…nicht erkannt werden. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind demnach diese neun Fahrten zu berücksichtigen. Entfernung: L - E - L: 122 km Km-Geld im Jahr 1995: 4,60 ATS Zu berücksichtigende Fahrtkosten (9 Fahrten): 5.050,80 ATS (367,06 €) In Anlehnung…
…steuerfreie Beträge sowie neuerlich Kopien von Reiserechnungen für die Monate Jänner bis Dezember 2006 ohne jegliche Erläuterung vorgelegt. Mit Vorhalt vom 27. Juni 2007 wurde die Bw nochmals gebeten, eine Aufstellung der beantragten Werbungskosten unter Berücksichtigung der steuerfreien Ersätze des Arbeitgebers (Fahrtkosten und Nächtigungsgelder) vorzulegen…
…Höhe Fahrtkosten im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Der Bw. beantragte für die Streitjahre (für 2003 bis 2005 im Berufungswege) die Berücksichtigung von so genannten Differenzwerbungskosten für seine beruflichen Fahrten von je 0,136 € je km (amtliches Kilometergeld von…
…seien nur jene km-Gelder als Werbungskosten angesetzt worden, für die keine Kostenersätze vom Dienstgeber bezogen wurden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.2.2006 wurden Werbungskosten von 30.645 S anerkannt. Eine Berücksichtigung von Fahrtkosten sei nur möglich, wenn an einem Einsatzort nicht länger als einen…
…die Beziehungen zu den (ehemaligen) Kunden, die er als Unteroffizier und als Judoobmann innerhalb von 24 Jahren als Trainer, Kampfrichter und Mannschaftsführer geworben habe, aufrecht. Es werde nicht bestritten, dass durch diese Tätigkeiten Fahrtkosten entstehen. Dabei handle es sich jedoch zum Teil um Ausgaben für…
…nachträglichen Berücksichtigung ihrer beruflichen Fahrtkosten an. Das Finanzamt kam dieser Anregung nach und nahm von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4 BAO die Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 2000 bis 2002 wieder auf. Die gleichzeitig zu erlassenden neuen Sachbescheide entsprachen hinsichtlich der Anerkennung der Fahrtkosten sowie…
…sich hingegen ein lineares Ansteigen, welches immer mehr von den tatsächlichen Aufwendungen abweiche. Ein Wahlrecht auf Berücksichtigung der Fahrtkosten durch den Ansatz der amtlichen Kilometergelder besteht nach dem Gesagten nicht. Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt daher ebenfalls, dass Fahrtaufwendungen stets in…
…Nebenwohnsitz, es konnte daher wegen der unmöglichen Zuordnung der diesbezüglich geltend gemachten Fahrtkosten zu einzelnen beruflichen Veranstaltungen nicht eindeutig ausgeschlossen werden, dass die in Streit stehenden Aufwendungen privat veranlasst waren. Die einkommensteuerliche Berücksichtigung der verfahrensgegenständlichen Ausgaben in Höhe von 832,20 € und 432, 00…
…aus den Lohnsteuerrichtlinien (beruflich veranlasste Kosten für ein privates Kfz) die Berücksichtigung der sich aufgrund des Fahrtenbuches ergebenden Kilometergelder. Mit Vorhalt vom 21. Februar 2012 wurde der Berufungsführer unter Darlegung der Rechtslage im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ersucht…
…wurde erwogen: Strittig ist im anhängigen Verfahren die Berücksichtigung von pauschalen Aufwandsbeträgen im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Reisetätigkeit des Bw im Nahbereich seines Wohnortes sowie die Höhe der durch diese Reisetätigkeit im Verfahrenszeitraum entstandenen Fahrtkosten bei dessen Einkünften aus der Tätigkeit als freier Mitarbeiter…
…wurde erwogen: Strittig ist im anhängigen Verfahren die Berücksichtigung von pauschalen Aufwandsbeträgen im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Reisetätigkeit des Bw im Nahbereich seines Wohnortes sowie die Höhe der durch diese Reisetätigkeit im Verfahrenszeitraum entstandenen Fahrtkosten bei dessen Einkünften aus der Tätigkeit als freier Mitarbeiter…
…Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Eine Reise liegt dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder aus sonstigem beruflichem Anlass vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird, und eine Reisedauer von mehr als drei…
…des Bw. und der von ihm bekannt zu gebenden Zeugen. Die Art der Berücksichtigung von Betriebsausgaben in der Berufungsvorentscheidung sei dem Bw. vorzuhalten. Das Finanzamt beschaffte sich eine Kopie des mit "GSVG-Vertrag Abonnentenbetreuung" bezeichneten Werkvertrages vom 29.11.2000. Daraufhin wurde an den Bw…
…Millionen S als nachträgliche Betriebsausgabe zu berücksichtigen sei. Zum Streitpunkt "Fahrtkosten" brachte der Bw in der Berufungsverhandlung vor, es sei bereits anlässlich einer vorangegangenen Betriebsprüfung vereinbart worden, dass er für die betrieblich gefahrenen Kilometer kein Fahrtenbuch führen müsse und einen Privatanteil von 10 % auszuscheiden habe…
… 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Für die Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Verpflegung im Rahmen beruflich veranlasster Fahrten ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender…
…Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit dem Ziel unternommen werden, die Arbeitsstätte aufzusuchen bzw. von dieser in die Wohnung zurückzukehren…
…1 EStG 1988 zu berücksichtigen (VwGH 8.10.1998, 97/15/0073); sie stellen unabhängig davon, ob das genannte Erfordernis einer Reise erfüllt ist, im tatsächlichen Ausmaß Werbungskosten dar. Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das…
…vor. Als Werbungskosten sind Fahrtkosten grundsätzlich - also auch bei Verwendung eines eigenen Kfz - in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 8.10.1998, 97/15/0073). Benützt der Arbeitnehmer ein privates Kfz, steht ihm hierfür bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30…
…18.4. u. 25.4.2010 Fahrtkosten mit eigenem Pkw von D nach Thermenhof C und retour: a 887 km x 3 = 2.661 km x 0,42 = 1.117,62 €" Anzumerken ist, dass nach den Angaben der Bw. in ihrer Berufung…
…stellen Fahrtkosten keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 dar, sondern sind als Werbungskosten allgemeiner Art nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen. Vom Berufungswerber wurde an folgenden Tagen der Abzug von Fahrtkosten in Höhe der amtlichen Sätze…