…Abs.1 UStG der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist. Gemäß Abs.3 leg.cit. gilt Abs.1 sinngemäß, wenn das Entgelt für eine…
…Beurteilung einer Umsatzsteuergutschrift, die auf Grund einer Berichtigung gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 UStG entstanden ist, der dafür maßgebliche Sachverhalt im ursprünglichen Leistungsaustausch, zumal auch die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 1 UStG von der entsprechenden Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages spricht. Liegt der…
…einer Umsatzsteuergutschrift, die auf Grund einer Berichtigung gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 UStG entstanden ist, der dafür maßgebliche Sachverhalt im ursprünglichen Leistungsaustausch liegt, zumal auch die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 1 UStG von der entsprechenden Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages spricht. Liegt der…
…sind - den geschuldeten Steuerbetrag bzw. den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu korrigieren. Bei der Interpretation ist jedoch die Interessenslage zu beachten. Der Unternehmer ist zur Berichtigung der Steuerschuld nur verpflichtet, wenn sich die Bemessungsgrundlage erhöht hat, nicht hingegen bei Verminderung. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges ist…
…UStG 1994 die Berechtigung zum Vorsteuerabzug anerkannt wurde, hat der VwGH bereits mit Erkenntnis vom 25.2.1998, 97/14/0107, ergangen zum UStG 1972 erkannt: 'Beide Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen davon aus, dass eine nach § 11 Abs. 12 UStG 1972 geschuldete Umsatzsteuer den…
…12 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug anerkannt wurde, hat der VwGH bereits mit Erkenntnis vom 25.2.1998, 97/14/0107, ergangen zum UStG 1972 erkannt: 'Beide Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen davon aus, dass eine nach § 11 Abs. 12 UStG 1972 geschuldete Umsatzsteuer den…
…Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen…
…des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen…
…22 und 23 BAO vorgeht (vgl. zBS 13 - steuerliche Auswirkungen - des Schlussbesprechungsprogramms), so ist diesem ergänzend hinzuzufügen, dass § 16 Abs. 3, also das Recht, den geschuldeten Steuerbetrag zu korrigieren, und die Verpflichtung des Leistungsempfängers die in Anspruch genommene Vorsteuer zu berichtigen, hier wiederum jedenfalls dem …
…des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen…
…geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert hat. Diese Bestimmung erlaubt somit eine Anpassung der Umsatzsteuer, wenn sich das Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz nachträglich mindert oder erhöht. Eine Änderung des Mietentgeltes und damit die Voraussetzungen für eine Berichtigung…
…1998 geltenden Fassung) ist der Unternehmer berechtigt, dem Empfänger eines (unecht) steuerfrei gelieferten Grundstücks den vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen oder auf Grund einer Berichtigung geschuldeten Betrag -soweit er auf die Lieferung des Grundstücks entfällt- gesondert in Rechnung zu stellen. Dieser in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Betrag…
…der Berichtigung gilt § 16 Abs. 1 UStG 1994 sinngemäß. Ein Fall des § 11 Abs. 12 UStG 1994 ist auch gegeben, wenn sich nachträglich das Entgelt für einen Umsatz vermindert. Die in der Rechnung ausgewiesene Steuer ist in diesem Fall höher als die gesetzlich geschuldete und…
…3 ausgeschlossen oder eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach Abs. 10 bis 12 vorzunehmen, so ist er berechtigt, dem Empfänger der Lieferung den vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen oder auf Grund der Berichtigung geschuldeten Betrag - soweit er auf die Lieferung des Grundstückes entfällt - gesondert in Rechnung zu stellen…
…1a (Bauleistungen) | -114,46 | -114,46 | Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 16 | 190,23 | 190,23 | Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 16 und/oder sonstige Berichtigungen | -190,23 | -190,23 | Zahllast (positiver Betrag) / Gutschrift (negativer Betrag) | 1…
…Teil des Entgeltes für eine noch nicht ausgeführte steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung, so gelten die ersten beiden Sätze sinngemäß. Wird eine Endrechnung erteilt, so sind in ihr die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen…
… 119 BAO iVm. 21 Abs. 4 UStG 1994 einzureichenden Jahresumsatzsteuerklärung die kraft Rechnungslegung geschuldeten Steuerbeträge (Kennziffer 056) anzuführen. Nach den bisherigen Feststellungen, wonach es sich bei den unter Tz. 19 angeführten Rechnungen - um dem Rechnungsempfänger offenbar die Möglichkeit eines (ungerechtfertigten) Vorsteuerabzuges zu verschaffen - ausgestellte Scheinrechnungen…
…des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und 2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen…
…Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, für den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug, entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind…
…für jede einzelne Leistung entweder für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb des Veranlagungszeitraumes (Voranmeldungszeitraumes) erbrachten Leistungen ermitteln. Abs. 8: Abweichend von § 12 Abs. 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm für die Reisevorleistungen gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer abzuziehen…