…dem erkennbaren Normzweck der Vereinfachung der Tolerierung von Bagatellversäumnissen scheine jedoch nach Ansicht der Bw. auch die Lösung vertretbar, dass als innerhalb der Beobachtungsfrist eingetretenen Säumnissen nur solche zu verstehen seien, die mit einer Festsetzung von Säumniszuschlägen zu verbinden gewesen seien und nicht auch solche…
…Jahren unterliegt! Das für die Rückzahlung befasste Finanzamt wusste aufgrund der von uns jährlich durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung zu jeder Zeit, wie die Einkommensverhältnisse stehen und hat verabsäumt innerhalb der Beobachtungsfrist die Rückzahlung bescheidmäßig vorzuschreibenI Desweiteren ergibt sich aufgrund der bereits ausjudizierten Materie, nämlich dann, wenn die…
…Kapitalherabsetzung vorgenommen worden, die aus Mitteln der im Jahr 1988 vorgenommenen Kapitalerhöhung stammen würden. Unstrittig sei, dass es durch die Kapitalberichtigung im Jahr 1988 nach Ablauf der 10-jährigen Beobachtungsfrist des § 32 Z 3 EStG 1988 zu einer Erhöhung des Einlagekontos gekommen sei. Dies ergäbe…
…Land (Schreiben vom 9. April 2004 an das LG Salzburg) habe sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt und habe eine Beobachtungsfrist bis zum 20.Oktober 2004 eingeräumt. Die im Zahlungsvorschlag zugesagte Verringerung der rückständigen Abgaben der Abgabenschuldnerin sei in den Folgemonaten übererfüllt worden; vereinbart seien…
…§ 221, S 2336, der aus normzweckorientierter Sicht vertrete, dass unter innerhalb dieser Beobachtungsfrist eingetretenen Säumnissen nur solche zu verstehen seien, die mit der Festsetzung von Säumniszuschlägen verbunden gewesen seien. Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO, wonach auf…
…2 Z 1 lit. b EStG 1988 setzt der Gesetzgeber eine zehnjährige Beobachtungsfrist fest, deren Ende im Veräußerungszeitpunkt liegt. Die durchgehende Nutzung des Eigenheims (der Eigentumswohnung) als Hauptwohnsitz muss während dieser zehnjährigen Beobachtungsfrist ein Ausmaß von zumindest fünf Jahre erreichen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…bei der Einführung neuer Produkte bzw bei der Bearbeitung neuer Märkte der Fall. Auch ein fiktiver Erwerber des Unternehmens wird eine endgültige Beurteilung über den wirtschaftlichen Erfolg dieser geschäftlichen Maßnahmen erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist treffen und vorerst die getätigten Aufwendungen anerkennen. Ist hingegen erkennbar…
…1 lit. b EStG 1988. In der genannten Bestimmung setzt der Gesetzgeber eine zehnjährige Beobachtungsfrist fest, deren Ende im Veräußerungszeitpunkt liegt. Die durchgehende Nutzung des Eigenheims (der Eigentumswohnung) als Hauptwohnsitz muss während dieser zehnjährigen Beobachtungsfrist ein Ausmaß von zumindest fünf Jahre erreichen (vgl. Doralt/Kirchmayr…
…Unterbringung der Mutter der Bf. in einem staatlichen Pflegeheim gerechnet hatten. Der Beginn der kraft § 41 NÖ SHG 2000 bestehenden fünfjährigen Beobachtungsfrist war der Tag der Übergabe der elterlichen Liegenschaft an die Bf.: ZZ.ZZ.2000. Da die Verwirklichung eines Sachverhalts, der dem Tatbestand des…
…gem. § 200 Abs. 1 BAO zur Verfügung stehenden Spielraum nicht angelastet werden. Das Finanzamt durfte in diesem Zusammenhang nämlich eine derartige Beobachtungsfrist iS der zitierten Gesetzesstelle durchaus als zweckmäßig erachten, um dann gleich an Hand einer verlässlichen Bemessungsgrundlage eine endgültige Abgabenfestsetzung vorzunehmen. Ein endgültiger Bescheid…
…Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung. Da der Begriff des…
…zehn Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung…
…Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist vor, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung…
…dadurch die ergänzende lit. b lediglich die Veräußerung und nicht die Anschaffung anspricht, weil an der Veräußerung die zehnjährige Beobachtungsfrist für die verlängerte Haupwohnsitz-Dauer anknüpft. Zum Vorbringen des Bf., wonach er als juristischer Laie den Gesetzestext anders aufgefasst und darauf vertraut habe, ist anzumerken…
…Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist vor, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung…
…jedes Bezugsjahres anzusetzen und nicht erst nach 7 Jahren Beobachtungsfrist ab Geburt des Kindes gemäß § 19 Abs. 2 KBGG, da die Beobachtungsfrist nur zum Tragen kommen würde, wenn der „Zuschusskredit“ rechtmäßig zustande gekommen wäre, bzw. die Beobachtungsfrist in den unrechtmäßigen Bezugsjahren bereits Ende 2004 durch…
…2 Z 1 lit. b EStG 1988). Das Gesetz sieht eine zehnjährige Beobachtungsfrist vor, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung. Die Bf erfüllt aber auch diesen Tatbestand…
…Z 1 idF vor dem 1. StabG 2012. Anders als nach der alten Rechtslage beginnt die Beobachtungsfrist für die Nutzung als Hauptwohnsitz stets im Zeitpunkt der Anschaffung. Das Eigenheim (die Eigentumswohnung) muss "bis zur Veräußerung" als Hauptwohnsitz gedient haben, womit eine Aufgabe des Hauptwohnsitzes vor…
…April 2009, Berufung erhoben. Der Bw wendet sich im Wesentlichen gegen die Dauer der Beobachtungsfrist betreffend Verlust aus Schriftstellerei. Das Finanzamt habe den Beobachtungszeitraum nur einmal auch für alle künftigen Veranlagungszeiträume angewendet. Darin sei aber nach dem Gesetz der Logik eine verfassungsrechtlich ungleiche Behandlung zu…
…fristgerechte Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung 01-03/2006 nicht mehr zu berücksichtigen, da der Fälligkeitstag 15. Februar 2006 knapp außerhalb der sechsmonatigen Beobachtungsfrist lag. Auf Grund der vorstehend aufgezeigten Säumnisse kam daher die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO nicht zum Tragen. Es war daher nunmehr…