…liegt darin, dass eine Schenkung im zivilrechtlichen Sinne nicht vorliege, da es weiters an einem Konsens zwischen den Vertragsparteien über den Abschluss eines Schenkungsvertrages und auch einem Bereicherungswillen gemangelt habe. Diesem Vorbringen kann sich auch der Berufungssenat anschließen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine Schenkung…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z 2 GebG auslöst. Den Erbschaftsverkäufern habe der Bereicherungswille gefehlt, weshalb mangels Vorliegens dieser Tatbestandsvoraussetzung dieser Erbschaftskauf nicht als Schenkung bzw. freigebige Zuwendung der Erben an die Erbschaftskäufer zu werten sei. Für den Fall der Bejahung eines schenkungssteuerpflichtigen Vorganges richte…
…ob eine objektive Bereicherung des Begünstigten gegeben ist, sondern auch, ob der Bereicherungswille beim Erblasser vorlag oder durch seine Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung dem Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, ganz (oder teilweise) ausgeschlossen war (Hinweis auf das von einem verstärkten Senat beschlossene VwGH…
…ist nicht nur zu prüfen, ob eine Bereicherung des Begünstigten gegeben ist, sondern auch, ob beim Erblasser ein Bereicherungswille bestanden hat (vgl. VwGH 26.9.2006, 2006/16/0055). Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Vielzahl von Erkenntnissen ausgesprochen, dass hinsichtlich eines Erwerbes im Sinn des…
…Auflage, I Seite 106). Nach den Vorschriften des Erb- und Schenkungssteuergesetzes besteht der Bereicherungswille in der Absicht einer unentgeltlichen, somit auf keiner Gegenleistung beruhenden Leistung. Unentgeltlich bedeutet Unabhängigkeit der Zuwendung von einer Gegenleistung. Die Zuwendung darf- im Verhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger- weder…
…1986 unwirksam wurde. Damit aber andererseits vom Vorliegen eines schenkungssteuerpflichtigen Tatbestandes ausgegangen werden kann ist festzustellen, ob ein Schenkungswille bzw. Bereicherungswille gegeben war. Ohne diesen Schenkungs- bzw. Bereicherungswillen kommt nämlich eine Schenkung bzw. freigiebige Zuwendung nicht zustande. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB Erkenntnisse…
…99/16/0249 u. a.). Im Wirtschaftsleben kann davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne entsprechende Gegenleistung eingegangen wird, weshalb im geschäftlichen Verkehr ein Bereicherungswille nicht zu vermuten ist (VwGH 8.2.1980, 89/16/0180; VwGH 14.5.1992…
…Dezember 1998, 96/16/0241). Durch die Unterzeichnung des zugrunde liegenden Schenkungsvertrages durch die Geschenkgeberin am 23. Dezember 2003 ist ihr Bereicherungswille eindeutig dokumentiert und daher eine freigebige Zuwendung bereits in diesem Zeitpunkt anzunehmen, unabhängig von den später hinzutretenden Willenserklärungen der Geschenknehmer, mit welchen zusätzlich…
…mit dem Sohn, wie es auch tatsächlich eingetreten sei, etwas passieren sollte. Es habe dem Erblasser daher an jeglichem Bereicherungswillen gefehlt, sondern es habe sich um eine beabsichtigte Versorgungsleistung für die Mutter für den Fall gehandelt, dass dem Sohn etwas zustoßen sollte. Im Sinne der…
…1990, 90/16/0192). Im vorliegenden Fall erfolgte die Wohnrechtseinräumung zugunsten des langjährigen Lebensgefährten der Übergeberin und des Vaters der Übernehmerin, weshalb aus der Nahebeziehung grundsätzlich auf einen (zumindest bedingten) Bereicherungswillen geschlossen werden könnte. In Punkt Achtens des Übergabsvertrages räumte die Übernehmerin dem Bw. über…
…eines auffallenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, woraus sich die objektive Bereicherung ergibt, auch auf die Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit der beabsichtigten Vermögensverschiebung und somit den subjektiven Bereicherungswillen schließen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (siehe zB VwGH 19.4.1995, 94/16/0258…
…Eine solche Zuwendung setzt also voraus, dass im Vermögen des Bedachten eine Bereicherung auf Kosten und mit Willen des Zuwendenden eintritt (VwGH 14. 5. 1980, 361/79). Bei den Tatbeständen ist regelmäßig auch das Vorliegen eines Bereicherungswillens zu prüfen (VwGH 4. 2. 1965, 607/64…
…würden, vorhanden sind. Dass seitens des Gesellschafters Ing. F.E. keineswegs ein Bereicherungswille betreffend die Mitgesellschafterin Stiftung vorliegt, sondern die Ausschüttungspolitik lediglich gewählt wurde, um aus dem operativen Bereich abfließende Beträge ausschließlich in Bereiche zu verlagern über die ein dreiköpfiges lebenserfahrenes Gremium zu entscheiden hat…
…Bw in diesem Umfang nicht bereichert; neben der insoweit nicht eingetretenen objektiven Bereicherung der Bw konnte sohin dieser Gebäudeteil auch vom Bereicherungswillen des Übergebers gar nicht umfaßt sein. Dem vorausgehend war der Übergeber durch die baulichen Investitionen der Bw ebenso nicht bereichert gewesen, da dann…
…Darin führte er ergänzend an, der Verzicht auf 50 % der Gegenleistung sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aus einem Bereicherungswillen entstanden. Der Übernehmer sei auf Grund der wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage gewesen die Gegenleistung von 50.000 S ab Beginn der Übernahme…
…Kauf genommen wurde, zumal den Erblasser keinerlei Verpflichtung zur Absicherung des Unterhaltes des Berufungswerbers traf." Der Berufungswerber stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage seines Rechtsmittels zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gegen das Vorliegen eines Bereicherungswillens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spreche, dass C. B…
…den schon bisher ausschließlich der Bw vorbehaltenen Miteigentumsanteilen erfolge. Die Übertragung sei daher allein aus grundbuchstechnischer Sicht veranlasst. Es liege demzufolge auch weder eine Bereicherung noch ein subjektiver Bereicherungswille vor. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 17. April 2001 wurde damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut dann…
…15 Jahren geltenden Werte sind keine Berechnungsgrundlagen mehr vorhanden. Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, inwiefern die Höhe dieser Verkehrswerte für die Beurteilung des Bereicherungswillens des Erblassers eine Rolle spielt. Wie von uns bereits wiederholt dargelegt wurde, kann es der Berufungswerberin nicht zugemutet werden…
…Todesfall vom 6.2.1986 bestimmten Rechte (Leibrente und Wohnrecht) hinzugerechnet wurde. Dagegen richtet sich die Berufung: Schenkungen auf den Todesfall setzen objektiv eine Bereicherung und subjektiv den Bereicherungswillen des Geschenkgebers voraus. Mit der Vertragsklausel habe der damalige Übergeber seiner Ehegattin den standesgemäßen Unterhalt sichern…
…von 33.610,03 als Bereicherung gelten. Über Vorhalt hat die Bw mit Schreiben vom 1. Februar 2011 zum Bereicherungswillen ihres Gatten im Zeitpunkt des Abschlusses der Lebensversicherung am 1. Jänner 1971 ergänzend ausgeführt: Die Bw habe zum Stichtag stundenweise in der Kanzlei ihres Gatten…