…erging eine diesbezügliche Hinterlegungsanzeige (Abrissteil aus dem RSa-Kuvert; Finanzstrafakt Bl. 14). Am 24. Februar 2016 wurde der RSa-Brief wieder der Finanzstrafbehörde retourniert mit dem Vermerk "Nicht behoben" (Finanzstrafakt Bl. 15). 3. Der in Pkt. 2 geschilderte Vorgang führte zu keiner Zustellung des Poststückes…
…von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung erbringt als öffentliche Urkunde den Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des…
…unrichtig ist und daher eine "Um- bzw. Weiterleitung" an die Marxergasse 4,1030 nicht erforderlich und laut Telefonat mit der Hotline der Österreichischen Post vom 16.08.2021, GZ-***127***, auch nicht möglich war, zumal auch kein Problem mit der Adresse des Empfängers bestand. Alle…
…1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Gemäß § 108 Abs. 2 BAO enden nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden…
…Carta d'identita der Republik Italien vom 11. 10. 2013 ergibt, ***1*** ***2*** ***3***. Dieser geringfügige Fehler in der Benennung des Bescheidadressaten i. V. m. der zutreffenden Adressangabe beeinträchtigt die Identifizierung des Empfängers nicht, die Gefahr einer Personenverwechslung besteht nicht (vgl. VwGH 6. 5. 1997…
…eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 108 Abs. 2 BAO enden nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monates, der durch seine Benennung…
…1 S 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen enden gemäß § 108 Abs. 2 BAO mit Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist…
…wenn sie ausführt: "Dem steuerlichen Vertreter ist hier insoweit zu folgen, weil aus der Formulierung des angesprochenen Emails vom 12.10.2015 nicht ohne weiteres zu erkennen ist, dass es sich hierbei um eine Aufforderung zur Benennung von Empfängern abgesetzter Beträge gemäß § 162 BAO handelt…
…der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Nach § 108 Abs. 3 BAO werden Beginn und Lauf einer Frist durch…
…einem Dienstag, zugestellt worden sei. Sie habe nur jeweils am Montag nicht gearbeitet, weshalb sie "frühestens am darauffolgenden Montag (16.04.2018) das Schreiben persönlich entgegennehmen" habe können. Sie sei davon ausgegangen, dass für den Beginn des Fristenlaufes die Entgegennahme des Poststückes ausschlaggebend sei und…
…Abgabestelle des Empfängers kennen - etwa Angehörige, Nachbarn, etc. -, in Betracht (VwGH 28.10.2003, 2003/11/0056, RS 3, VwGH 19.02.2020, Ra 2019/12/0037). In seiner Entscheidung vom 29.02.2012, RV/3718-W/11 stellte der UFS Wien fest, dass eine…
…der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Nach § 108 Abs. 3 BAO werden Beginn und Lauf einer Frist durch…
…Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorgangs aufkommen zu lassen. Eine - weder zeitlich konkretisierte noch in irgendeiner Weise belegte Behauptung - ortsabwesend gewesen zu sein genügt hier nicht (VwGH 12.11…
…12 Abs. 1 Z 1 UStG einem Empfänger einer Lieferung und sonstigen Leistung ein Vorsteuerabzug nicht zusteht, wenn er wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit der Umsatzhinterziehung steht. Indizien, die auf ein Wissenmüssen um den Betrug des Lieferanten hindeuten, sind…
…die behördliche Erledigung durch die Bekanntgabe an den Bevollmächtigten wirksam wird, ohne dass es einer Benachrichtigung des Vollmachtgebers bedarf. Gemäß § 9 Abs 1 ZustG hat die Behörde (sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist) den namhaft gemachten Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht…
…Abs. 2 BAO deren Ende. Unter "Benennung" wäre der Wochentag, unter "Zahl" das Monatsdatum oder die Jahreszahl gemeint (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht3, Tz 235). Daher ende beispielsweise die einen Monat betragende Berufungsfrist (§ 245 Abs. 1 BAO), wenn die Zustellung des Bescheides am 28. Februar erfolge, am…
…Woche oder des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. (3) Beginn und Lauf einer Frist werden…
…auch die Aussage des Zustellers belegen, dass bei der gegenständlichen, der ÖNORM EN 13724 entsprechenden Brieffachanlage jedes einzelne Brieffach separat versperrbar ist und über eine eigene, mit einer Klappe versehene Einwurföffnung verfügt. Bei einer solchen Brieffachanlage muss daher zum Einwerfen der Poststücke kein Brieffach geöffnet…
…sich um eine verfahrensrechtliche Frist, die gem. § 32 Abs. 2 und § 33 AVG zu berechnen und nicht erstreckbar ist (Lewisch/Fister/Weilguni, VStG, § 49 Rz 3). Die Frist beginnt mit der (ordnungsgemäßen) Zustellung des Bescheides an den Empfänger zu laufen. Die Rechtsfrage, ob eine Berufung…
…nicht verlegt gewesen. Darauf habe der Geschäftsführer auch hingewiesen, der auch nach dem 2. Juni 2016 täglich Poststücke aus dem Briefkasten behoben habe. Ein Hinweis auf einen Zustellversuch seitens des Finanzamtes sei nicht aufgefunden worden. Die Zustellung gemäß § 8 ZustG wäre unzulässig. Ebenso wäre bei…