausschließlich gegen die Begründung eines Bescheides gerichtete Berufung als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 20.4.1995, 92/13/0086; 18.11.2003, 2003/14/0083). Gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.G., L., vertreten durch "Alpha" Treuhand Steuerberatungs-GmbH, 3100 St. Pölten, Wiener Straße 3, vom 30. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 18. November 2005 über die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…Höhe nach bekämpft (siehe Berufung vom 3. März 2005 und die unwidersprochen gebliebenen Ausführungen im Vorhalt vom 19. April 2007). Vielmehr wendete sich die Berufungswerberin ausschließlich gegen die "Behandlung der Geschäftsführerbezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" und somit ausschließlich gegen die Begründung des angefochtenen Bescheides.…
…a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nur der Spruch eines Bescheides ist rechtskraftfähig; nur er ist somit mit Berufung anfechtbar. Daher ist eine ausschließlich gegen die Begründung eines Bescheides gerichtete Berufung als unzulässig zurückzuweisen (vgl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Frau E.B., Wien, vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 24. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 19. Oktober 2002 über…
…eine Berufung grundsätzlich möglich und ein Rechtsmittelverzicht nicht abgegeben worden sei. Weiters bemerkte die Bw. unter Anführung diverser Gründe, dass die Wertfortschreibung nicht gerechtfertigt sei. Gegen die auf den oben zitierten Teil der Rechtsmittelbelehrung verweisende, abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag mit der Begründung…
…fest. Dagegen brachte der Berufungswerber (Bw.) am 31. März 2006 rechtzeitig die Berufung ein, wobei sich die Begründung gegen die Festsetzung der zugrundeliegenden Einkommensteuer 2003 richtete. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…
…ob die Zurückweisung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 durch das Finanzamt Villach zu Recht erfolgte und andererseits, ob das Finanzamt Villach im gegenständlichen Fall ein Mängelbehebungsverfahren nach § 275 BAO in die Wege hätte leiten müssen. Wie die Bw. in der Begründung ihrer Berufungsschrift vom…
…Zl 2007/15/0170). Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates enthält die Berufung die vier gesetzlich geforderten Inhaltserfordernisse, auch wenn die Begründung der Berufung sich nicht gegen den Zurückweisungsgrund - Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache - richtet. Der Mängelbehebungsauftrag ist daher zu unrecht erfolgt. Der Zurücknahmebescheid war daher…
…Rechtsmittelbelehrung zulässiges Rechtsmittel kann nur gegen den Spruch des oben bezeichneten Bescheides, nicht aber gegen die Begründung erhoben werden. Im Übrigen wird auf die entsprechende Rechtsmittelbelehrung bzw. Rechtsbelehrung verwiesen. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wurden hinsichtlich des verfahrensrechtlichen Vorbringens der Berufung wiederholt und auf die matriellrechtliche…
…aus dem Titel Vermietung und Verpachtung angerechnet werden. Sie bezahle ohnehin Erbschaftssteuer für dieses Erbteil. Die Berufung vom 30. November 2000 war außerdem mit der selben Begründung gegen die Einkommensteuervorauszahlungsbescheide für 2000 und 2001 gerichtet. Dazu ist festzuhalten, dass der letztgültige Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2000 vom…
…worden sei. Weitere Begründungen gegen das Vorliegen von Haftungsvoraussetzungen gemäß §§ 9 iVm 80 ff. BAO sei nicht vorgebracht worden. Da sich mit der Minderung der Abgabenschuld der Umsatzsteuer 2006 auch die Bemessungsgrundlage für den Haftungsbescheid geändert habe, sei der Berufung deswegen teilweise insoweit Folge geleistet…
…Der Bw hatte daher 3 Wochen Zeit, die Berufung gegen den Bescheid, der über den Ablauf der Berufungsfrist absprach, zu begründen. Die eingeräumte Frist erscheint angemessen, da die Berufung nicht den erbschaftssteuerlichen Sachverhalt, sondern nur das Faktum der Berufungsfrist zum Gegenstand hatte. Der Bw hat…
… 21.7.1998, 93/14/0187, 0188) sich die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen kann. Sie habe lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz im Bescheid angeführten Gründe eine Wiederaufnahme…
…welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen ist gemäß § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Sie können erst in der Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden. Es ist zunächst zu prüfen, ob der Mängelbehebungsauftrag des…
…Berufung vom 12.08.2011 gegen a) Umsatzsteuer 2006,2007 u. 2008 b) Haftungsbescheid vom 31.03.2011 weist durch das Fehlen eines Inhaltserfordernisses ( § 250 ff BAO ) die nachfolgenden Mängel auf: Fehlen eines Inhaltserfordernisses gemäß § 250 Abs. 1 BAO , und zwar fehlt eine detaillierte Begründung…
…des Berufungsverfahrens gegen diese zu Grunde liegenden Abgabenbescheide werde ergeben, dass der Bw. nicht annähernd das von der Behörde geschätzte Einkommen erwirtschaftet hätte. Am 17. Februar 2009 erteilte das Finanzamt dem Bw. den Auftrag zur Behebung des Begründungsmangels des Vorlageantrages der Berufung gegen den Bescheid…
…Jänner 2002 ausgewiesenen Bemessungsgrundlagen bestehen würden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Berufung, mit der Begründung, dass mittlerweile mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juni 2002 der Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid stattgegeben wurde, sodass die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Beitragschuld weggefallen wäre. Mit der im…
…Haftungsbetrag niemals bezahlen werde könne, so dass auch keine Gefahr bestanden habe, dass der Behörde zu pfändendes Einkommen oder Vermögen verloren gehe. Zur Begründung der Berufung gegen den Bescheid über die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages führte der Bw. im Wesentlichen aus, dass es dahingestellt bleiben möge…