…habe diese Bereiche von Anfang an mit aufgebaut und sei dann die Qualitätsbeauftragte gewesen. An ihrer Dienststelle hatte die Bw. eine 40- Stunden-Verpflichtung, Überstunden seien - wenn möglich - in Form von Zeitausgleich zu konsumieren gewesen. Sie seien nur bezahlt worden, wenn der Vorgesetzte für einen…
…in Rede stehenden Kursbesuche für die Bw. Maßnahmen zur Berufsfortbildung darstellten oder ob sie den steuerlich nicht begünstigten Bereich der Lebensführung zuzuordnen wären. Im Berufungsschriftsatz sei ausgeführt worden, die Bw. sei im Rahmen ihrer Tätigkeit als Naturschutzbeauftragte bei der BH F. mit folgenden Tätigkeitsbereichen beauftragt: …
…insbesondere der vom VwGH entwickelten Abgrenzungskriterien sind die geltend gemachten Aufwendungen der Bw für Kurse, Seminare und Lehrgänge sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen…
…und der Fruchtgenuss sei mit sehr umfangreichen Rechten für den Fruchtgenussnehmer, bis zu einem Veräußerungsrecht, ausgestattet worden. Alle Verträge seien also vor Beginn der Umbauüberlegungen abgeschlossen worden. Das Finanzamt vermeine nun, das Objekt D Mansarde und dessen Nutzung fielen in den Bereich der privaten Lebensführung…
…übliche Erscheinung bzw. "gewöhnliche" Belastung handeln darf. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient somit der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweisewiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung. Liegt eine Ausgabe in einer bestimmten Einkommenskategorie an sich im Bereich der normalen Lebensführung, liegt auch dann…
…Bildungsmaßnahmen und Aufwendungen der Lebensführung). Die vorgelegten Unterlagen enthalten folgende Information zu den von Frau X. angebotenen "Technologien des Geistes für Bewusstseinsbildung": "Die Arbeit mit geistigen Technologien bedeutet die Anwendung universeller Gesetzmäßigkeiten anstatt des Einsatzes von "Pickel und Schaufel". Bewusstseinsarbeit umfasst alle Bereiche im Leben…
…der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünfte Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…0146). Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter unterliegen daher grundsätzlich einem Aufteilungsverbot. Sie sind nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich verwendet werden (Doralt, Einkommensteuer-Gesetz, Kommentar³, § 20 Tz. 22). Die der Berufung beigelegten Fotos 30 und 31 lassen…
…wolle und im Bereich der Psychotherapie tätig werden wolle. Es ist also von keiner Umschulungs- bzw. Ausbildungsmaßnahme auszugehen. Allenfalls können Fortbildungsaufwendungen vorliegen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen…
…handelt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11.August 2005 wurde der bekämpfte Bescheid abgeändert, und den beantragten Gesamtkosten von € 835,- (somit auch den bisher im Erstbescheid anerkannten € 457,-) die steuerliche Anerkennung versagt. Die Mitgliedschaft in einem Fitness-Club gehöre typischerweise zum Bereich der privaten Lebensführung…
…mit der Erwerbstätigkeit stehen, also beruflich veranlasst sind. Bei den einzelnen Einkünften dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 schließt Aufwendungen für die Lebensführung…
…privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern kann, weil sie einen entsprechenden Beruf hat, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müssten. Für die nennenswerte Verfolgung privater, außerberuflicher Interessen eignete sich der von der Bw…
…Berufes abzielen). Im Ergebnis bleibt damit der Abzug von Ausbildungskosten bis zum erstmaligen Eintritt in das Erwerbsleben und nach dem Ausscheiden aus diesem grundsätzlich weiterhin den (privaten) Kosten der Lebensführung zugeordnet. Während der Ausübung einer aktiven Erwerbstätigkeit sind Ausbildungskosten steuerlich in einem eingeschränkten Bereich absetzbar…
…zu deren Erzielung der Aufwand notwendig ist, muss ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang bestehen. Ein berufliches Interesse schlechthin reicht hiezu nicht aus. Studienreisen, deren Gegenstand ein so genanntes Mischprogramm ist, sind nach Lehre und Rechtsprechung in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen und berechtigen damit…
…Bereich Anwendung finden und der Entwicklung der Persönlichkeit von Bw. förderlich waren, macht diese noch nicht zu Aufwendungen der privaten Lebensführung. Zudem sind auch Ausbildungsmaßnahmen, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang stehen, abzugsfähig. Maßgebend ist die zur Zeit der…
…hat der VwGH im Fall eines Steuerpflichtigen, welcher Aufwendungen für den Besuch von Kursen für neurolinguistisches Programmieren (NLP) geltend gemacht hat, fest gehalten, dass in derartigen Kursen im Regelfall Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die auch für den Bereich der privaten Lebensführung von Bedeutung sind…
…der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird. Die Kosten solcher Reisen, mit denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen. Dass der anstrengende Charakter der Programmgestaltung einer solchen Reise an…
…USt 727,98 Der Gewinn ist somit um S 8.780,00 zu vermindern und die abziehbare Vorsteuer um S 727,98 zu erhöhen. Instandhaltung: Nach § 20 Abs. 2 Z. 2 lit. a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht…
…Die grundsätzliche Zuordnung der Aufwendungen für die Clubbesuche zum Bereich der Lebensführung durch die Abgabenbehörde erste Instanz aber war angesichts des unbestreitbaren außerordentlichen Erlebniswertes von den in Rede stehenden Sportveranstaltungen nicht als rechtswidrig zu erkennen. Die durchaus glaubwürdige Erklärung des steuerlichen Vertreters in der Berufung …
…und ihm tatsächlich dienen. Zum notwendigen Privatvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar privaten Zwecken dienen oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt sind. Für den Bereich körperschaftlich organisierter Betriebe hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner jüngeren Judikatur klargestellt, dass zu deren notwendigem Privatvermögen Wirtschaftsgüter gehören…