…das SS 2008 am 28.03.2008 geendet hat. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der Sohn des Bw. seine Berufsausbildung (Studium der Wirtschaftspädagogik) zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenzdienstes begonnen hat. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass dies nicht zutreffe…
…1. März 2011 familienbeihilfenrechtlich nur mehr die Zeit zwischen einer Schulausbildung und einer weiterführenden Berufsausbildung (zB die Zeit zwischen Matura und dem frühestmöglichen Beginn eines Studiums) abgedeckt wird, keineswegs aber mehr - wie seitens der Bw vorgebracht - ein Zeitraum zwischen abgeschlossenem Studium und Beginn der Berufsausübung…
…hinaus werde noch bemerkt, dass durch die Unmöglichkeit des Studienbeginnes und die bekannte Untunlichkeit, im Zwischensemester ein Studium zu beginnen, die Berufsausbildung ihres Sohnes jedenfalls für ein Jahr unmöglich gemacht worden sei. Ihr Sohn sei durch das Abwarten der weiteren Stellung, durch die Streichung der…
…aus § 2 Abs. FLAG ersichtlich gilt die Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern als nicht aufgehoben, wenn für Berufsausbildung (Studium) notwendigerweise eine Zweitunterkunft in der Nähe des Studienortes bewohnt wird. Das bedeutet im Konkreten, dass die Haushaltszugehörigkeit in Mazedonien liegt und nicht in Österreich." 1.5. Der…
…er das Ausweichstudium Molekularbiologie anstelle der FH wählen musste. Das Finanzamt Graz-Stadt erließ am 15. April eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies darauf, dass die Berufsausbildung (Studium der Molekularbiologie) nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt, nach dem Ende des Präsenzdienstes, begonnen wurde. Mit Schriftsatz vom 20…
…Vorlesungen nur im WS angeboten". Der Sohn der Bw. hat daher nach Abschluss der Schulausbildung (HTL-Reifeprüfung) die weitere Berufsausbildung (Studium an der TU Graz) nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung bzw. nach dem Ende des Präsenzdienstes begonnen (dies wäre auf Grund des…
…VwGH-Erkenntnis vom 14.12.1995, 93/15/0133). Da das anspruchsvermittelnde Kind nicht sogleich nach Ableistung des Präsenzdienstes und nach Ablegung der Matura (als Voraussetzung für das nunmehr betriebene Universitätsstudium) die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hat, konnte der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezuges gem. …
…dass die Berufsausbildung (Studium) am 25.1.2006 abgeschlossen wurde. Dagegen legte der Berufungswerber (Bw.) mit Schreiben vom 8.11.2006 das Rechtsmittel der Berufung ein und führte zusammenfassend aus, dass die Tochter seit 17.5.2006 nur geringfügig beschäftigt war und lediglich ein Einkommen…
…Familienbeihilfe beansprucht werden kann, ausgeglichen werden. Da der Sohn des Berufungswerbers nach Leistung des Präsenzdienstes nicht sogleich die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hat, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nicht vor. So wurde auch in der Entscheidung des UFS, RV/0265-G/05…
…am 16.6.2010 seine Reifeprüfung abgelegt und eine weitere Berufsausbildung Studium im Wintersemester 2010/11 (Studienrichtung Bachelor Geographie) aufgenommen. Der Zivildienst wurde im Zeitraum 1.1.2011 bis 30.8.2011 abgeleistet. Die weitere Aufnahme des Studiums erfolgte ab dem Wintersemester 2011/12. Trotz…
…die Familienverhältnisse intakt. Aus Sicht des Familienwohnsitzes gäbe es allerdings in ansprechbarer Umgebung (T.) keine adäquate Berufsausbildung für die beiden volljährigen Kinder. Aus diesem Grunde seien die Kinder gezwungen, an einem anderen Ort ihrer weiteren Berufsausbildung - Studium -nachzugehen. Die Behauptung der Behörde, dass volljährige Kinder…
…beantragte die Berufungswerberin (Bw) C neben verschiedenen Werbungskosten auch die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung (Studium) ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 Abs. 8 EStG (Pauschalbetrag) anzuerkennen. Dieser Antrag auf Anerkennung der Kosten für auswärtige Berufsausbildung wurde seitens des Finanzamts mit Bescheid vom 11…
…beantragte der Berufungswerber (Bw) A neben verschiedenen Werbungskosten auch die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung (Studium) seines Sohnes als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 Abs. 8 EStG (Pauschalbetrag) anzuerkennen. Dieser Antrag auf Anerkennung der Kosten für auswärtige Berufsausbildung wurde seitens des Finanzamts mit Bescheid vom 11…
…Verzögerung der nunmehrigen Berufsausbildung stattfinden konnte und obgenannte Gesetzesbestimmung aufgrund vorstehender Ausführungen jedenfalls nicht zur Anwendung kommen kann. Der zusätzliche Einwand des Bw, ihm seien aus seinem (kleinen) Verwandten- und Bekanntenkreis Fälle bekannt, wo Studierende nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt mit dem Studium begonnen haben…
…Zeit ab Eintritt des Präsenzdienstes generell kein Anspruch auf Familienbeihife samt Kinderabsetzbeträgen besteht, da davon auszugehen ist, dass der Berufsausbildung (Studium) im Vergleich zur Erfüllung der Wehrpflicht (Haupttätigkeit) in zeitlicher Hinsicht nur untergeordnete Bedeutung zukommt ( VwGH 22.4.1998, 98/13/0067, 22.10.1997…
…sich eine Person, die sich zu Studienzwecken im Inland aufhalte, nur über einen (mehrere Jahre andauernden) vorübergehenden Aufenthalt für die Zeit des Studiums verfüge. Kinder dieser Studierenden würden ihren Aufenthaltszweck von den Eltern ableiten und befänden sich ebenfalls nur vorübergehend am Studienort. Der vorübergehende Inlandsaufenthalt…
…stand nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres auch nicht Berufsausbildung. Denn die angestrebte Berufsausbildung - Studium der Sprachwissenschaften in Wien - wurde bereits nach kurzer Zeit (Inskription 11. Oktober 2007; Mitteilung über die Beendigung 17. Dezember 2007) wieder aufgeben, sodass keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes (§ 2 Abs…
…Die im Februar 1983 geborene, volljährige Berufungswerberin (Bw.) bezog bis einschließlich September 2004 erhöhte Familienbeihilfe. Da die Bw. ihre Berufsausbildung (Studium der Musikwissenschaften) im September 2004 abbracht, erlosch der Anspruch auf Familienbeihilfe und der damit verbundene Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Die Familienbeihilfe wurde per 1…
…ab Oktober 2006) zusteht. Auf Grund des Antrages des Bw. ersuchte das Finanzamt das Bundessozialamt um Erstellung eines fachärztlichen Sachverständigengutachtens. Die Tochter, die sich noch in Berufsausbildung (Studium an der Universität Wien) befindet, wurde am 30. August 2006 untersucht und folgendes Gutachten erstellt: Untersuchung am:…
…weswegen angenommen werden müsse, dass im genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw. bestehe. Die Berufsausbildung/Studium von Tochter M. sei nur bis zum Sommersemester 2006 nachgewiesen worden. Da die abverlangten Unterlagen (2. Diplomprüfungszeugnis sowie der Inskriptionsnachweis ab dem Wintersemester 2006/2007 bis…