…der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Nach § 108 Abs. 3 BAO werden Beginn und Lauf einer Frist durch…
…Abs. 2 BAO deren Ende. Unter "Benennung" wäre der Wochentag, unter "Zahl" das Monatsdatum oder die Jahreszahl gemeint (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht3, Tz 235). Daher ende beispielsweise die einen Monat betragende Berufungsfrist (§ 245 Abs. 1 BAO), wenn die Zustellung des Bescheides am 28. Februar erfolge, am…
…Beschwerde gegen eine Berufungsvorentscheidung berechnet sich nach § 245 BAO und gemäß § 3 Abs.2 Zollrechtsdurchführungsgesetz, (ZollR-DG), nach dem System der Fristenverordnung.(FristVO).Sie beginnt mit dem Tag nach der Zustellung der Berufungsvorentscheidung und endet nach einem Monat mit Ablauf des Tages mit derselben Benennung.…
…94/16/0064). Bei Erwerben im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist somit zu prüfen, ob beim Erblasser ein Bereicherungswille bestanden hat. Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw…
…geführt. Es besteht für den UFS somit kein Zweifel dass mit C nur die mit amtlich richtigen Namen lautende Person A gemeint sein kann. Daran ändert auch eine einmalige Benennung des Bw als "E " im Jahr 1987 durch das Finanzamt nichts, eben so wenig, dass…
…Scheinfirmen eine personelle Besetzung in der Regel fehle und auch keine Organisationsstruktur vorhanden sei. Im vorliegenden Fall handle es sich um Firmen, die sehr wohl rechtlich existent seien, jedoch falsche Personen und Tatsachen vorspielen und keinerlei Abgabenpflichten erfüllen würden. Allerdings könnte durch die Benennung des…
…deren Benennung als Empfänger nach der Rechtsprechung aus (vgl. VwGH 19. 12. 2007, 2005/13/0030). Abgesehen davon wird im Schrifttum (Beiser, SWK 2000, S 838, zitiert in: Ritz, BAO4, § 162 Tz 7) die Auffassung vertreten, dass eine Verpflichtung zur Benennung des "Empfängers des Empfängers…
…Die Frage, ob beim Erblasser bei Abschluss des Versicherungsvertrages ein Bereicherungswille bestanden hat oder nicht, ist keine Rechts- sondern eine Tatfrage. Ein solcher Bereicherungswille braucht dabei kein unbedingter sein; es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht beziehungsweise in Kauf nimmt. Dabei kann…
…der Lebenspartner eine Lebensversicherung unter Benennung des jeweils anderen als Begünstigten abgeschlossen hat, führt nicht zu einem entgeltlichen Rechtsgeschäft in der Weise, dass im Verhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger der Erhalt der Versicherungssumme in einem rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung des Begünstigten erfolgte…
…mit Firmenstempel von FIRMA3. und einer entsprechenden Paraphe die Übernahme der gegenständlichen Waren bestätigt worden sei, vermag der Bf. nicht zu überzeugen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um die von ihm angekündigte Bestätigung der Übernahme des Gutes durch den Empfänger, sondern bloß um die…
…ihm - offenbar mündlich - eine dementsprechende Vereinbarung getroffen hat, wurde erstmalig in der Berufungsschrift gemacht. Zunächst hat die Bw. in der Steuererklärung lediglich auf nicht näher erläuterte "Aushilfen" verwiesen. Aber auch in der Berufung selbst wurden - abgesehen von der nunmehrigen Benennung des Empfängers - keine näheren Angaben…
…dass das, was bei dem einem Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muss, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Mit der konkreten Benennung des Empfängers durch den Steuerpflichtigen soll sichergestellt sein, dass die entsprechenden Einnahmen beim Empfänger versteuert werden. Der Auftrag zur…
…wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20. Jänner 1992, 91/10/0095, ZfVB 1993/2/608; 25. Juni 1996, 94/17/0419) bzw. wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (siehe VwGH vom…
…dem Zahlenden als Empfänger von fakturierten Leistungen die Benennung des wahren Zahlungsempfängers im Sinne des tatsächlich Leistungserbringenden zuzumuten sein. Er müsse ja wissen, wer an ihn die Leistung effektiv erbracht hat. Diese Überlegungen sind aber auf den konkreten Fall, in dem eine schmiergeldähnliche Provisionszahlung und…
…solange nicht die Möglichkeit, die entsprechenden Einnahmen beim Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Abgabepflichtige den Empfänger konkret benennt. Die Bw. wurde mehrmals zur Benennung des Empfängers der getätigten Aufwendungen aufgefordert, weil dem in den Rechnungen genannten Leistungserbringer nach den umfangreichen Ermittlungen der…
…2012 hat die Bf. Berufung mit der Begründung eingebracht, dass es bei der Einstellung des T1 Dokumentes in das e-Zoll System bei der Y. bezüglich der Benennung des Warenortes zu einem Irrtum gekommen sei. Aus den Unterlagen sei ersichtlich gewesen, wo sich die Waren…
…und Auffindbarkeit des Geschäftspartners wäre es dem Bw nicht möglich, allfällige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung im Rechtswege zu verfolgen. Eine Geschäftsbeziehung unter diesen Bedingungen kann nicht als im Wirtschaftsleben üblich betrachtet werden. Da der Bw den Empfänger der Beträge nicht zweifelsfrei und überprüfbar benennen konnte…
…Anhaltspunkte dafür, dass diese Gesellschaften nicht in der Lage waren, die mit der Bw vereinbarten Beratungsleistungen zu erbringen. Mit der Benennung der Gesellschaft oder ihrer Anteilseigener ist in einem solchen Fall der wahre Empfänger im Sinne des § 162 BAO noch nicht benannt. Darauf, wer die…
…84 - NZ 1985, 128 = REDOK 7543 [noch zur alten Fassung des § 93 FinStrG] ). Eine fehlende Benennung desselben mit der ausdrücklichen Überschrift "Bescheid" ist daher irrelevant, weil die Erledigung in einem derartigen Fall ihrem Inhalt nach unzweifelhaft als ein rechtsgestaltender bzw. rechtsfeststellender Verwaltungsakt zu erkennen…
…oder des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. ... Gemäß § 108 Abs. 3 BAO werden Beginn und Lauf einer Frist durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag…