…dem erkennbaren Normzweck der Vereinfachung der Tolerierung von Bagatellversäumnissen scheine jedoch nach Ansicht der Bw. auch die Lösung vertretbar, dass als innerhalb der Beobachtungsfrist eingetretenen Säumnissen nur solche zu verstehen seien, die mit einer Festsetzung von Säumniszuschlägen zu verbinden gewesen seien und nicht auch solche…
…Kapitalherabsetzung vorgenommen worden, die aus Mitteln der im Jahr 1988 vorgenommenen Kapitalerhöhung stammen würden. Unstrittig sei, dass es durch die Kapitalberichtigung im Jahr 1988 nach Ablauf der 10-jährigen Beobachtungsfrist des § 32 Z 3 EStG 1988 zu einer Erhöhung des Einlagekontos gekommen sei. Dies ergäbe…
…Land (Schreiben vom 9. April 2004 an das LG Salzburg) habe sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt und habe eine Beobachtungsfrist bis zum 20.Oktober 2004 eingeräumt. Die im Zahlungsvorschlag zugesagte Verringerung der rückständigen Abgaben der Abgabenschuldnerin sei in den Folgemonaten übererfüllt worden; vereinbart seien…
…§ 221, S 2336, der aus normzweckorientierter Sicht vertrete, dass unter innerhalb dieser Beobachtungsfrist eingetretenen Säumnissen nur solche zu verstehen seien, die mit der Festsetzung von Säumniszuschlägen verbunden gewesen seien. Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO, wonach auf…
…April 2009, Berufung erhoben. Der Bw wendet sich im Wesentlichen gegen die Dauer der Beobachtungsfrist betreffend Verlust aus Schriftstellerei. Das Finanzamt habe den Beobachtungszeitraum nur einmal auch für alle künftigen Veranlagungszeiträume angewendet. Darin sei aber nach dem Gesetz der Logik eine verfassungsrechtlich ungleiche Behandlung zu…
…fristgerechte Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung 01-03/2006 nicht mehr zu berücksichtigen, da der Fälligkeitstag 15. Februar 2006 knapp außerhalb der sechsmonatigen Beobachtungsfrist lag. Auf Grund der vorstehend aufgezeigten Säumnisse kam daher die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO nicht zum Tragen. Es war daher nunmehr…
…5 BAO überschritten, welche eben genau für diese Fälle ein fünftätiges Respiro und eine Beobachtungsfrist von 6 Monaten vorsehe. Diese Frist und der Beobachtungszeitraum seien damals gewahrt worden und der Beobachtungszeitraum werde im gegenständlichen Fall auch im Jahr 2005 schon lange wieder erfüllt. Es liege…
…1997, S 46f). Die Begründung hiefür findet sich, darin, dass auch ein fiktiver Erwerber der Beteiligung eine endgültige Beurteilung über den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist treffen und die getätigten Aufwendungen vorerst anerkennen wird (vgl. Zöchling, Gesellschafterzuschüsse und Teilwertabschreibung, ÖStZ 1995…
…IV/49/65 U, BStBl. 1965 III, 503). Entscheidend ist daher die weitere wirtschaftliche Entwicklung, wenn auch nicht in jedem Fall eine Abschreibung erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist erfolgen darf (vgl. BFH 9.3.1977, I R 203/74, BStBl. 1977 II, 515 für den…
…Keinesfalls könne nach Ansicht der Bw. daher aus der Teilwertvermutung abgeleitet werden, dass eine solche in jedem Fall erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist erfolgen dürfe. In diesem Zusammenhang verwies die Bw. weiters auf die vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 29.4.1992, 90/13/0228…
Bezüglich Losungsermittlungen seien keinerlei Mängel festgestellt worden. Die Zuschätzung sei ausschließlich aufgrund der angenommenen, angeblich nicht aufklärbaren Mittelherkunft vorgenommen worden. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die von der Bp abverlangten umfangreichen Unterlagen nahezu lückenlos vorgelegt werden konnten. Auch die von der Bp vorgenommene Einvernahme von ehemaligen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K M und des Ing. T N, Vermietungsgemeinschaft, xxxx X xx, vertreten durch Ing. T N, yyyy SE, vom 4. April 2011 gegen den Bescheid des XY vom 2. März 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vertreten durch Gangl & Baischer WTH u. Stb GmbH, 5142 Eggelsberg, Marktplatz 2, vom 23. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABD, vertreten durch P, vom 12. Mai 2009 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende OR Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder HR Dr. Gertraude Langheinrich, Rainer Baburek und Mag. Harald Österreicher am 23. September 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Thd Partner Austria GmbH, gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 29. Juni 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) und betreffend Zurückweisung des gleichzeitig gestellten Antrages auf Berichtigung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R. Sch., ehemaliger Geschäftsführer, wohnhaft in S, Straße, vertreten durch P. E., Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, S, N-Straße, vom 12. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 20. November 2003 betreffend Haftung gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, vertreten durch C, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch N, vom 8. Februar 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_2 über die Berufungen der Bw. GmbH und Stille, Wien, vertreten durch StB- GmbH, Wien, gegen die vorläufigen Bescheide des Finanzamtes XY betreffend (Nicht)Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO für die Jahre 2000 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch die WT-GmbH, vom 16. Jänner 2007 und 8. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes US vom 15. Mai 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des 1, vertreten durch Mag. Dr. Herbert Fritz, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, 6991 Riezlern, Walserstraße 25,vom 16. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch HR Dr. Walter Blenk,vom 22. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer 1999…