…EStG 1988, Kommentar, Tz. 42 zu § 9) eine Rückstellungsberechtigung im Falle einer Berufshaftpflichtversicherung nicht besteht. Somit ist - im Gegensatz zu den Prüfungsfeststellungen - die für das Jahr 1996 mit S 1,030.000 gebildete Rückstellung nicht anzusetzen. Der tatsächliche, aus dem Selbstbehalt resultierende Aufwand (S 50…
…H. steht mit der N.N. - Versicherungsgesellschaft in einem Versicherungsverhältnis insofern, als er dort über die Ingenieurkammer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Zessionsgegenständlich sind Ansprüche des Zedenten aus einem Schadensfall, der bei der N.N. zur Schadensnummer Zahl X registriert ist und Gegenstand des Verfahrens Z…
…Folgendes vereinbarten: "Herr W.H. steht mit der N.N. -Versicherungsgesellschaft in einem Versicherungsverhältnis insofern, als er dort über die Ingenieurkammer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Zessionsgegenständlich sind Ansprüche des Zedenten aus einem Schadensfall, der bei der N.N. zur Schadensnummer Zahl X registriert ist und…
…faktische wirtschaftliche Änderung zur Folge. Die Erlangung der formalen berufsrechtlichen Voraussetzungen ab 1. November 1994 durch die WT-Kammer sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ab 11/94 sind für sich betrachtet kein Beweis dafür, dass Arbeiten einer Steuerberatungsgesellschaft aufgenommen wurden. Insbesondere verfügt die GmbH über…
…Die Firmenumgestaltung per 9. Jänner 1992 in eine Stb-GesmbH hätte keine faktische Änderung zur Folge gehabt. Die Erlangung der formalen berufsrechtlichen Voraussetzungen sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung seien für sich betrachtet kein Beweis dafür, dass Arbeiten einer Steuerberatungsgesellschaft aufgenommen worden seien. Insbesondere verfüge die…
…7 EStG 1988 - die Feststellung einer nichtselbständigen Tätigkeit nicht aus. Auch dass andere Aufwendungen in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit - wie Fahrtkosten zur Arbeit oder Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung - von Arbeitnehmern selbst getragen werden, ist für ein Arbeitsverhältnis typisch und für sich genommen kein Merkmal…
…7 EStG 1988 - die Feststellung einer nichtselbständigen Tätigkeit nicht aus. Auch dass andere Aufwendungen in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit - wie Fahrtkosten zur Arbeit oder Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung - von Arbeitnehmern selbst getragen werden, ist für ein Arbeitsverhältnis typisch und für sich genommen kein Merkmal…
…ergibt sich eindeutig, dass nur der vom Finanzamt anerkannte Betrag für die Berufshaftpflichtversicherung beruflich veranlasst ist. Zusammenfassend wird fest gehalten, dass es aufgrund dieser Entscheidung zu einer Erhöhung der zu berücksichtigenden Werbungskosten im Jahr 2004 um 178,62 Euro auf 2.606,80 Euro und…
…Seite 252). Diesbezüglich eingetretene Schadensfälle wären von einer Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Demzufolge war in keinem anderen Fall eine solche Garantie abgegeben worden bzw. eine derart hohe Gewinnbeteiligung vorgesehen worden (30 statt 15 %) oder eine Management Fee (als Gegenleistung für die Haftungsübernahme) ausbedungen worden. Die Angaben…
…verfügte in den Streitjahren über eine Berufshaftpflichtversicherung für Notare bei der VAV mit einer Versicherungssumme für Vermögensschäden von S 60.000.000,-. In den Jahren vor 1995 galten für Notare neben der Notariatsordnung die Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer für die Buchführung und Kassengebarung der Notare…
…Die Gesellschaft wird von Bw geleitet und organisiert. Zur Sicherheit, dass Hr. DkfmL durch die Geschäftsführung keine Nachteile entstehen wird folgendes vereinbart: 1.) Die Gesellschaft schließt eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von S 500.000,-- ab. 2.) Hr. Bw verpflichtet sich, wenn von Hr. DkfmL gewünscht…
…als ein allfälliger gänzlicher Verlust des Darlehens. Dies zum einen, da die Berufshaftpflichtversicherung bei Vorliegen dieses Sachverhaltes in keinem Falle eine Deckung des Schadens gegeben hätte. Es galt sohin einen Maximalverlust in Höhe des Darlehens sowie Zinsen zu gewähren, dies vor dem Hintergrund drohender Insolvenz…
…B. Erschwerniszulage, Nächtigungsgelder u.ä.) in Rechnung gestellt. Die Berufshaftpflichtversicherung ist im Umfang enthalten, allfällig darüber hinausgehender Versicherungsschutz wird gesondert verrechnet. Zu diesen Nebenkosten wird zur Deckung der anteiligen Geschäftsunkosten ein Zuschlag von 15% verrechnet. Die allgemeinen Unkosten - insbesondere ein Dokumentationsexemplar über die erbrachten Leistungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PS, B, vertreten durch von der Linden&Partner, 93047 Regensburg, Sternbergstraße 4, (Zustellbevollmächtigter Dr. Stefan Hoflehner, Theodor Körner Str. 79/1, 8010 Graz) vom 17. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Franz Harrand, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Haftungs-und Zahlungsbescheid für den Lohnsteuerprüfungszeitraum 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…